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 Auftragssuche und wie ist sowas geregelt?

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Avatar  Auftragssuche und wie ist sowas geregelt?  (Gelesen 1183 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
28. Januar 2011, um 06:17:51 Uhr

Hallo zusammen,

hab da mal ne blöde Frage Lächelnd Lächelnd
Vorgestern hat mich ein befreundeter Bauer angerufen und mich über den Verlust seines Schlüssels informiert..........ging wohl bei einem Feldtest verloren......Er hat mich gebeten, dass ich mal schaue ob ich das Teil finde.
Das Problem wird nicht das Teil zu finden........das Problem wird nur sein, dass das Gebiet wo er den Schlüssel verloren hat, 35Km weiter weg, fast an der Grenze vom Saarland, und somit nicht in meinem Bereich wo ich eigentlich Suchen darf liegt.......... Nono Platt
Wie schaut das aus......wie ist das rechtlich gesehen?Darf ich Suchen oder nicht.........

Gruß
Schwinz


Offline
(versteckt)
#1
28. Januar 2011, um 08:00:12 Uhr

Moin,

die Auftragssuche hat nichts mit Deiner NFG zu tun. Eine NFG benötigst Du nur für die Suche nach archäologischen BD.

Wichtig ist, dass Du einen schriftlichen Auftragssuchvertrag hast.

Setzte Dich deswegen entweder mit Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.aktivsucher.de
Matthias Kray aus Hamburg in Verbindung oder mit Andy Maaßen von den Auftragsuchern.

Notfalls kannst Du auch von der IG Phoenix Rhein-Main einen Vertrag bekommen, der käme allerdings dann mit der Post ins Haus, weil wir den nicht in per E-Mail versenden können. 

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
28. Januar 2011, um 08:48:58 Uhr

Danke dir Walter für deine schnelle Antwort

Grüße
Schwinz

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(versteckt)
#3
28. Januar 2011, um 09:52:25 Uhr

? Und warum frägste nicht einfach den rüdiger ? Der hat doch die ZW ecke  Smiley

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(versteckt)
#4
28. Januar 2011, um 09:55:11 Uhr

per Handschlag wird sowas geregelt  Angenehm

GF Feldbegeher

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
28. Januar 2011, um 10:03:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von coinhunter heiko
? Und warum frägste nicht einfach den rüdiger ? Der hat doch die ZW ecke  Smiley
schon passiert.......sicher ist sicher...... :Smiley

Gruß
Schwinz

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(versteckt)
#6
28. Januar 2011, um 10:13:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Feldbegeher
per Handschlag wird sowas geregelt  Angenehm

GF Feldbegeher

Moin,

durchaus nicht, da Du gegenüber der Denkmalschutzbehörde einen Nachweis benötigst, dass Du im Auftrag nach einem verlorenen Gegenstand suchst.

Es sei denn, der Auftraggeber ist während der Dauer der Nachsuche mit dabei und kann gegenüber einer zur Kontrolle berechtigten Person als Auftraggeber auftreten.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#7
28. Januar 2011, um 10:19:27 Uhr

wenn mich ein Bauer fragt ob ich Ihm sein auf dem Feld verlorenen Anhängerbolzen suchen kann dann werde ich bestimmt nicht mit nem Vertrag ankommen den er unterzeichen soll, so ein Blödsin Dickkopf
Die Nachbarin hatte Ihre Brille verloren und mich um Hilfe gebeten - meinst Du da setze ich nen Vertrag auf, ne  Nono
Der Jäger hatte sein Zielfernrohr verloren und bat mich um Hilfe, da setzt ich doch keinen Vertrag auf  Platt

ich mach mich doch nicht lächerlich Weise

GF Feldbegeher

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
28. Januar 2011, um 10:28:27 Uhr

 Winken Winken Winken Winken Hallo hallo........Bitte keinen Streit...  Anbeten Anbeten ...ich möchte hier net der Grund für einen sein Fechten
Mir ging es nur darum, das ich mich nicht aufs dünne Eis begebe Weise.......und jetzt haben wir uns alle wieder lieb Küsschen Küsschen

Gruß
Schwinz


« Letzte Änderung: 28. Januar 2011, um 10:30:08 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#9
28. Januar 2011, um 10:54:19 Uhr

Hallo,

jau...soweit kommts noch... Grinsend
..wie käme ich denn im Fall der Auftragsuche dazu, irgendeinen Unschuldsbeweis erbringen zu müssen?
Geht ja wohl niemanden was an, wie ich meine Verträge abschliesse. Wenn bei Einigkeit zwischen den Vertragspartnern ein dritter meine Verträge anzweifelt, sollte er mir gefälligst irgendeine Schuld beweisen,...net umgekehrt.

Gruß, MrsMetal,



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