[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Rechtliche Situation in Baden-Württemberg

Gehe zu:  
Avatar  Rechtliche Situation in Baden-Württemberg  (Gelesen 16624 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
01. August 2011, um 18:22:22 Uhr

Hallo !

Kann mich bitte jemand " kurz und knackig " und " zusammenfassend " über die rechtliche Situation
in Baden-Württemberg informieren ?!

Für eine rechtliche Zusammenfassung wäre ich dankbar  Smiley und sage jetzt schon " DANKE ".



PS: Bitte keine Beiträge nach dem Motto " Bitte benutz die Suchfunktion " - danke !  Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#1
01. August 2011, um 18:55:02 Uhr

Also, ich selber komme auch aus Bawü, und ich weiß Folgendes:
Man darf auch mit Grundstückseigentümer-Erlaubnis nicht suchen, egal ob auf Acker, Wiese oder Wald

Offline
(versteckt)
#2
01. August 2011, um 19:18:31 Uhr

"PS: Bitte keine Beiträge nach dem Motto " Bitte benutz die Suchfunktion " - danke" - warum nicht? Das wäre doch durchaus angebracht, nachdem exakt diese Frage bereits mehrfach gestellt wurde!?

Offline
(versteckt)
#3
01. August 2011, um 19:22:44 Uhr

Hallo zusammen  Zwinkernd
@Baam1: Das ist so nicht richtig! Vom Gesetz her gibt's hier keinen großen Unterschied zwischen dem "Sondlerparadis-Bayern" und Baden-Württemberg.

Die Zusammenfassung hatte ich bereits irgendwo mal gepostet, hier nochmals  Smiley

Baden-Wüttemberg, ein Bundesland gegen Sondengänger ?


1. Darf ich in Baden-Württemberg legal mit einem Metallsuchgerät auf "Schatzsuche" gehen?

- Ja! In Baden-Württemberg ist das Sondengehen vollkommen legal.

2. Benötige ich eine Nachforschungsgenehmigung (NfG) für die Suche?

- Eine Nachforschungsgenehmigung wird benötigt, wenn gezielt...

...a) auf einem Bodendenkmal (in Form einer Burganlage etc.) gesucht werden möchte.
...b) nach einem Bodendenkmal (in Form eines antiken Gegenstandes etc.) gesucht werden möchte.
Für a) und b) gilt, dass in Baden-Württemberg keine Nachforschungsgenehmigungen an Hobby Sondengänger erteilt werden.

3. Nach was darf ich in Baden-Württemberg suchen?

- In Baden-Württemberg darf nach allem gesucht werden, mit der Ausnahme, der gezielten Suche nach Bodendenkmälern.

4. Wo darf ich in Baden-Württemberg suchen?

- In Baden-Württemberg ist die Suche überall erlaubt, mit den Ausnahmen: Grabungsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Bodendenkmal.
Für die Suche auf einem fremden Grundstück (Acker, Feld, Wald usw.) muss eine Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden.

5. Was ist zu tun, wenn ich einen kulturhistorischen, wertvollen Fund entdecke?
- Bei einem wichtigen kulturhistorischen Fund, sollte dieser umgehend der Denkmalschutzbehörde bzw. einem zuständigen Archäologen gemeldet werden.

6. Was ist das Schatzregal und was hat das mit dem Sondengehen zu tun?
- Das Schatzregal ist eine Regelung, nach der herrenloses, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgenes Gut, das mit seinem Auffinden Eigentum des Staates wird.
Dies bedeutet, dass die Funde, die bei staatlichen Grabungen entdeckt werden, automatisch 100% dem Staat gehören.
Bei Privatpersonen nur dann, wenn die Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung sind oder diese bei illegalen Nachforschungen entdeckt werden.
Wer also Funde von nicht herausragender wissenschaftlicher Bedeutung bei der nicht gezielten Suche nach Bodendenkmälern entdeckt, kann sich diese nach der wissenschaftlichen Bearbeitung der Denkmalschutzbehörde mit dem Grundstückseigentümer teilen.

7. Hilfe, ich habe eine Münze gefunden, handelt es sich um ein Kulturdenkmal?
- Im baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz (DschG) wird ein Kulturdenkmal wie folgt definiert:
"§ 2 Gegenstand des Denkmalschutzes "
(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
 Herr Hall vom Referat 81 im Fachgebiet Recht und Verwaltungsangelegenheiten gab folgende Definition: Münzen an sich sind kein "Bodendenkmal", können aber zu einem solchen gehören und/oder führen und/oder als bewegliche Kulturdenkmale mit der Entdeckung in das Landeseigentum fallen.
 
8. Darf ich in einer Burganlage oder Keltenschanze Suchen?

- Ganz klares Nein! Auf, in und um historische Bauten, Siedlungensresten etc. ist die ungenehmigte Suche absolut verboten. Dies sollte nicht im Sinne eines Sondengängers stehen!


9. Ich habe beim Sondengehen Kampfmittel entdeckt, was ist zu tun?

- Achtung! Keinesfalls die Munition bewegen oder mit nach Hause nehmen!
Es sollte umgehend die örtliche Polizei beziehungsweise der Kampfmittelräumdienst ( KMRD) informiert werden.
Die entsprechende Telefonnummer für den Kampfmittelräumdienst in Baden-Württemberg ist folgende: 0711-745192-0
Sollte es sich um einen Waffenfund handeln, muss man diesen der Polizei/KMRD melden. Alternativ kann ein Büchsenmacher eine Waffe als "Dekowaffe" umbauen, sodass man diese dann ohne Genehmigung besitzen darf.



Grüßle und Gut Fund

Fabian

Offline
(versteckt)
#4
01. August 2011, um 21:15:45 Uhr

Hallo Fabian,
Glückwunsch zu deiner guten Zusammenfassung!
So sieht's wohl rechtlich aus. Dazu kommt natürlich,
dass gegen uns durch diverse Flyer Stimmung gemacht
wird. Die Gesetzeslage in Ba-Wü ist durch gute Lobbyarbeit
(Archos und Denkmalbehörden) entstanden. Juristisch ist
es meiner Meinung nach ziemlich sinnlos dagegen anzugehen.
Dagegen würde nur politische Lobbyarbeit helfen.
Voraussetzung dafür wäre aber, dass sich die Sondler
hier zusammentun und als Gruppe ihre Forderungen
durchzusetzen versuchen!
von Honberg

Offline
(versteckt)
#5
01. August 2011, um 21:41:12 Uhr

Danke von Honberg für das Lob  Tätscheln
Da hast du natürlich Recht, der Flyer hängt direkt neben meinem PC, so kann ich jedesmal lachen  Lächelnd
Vielleicht lässt sich ja was machen, am Treffen... Zwinkernd

Liebe Grüße

Fabian


PS: das Schatzregal spart wohl doch nicht genau Geld ein, heut auf dem Kauflandparkplatz, mind. 10 Werbeflächen mit einem Spendenaufruf für den Denkmalschutz   :Smiley
Da hätte man das Geld für den Flyer wohl am ehesten sparen können  Zunge


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#6
02. August 2011, um 08:51:40 Uhr

Hallo Fabian !

Vielen DANK für den tollen und zusammenfassenden Beitrag ! Wirklich spitze  Smiley

GUT FUND euch allen da draussen  Suchen

PS: Es ist ebenfalls nicht verboten in einem Land mit Schatzregal nach METEORITEN zu suchen !  Zwinkernd

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor