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 Thüringen

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Offline
(versteckt)
#15
21. März 2014, um 10:04:47 Uhr

Moin,

naja, ganz so ist es nicht. Die Bundesrepublik ist 1992 der Konvention von La Valletta beigetreten. Darin steht, dass Metallsonden für die Suche nach archäologischen Bodenfunden nur von dazu qualifizierten Personen mit NFG eingesetzt werden dürfen.

Da das DSchG TH fast keine Lücke lässt und nahezu alles ein BD ist, benötigen SG eben eine NFG. Natürlich ist kaum ein SG qualifiziert, deshalb werden in SH und in HE spezielle Kurse angeboten um die SG im Sinne der Konvention zu qualifizieren.

Natürlich stimmen Deine Einwände zum größten Teil, aber die Konvention ist einzuhalten. Wie TH das Problem löst, dass NFG an SG erteilt werden müssen, die ein Forschungsprojekt haben, aber nicht qualifiziert sind weiß ich nicht. Ggf. zieht hier der Art 5 Abs. 3 GG vor, gem. dem VG-Urteil aus Wiesbaden.

Viele Grüße


Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#16
21. März 2014, um 13:16:26 Uhr

Es ist immer eine Freude deine sachlich fundierten Antworten zu lesen! Im Ernst. Ich gehe einmal davon aus, dass du beruflich mit der Materie "verstrickt" bist?

Auch wenn sich das in den Posts von mir sicher wie viel Gemaule liest. Im Prinzip will ich eigentlich nur, dass von Bürokratieseite einfach mal sachlich und offen darüber nachgedacht werden sollte, dass es wirklich unsinnig ist, das Suchen auf Feldern zu untersagen (siehe Argumente im vorangegangenen Post). Da bricht niemandem eine Feder weg. Deshalb sollten die Argumente der Staatsarcheologie für diese Untersagung einfach mal auf einen unabhänigen Prüfstand. Gegen einen Lehrgang zur NFG habe ich nix einzuwenden, wenn man damit auf dem Teppich bleibt und keinen "Erwerbsektor" für "abgehalfterte" Archeologen daraus macht. Sprich die Gebühren und der Zeitaufwand moderat bleiben.

Aber da sind wir hier wohl so weit weg, wie die Erde vom Mond... Ärgerlich

Offline
(versteckt)
#17
21. März 2014, um 13:47:36 Uhr

Moin,

das Suchen auf einem Acker zerstört tatsächlich keine Befunde und sofern man alle archäologischen Funde dokumentiert und meldet ist es von der Sache her auch unproblematisch. Leider haben wir in Deutschland eine völlig andere Herangehensweise an das Hobby SG als dies in England und Wales der Fall ist. Dort verzichtet man auf NFG hier will man sie unbedingt ausstellen, wenn man sie denn ausstellt.

Ich habe beruflich nicht mit der Materie zu tun, bin allerdings im ö. D.

Viele Grüße


Walter

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