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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Sondeln in Hessen und Bayern Zusammenfassung

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Avatar  Sondeln in Hessen und Bayern Zusammenfassung  (Gelesen 1073 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
25. Dezember 2013, um 11:33:55 Uhr

Hallo,
wollte hier mal eine kleine (rechtlich gesehen) Zusammenfassung schreiben über das Sondeln in Hessen und Bayern, da ich im Grenzgebiet wohne und mich die letzte Zeit ein wenig damit beschäftigt habe.
Dies soll als einfacher Einstieg für Neulinge dienen, die keine Lust haben lange selbst zu recherchieren.

Falls ich etwas falsches erzähle, wäre ich über einen Hinweis sehr dankbar, damit ich folgendes korrigieren kann.
Zudem wäre ich über eigene Erfahrungsberichte zu folgenden Themen sehr dankbar:
Erhalt einer NFG.
Wie bekommt ihr die Grundstückseigentümer heraus, egal ob Privat, Gemeinde oder Land.


Hessen
Grundsätzlich ist das Sondeln in Hessen verboten!!

Wie kann man in Hessen legal sondeln?
Hierzu ist ein Antrag beim "Landesamt für Denkmalpflege Hessen" notwendig.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.denkmalpflege-hessen.de/


Die Richtlinien zur Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung (NFG) findet ihr hier:
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http://www.denkmalpflege-hessen.de/Download/NeueRichtlinie.pdf


Eine Karte der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformationen findet ihr hier:
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www.hessenviewer.hessen.de/


Zu beachten ist, dass auch mit NFG nicht überall gesondelt und gegraben werden darf!!
Näheres dazu in den Richtlinien!!

Bayern
Grundsätzlich ist das Sondeln in Bayern erlaubt!!

Was ist beim Sondeln zu beachten:
Man benötigt vom Grundstückseigentümer die Erlaubnis!
Bodendenkmäler sind Tabu!

Bodendenkmäler sind in folgender Karte eingetragen:
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http://www.denkmal.bayern.de/


Das war es auch schon zu Bayern.


Grundsätzlich gilt natürlich, dass erstmal alle Funde, egal ob historisch oder nicht, gemeldet werden müssen.

Nicht historische Funde, z.B. ein Fahrrad (ja komisches Beispiel Grinsend), müssen im Fundbüro der Gemeinde gemeldet/abgegeben werden.

Historische Funde werden wie folgt gemeldet:

In Bayern gibt es folgenden Vordruck dazu:
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http://www.blfd.bayern.de/medien/meldung_bodendenkmal.pdf


In Hessen gibt es folgenden Vordruck dazu:
Vordruck wird, in Hardcopy, zusammen mit dem NFG-Vertrag zugesendet. (Danke für den Hinweis pionier)

Aber auch bei historischen Funden, kann nach Absprache mit dem zuständigen Amt, von unnötigen Meldungen abgesehen werden.

Frohe Weihnachten und viel Erfolg beim Sondeln!!

« Letzte Änderung: 25. Dezember 2013, um 12:39:28 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
25. Dezember 2013, um 12:27:41 Uhr

Seit kurzem gibts diese site www. Hessen-archaeologie.de
Einen vordruck des fundzettels gibt es als hardcopy bei zusendung
Des vertrages.


Hinzugefügt 25. Dezember 2013, um 12:36:04 Uhr:

Erfahrungsbericht:
Es erscheint doch so, als dass Sondengaenger eher ein laestiges uebel als eine zus. Informationsquelle sind. Darueberhinaus verfuegen die wenigsten ueber einen hochschulabschluss, sind somit eher nicht auf dem "level" derdamen und herren
Akademiker. Fachkenntisse sind ja auch nicht vorhanden, da der monetaere Aspekt der Sondengaenger im Vordergrund steht.
Zusagen der bezirksarchaeologen werden nicht eingehalten, das tagesgeschaeft ist wichtiger, als sich mit den sog. Ehrenamtlichen mitarbeitern auseinanderzusetzen


« Letzte Änderung: 25. Dezember 2013, um 12:36:04 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#2
25. Dezember 2013, um 12:38:22 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Grundsätzlich ist das Sondeln in Hessen verboten!!




..


Wo steht das geschrieben?


Gruss Tom


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
25. Dezember 2013, um 12:48:04 Uhr

Sondeln schließt für mich das Graben und Bergen des Fundes mit ein, daher verboten ohne NFG in Hessen.

Grüße

EDIT: Nachforschungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler und entsprechende archäologische Funde zu entdecken, sind nach §21 HDSchG genehmigungspflichtig.

« Letzte Änderung: 25. Dezember 2013, um 13:56:38 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
Verwarnt
#4
25. Dezember 2013, um 12:50:29 Uhr

Ich ahne schlimmes ... Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 Sondeln in Hessen und Bayern Zusammenfassung
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#5
25. Dezember 2013, um 13:07:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Ich ahne schlimmes ... Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 Sondeln in Hessen und Bayern Zusammenfassung



 Cool   Amen
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#6
25. Dezember 2013, um 13:16:36 Uhr

Gleich zumachen den Thread, ist schließlich Weihnachten.  Weise



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#7
25. Dezember 2013, um 13:27:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Ich ahne schlimmes ... Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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{alt}
 Sondeln in Hessen und Bayern Zusammenfassung



Macht das zu, das artet doch wieder aus  hier ...

Leute die hier Schreiben mit 11 und 2 Beiträge ist eh komisch
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
25. Dezember 2013, um 13:41:30 Uhr

@Tander
Was sagt die Anzahl der Beiträge über den Menschen aus?

@Tom
Nachforschungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler und entsprechende archäologische Funde zu entdecken, sind nach §21 HDSchG genehmigungspflichtig.

Da ihr es ja anscheinend alle besser wisst, dann klärt mich doch bitte auf, danke!

« Letzte Änderung: 25. Dezember 2013, um 13:58:48 Uhr von (versteckt) »

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#9
25. Dezember 2013, um 13:44:36 Uhr

Solche Themen arten immer bös aus, Vollnoob. Da wird auch der 100. Versuch nichts ändern.

« Letzte Änderung: 25. Dezember 2013, um 13:46:09 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#10
25. Dezember 2013, um 14:10:00 Uhr

Hab über 100 Beiträge  Smiley darf Ich mit schreiben ??  Anbeten

 Grinsend Grinsend Grinsend


Grüsse aus dem schönen Bayern  Winken

Offline
(versteckt)
#11
25. Dezember 2013, um 15:03:12 Uhr

Mir ist es lieber, wenn die Leute hier in einem Extra-Thread über solche Themen diskutieren, als wenn sie damit irgendwelche Fund-Threads kaputt machen.

Also, wen's stört, einfach nicht anklicken - das kann doch eigentlich auch nicht so schwierig sein Zwinkernd.

Und bitte höflich und sachlich bleiben!

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#12
25. Dezember 2013, um 16:06:07 Uhr

Hier ist auch keine Frage gestellt, sondern nur eine Mitteilung.
Also brauch hier auch keine Antwort zu geben, so kann auch geschloßen werden.

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