Moin,
ja, der Antrag ist so in Ordnung (Die Anmerkungen zur Rechtschreibung sind auch in Ordnung)
Wie dem auch sei, ein Antrag wird immer noch in Form eines Anschreibens gestellt und nicht als E-Mail und es ist auch kein Fehler, es als Einschreiben zu versenden (Einwurf-Einschreiben reicht völlig)
Über die Form oder den Umfang brauchst Du Dir keinen Kopf zu machen, die Behörde ist gem. den §§ 23 und 24 VerwVerfG verpflichtet alle Angaben zu erfragen, die sie für die Bearbeitung des Antrages benötigen.
Ich stelle Dir anheim noch einen zweiten Antrag schriftlich zu stellen und biete Dir dazu das "Antragsformular zur Erteilung einer Nachforschunsgenehmigung gem. § 21 DSchG" an. Du kannst es bei mir unter
Redaktion@das-schatzsucher-magazin.de anfordern.
Du wirst jetzt von der Behörde informiert werden, dass z. Zt. keine NFG erteilt werden, weil der Landesarchäologe in Rente geht und man noch nicht weiß, wie es bezüglich der NFG weiter gehen wird. Das ist jedoch kalter Kaffee, da die die Behörde nicht nur den Grund der Verzögerung mitteilen muss, sondern auch den Termin, bis wann Dein Antrag abschließend bearbeitet sein wird.
Es ist aber auch kein Fehler bevor man einen Antrag stellt im Forum zu fragen wie man es richtig macht.
Viele Grüße
Walter
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