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 WK 2 - was ist ein BD und allgemeines in Bayern?

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Avatar  WK 2 - was ist ein BD und allgemeines in Bayern?  (Gelesen 445 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
30. Dezember 2011, um 12:47:24 Uhr

Als Frischling unter Sondlern hab ich da mal ein paar Fragen, auch wenn ich mir mittlerweile fast wie ein Jura Student vorkomme und die letzten 80h ausser wenigen Stunden Schlaf , Gesetztestexte, Verordnungen, Urteile ,Schreiben und Kommentare gelesen habe.
Klärt mich mal bitte auf ob ich bisher soweit richtig liege:

-Bodendenkmäler (BD), Orte bei denen ein Persönlicher Verdacht darauf liegt sind Tabu. - Persönlicher Verdacht ist Gummidefinition...  Kein sondieren- kein Graben

- Bei Burg, Wallanlagen und der gleichen wird ein Abstand von "mehreren Hundert Metern" also Tabu Zone definiert.  Kein sondieren- kein Graben

- Funde die im Verdacht sich "Historisch" zu sein besteht Meldepflicht und die Denkmalschutz behörde hat ein Vorkaufsrecht

- Bei Historischen Fundorten nach entdeckung Grabungsstop für 7 Tage und sofortige Meldung Denkmalschutz

- Zsum Graben bedarf es immer der Einwilligung des Grundstückeigentümers, ausser die Denkmalschutzbehörde will graben, die darf des auch ohne einwilligung mit hilfe der Gerichte.

- Grundsätzlich ist das Suchen mit der Sonde in Bayern zulässig, mit ausnahe obiger Punkte.

- Von Oben herab wurden die unteren denkmalschutzbehörden angewiesen "Grabungsgenehmigungen" grundsätzlich nicht zu erteilen.

Kurzum, wenn ich vorliegende Stellungnahme Vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege "Einsatz von Metallsonden in Bayern" vom Juli 2008 richtig definiere ist genau dieses schreiben eine mehr oder weniger "Erlaubniss zsum Sondengehen" in dem das Land Bayern ja eigentlich die erlaubniss das zuerteilt. Dies definiere ich als "Erlaubniss des Grundstückeigentümers" was ja auf Staatsgelände zulässt.

Dies mal soweit zsum ersten, bin ich soweit "korrekt informiert"?

Zsum Zweiten ein WK 2 Anlage die nicht als Bodendenkmal (Bayern-Viewer) gekennzeichnet ist, also eigentlich überhaupt niergends gelistet, auf keiner karte, ob zivil oder mill. Karten und damals wie heute ausser auf einem ehemaligem Weg nicht erreichbar ist, und vor Jahrzehnten und zig Jahre NACH dem WK 2 ( Nicht von den US Kräften) eigentlich gesprengt wurde, also wohl offiziell zerstört ist, ist sowas trotzdem ein BD auch wenn es damals vom Staat zerstört wurde?

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(versteckt)
#1
30. Dezember 2011, um 13:57:21 Uhr

Hallo calibar

Zu deinem Bericht , muss ich ergenzend sagen , ich bin aus NRW und WK2 Schauplätze , hab ich mir sagen lassen ,

sind BBD 's ( bewegliche Boden Denkmäler ) und somit auch Tabu !

Ich hab da einen Link .

Lg LOKI

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http://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/Schatzregal.pdf




Hinzugefügt 30. Dezember 2011, um 14:00:15 Uhr:

Ps: egal ob eingetragen oder nicht !

« Letzte Änderung: 30. Dezember 2011, um 14:00:15 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#2
30. Dezember 2011, um 15:32:50 Uhr

Korrekt informiert.. ja aber du interpretierst da das ein oder andere falsch. Um es auf einen ganz einfachen Nenner zu bringen und das NUR für Bayern.

1. Suchen verboten ist auf Bodendenkmälern die in der Bodendenkmalliste eingetragen sind.
2. Suchen ist auf nicht BD´s nur mit Genehmigung des Grundstückeigentümers erlaubt. Hier gibt es KEINE generelle Erlaubnis wenn das Gelände im Besitz des Staates ist !
3. Alle Funde müssen dem zuständigen Amt vorgelegt werden, die Entscheidung ob ein Fund Meldewürdig ist obliegt nicht dem Finder.
4. Die Hälfte der Funde bzw. des Wertes gehört dem Finder die andere Hälfte dem Grundstückseigentümer.



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