[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Grabungsgenehmigung in NRW

Gehe zu:  
Avatar  Grabungsgenehmigung in NRW  (Gelesen 3031 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#30
27. März 2011, um 10:36:27 Uhr

In dubio pro reo............das gilt hier immernoch in Deutschland.

aber mal im Ernst:

Wenn es danach geht könnte ich schon verknackt werden wenn ich nur meine Waffe Putze weil diese im Moment des Reinigens nich in meinem Waffenschrank ist.(wenn just in diesem Moment die Kontrolle kommt). Wer kennt einen RA in der Nähe von Köln der sich mit sowas auskennt(Denkmalschutz)?

Gruß Markus

« Letzte Änderung: 27. März 2011, um 10:38:08 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#31
27. März 2011, um 10:39:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von TH1611L
In dubio pro reo............das gilt hier immernoch in Deutschland.

aber mal im Ernst:

Wenn es danach geht könnte ich schon verknackt werden wenn ich nur meine Waffe Putze weil diese im Moment des Reinigens nich in meinem Waffenschrank ist.(wenn just in diesem Moment die Kontrolle kommt).

Da sprichst Du einen Teilbereich der Gesetzgebung an, der vor Schwachsinn nur so strotzt.... Ärgerlich

Offline
(versteckt)
#32
27. März 2011, um 10:41:34 Uhr

"Dazu muss dieser Flecken Erde zuvor als BD deklariert worden sein"

Ganz genau! Und das bedeutet:

§ 3 Denkmalliste

(1) Denkmäler sind getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälem und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste einzutragen; ... Werden bewegliche Denkmäler von einer öffentlichen Einrichtung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.

(5) Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern jedermann zur Einsicht offen. Hinsichtlich der Eintragung von beweglichen Denkmälern ist die Einsicht nur dem Eigentümer und den sonst dinglich Berechtigten oder von ihnen besonders Ermächtigten gestattet.


Das heißt, sämtliche Denkmäler werden gesammelt und aufgelistet.
Wenn man also sichergehen will, schaut man sich diese Liste an und bleibt diesen Denkmälern fern!
Dann ist die "Suche auf BD" damit ausgeschloßen, bleibt nur noch die Suche "nach BD". Und ich weiß ja nicht, nach was Ihr suchen wollt. Nehmen wir an, es wird nicht nach BD gesucht:
Somit kann euch kein Anwalt etwas, da Ihr somit weder auf/nach BD suchen geht.
Ein etwaiges BD, was Ihr bei der Nichtsuche nach BD entdeckt, muss angezeigt werden. Damit kann es den Status BD bekommen, eingetragen werden und steht dann auch unter Nachforschungsschutz.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#33
27. März 2011, um 10:41:36 Uhr

Du sagst es  Sondelix......

(versteckt)
#34
27. März 2011, um 10:44:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Ein etwaiges BD, was Ihr bei der Nichtsuche nach BD entdeckt, muss angezeigt werden. Damit kann es den Status BD bekommen, eingetragen werden und steht dann auch unter Nachforschungsschutz.

Hehe....und dann bekomme ich noch ein Schulterklopfen von der Obrigkeit zum Dank.... Grinsend

So, ich gehe jetzt mal los und mache mich um mein Land verdient..... Suchen

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#35
27. März 2011, um 10:50:08 Uhr

Vielleicht kennt es jemand noch nicht:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.denkmalliste.org/denkmallisten.html


Gruß Markus

Offline
(versteckt)
#36
27. März 2011, um 10:59:46 Uhr

...ich glaube das ist ein gutes Beispiel, wie so was aussehen kann bzw. sollte:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://denkmalbehoerde.dortmund.de/project/assets/template3.jsp?dcode=grossprojekte.bauordnungsamt.denkmalbehoerde.downloads.denkmalliste&did=0&smi=6.0&tid=53148


Is' wat sperrich der Link...abba funktioniert... Frech

Viel Spass weiterhin...

frank - happymetal



Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#37
27. März 2011, um 11:02:02 Uhr

Vielleicht sollten wir einen neuen Fred für die Denkmalschutzlisten anlegen.

Offline
(versteckt)
#38
27. März 2011, um 16:17:08 Uhr

Die Einschätzung von "Ernte AG" triffts wohl und er hats auch gut dargestellt.

masterTHief

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#39
27. März 2011, um 19:41:14 Uhr

Dann frage ich mich aber trotzdem noch warum überall gesagt wird das man eine NFG benötigt? Idiot Ich könnte mir vorstellen, das mindestens 50% der Leute die eine NFG besitzen gar keine benötigen. Klar ist es schön ein offizielles Schriftstück zu besitzen mit welchem man irgendwelche Jäger, Förster oder einfach nur wildgewordene Hilfsheriff's ruhigstellen kann - aber es ist doch mein gutes Recht sondeln zu gehen wenn ich keinem Schade (expl. die Archäologie) Belehren. Schließlich sind wir hier noch in Deutschland und das Sondeln ist hier ja grundsätzlich erlaubt.

Offline
(versteckt)
#40
18. Mai 2011, um 21:06:04 Uhr

hallo Sondelix bei mir war das gleiche mit genemigung sind wir auf die sichere seite

Offline
(versteckt)
#41
23. Juli 2012, um 20:14:43 Uhr

Hallo,

eine Frage bitte :

Wie lange kann dauern die Prozedur in Bonn um die Grabungsgenehmigung zu bekommen nach der persönlichen Besprechung und Antrag in der LVR Außenstelle ?


MfG
Snoopy

Offline
(versteckt)
#42
24. Juli 2012, um 09:47:11 Uhr

Hallo,
das Thema ist über ein Jahr alt, bitte aufs Datum achten.
Wenn du Fragen hast stelle die ruhig in Form von eigenen Threats.
Liebe Grüße
Earl



Seiten:  Prev 1 2 3 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor