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 Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 13 DSchG NW

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Avatar  Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 13 DSchG NW  (Gelesen 1014 mal) 5
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
22. Januar 2014, um 12:22:37 Uhr

Hallo Zusammen,

Da ich seit Jahren mehrere Suchgenehmigung von NRW nach §13 besitze, und es immer wieder Fragen gibt wie was und wo man diesen Antrag stellt,
werde ich hier eine kurze Beschreibung des Vorgangs sowie euch einige Bilder der Aktuellen Genehmigung zeigen.

Zuerst einmal müsst ihr euch im Klaren sein im welchem KREIS und deren Gemeinde ihr suchen wollt,
hierzu braucht ihr eine Karte, ich empfehle dazu die im meinem Bsp. KREISKARTE  ERFTKREIS NRW 1 : 50.000.
In dieser Karte müsst ihr die Ackerfläche die ab suchen wollt kenzeichnen so wie es im unteren Bild „ROT“ dargestellt von mir wird.
Bitte bedenkt aber das zu viele such Stellen von der unteren Denkmalbehörde abgelehnt werden also Maximal nur 30 Stellen einzeichnen,
desweiteren sollte euch bewusst sein, das jeder Kreis eine andere Genehmigungs Gebühr erheben kann diese kann zwischen 50,- bis 500,- betragen,
derweilen ist es so das wie in meiner Genehmigung aus dem Rhein-Erft Kreis zurzeit die Bearbeitungs Gebühren so verteilt sind,
das heißt, der Kreis erhebt eine Gebühr von 75,- in dieser ist dann eine Gemeinde frei,
alles was dann darüber an Gemeinden hinaus sind wird nochmals mit einer Gebühr von 75,- belegt.
Also wenn ihr eure suchstellen in der Karte eingezeichnet habt, dann macht ihr einen Termin bei der unter Denkmalbehörde,
in meinem Beispiel wäre es das  Rheininisches Amt für Boden- u. Denkmalpflege Außenstelle Süd  Nideggen-Wollersheim bei Frau Tutlies.
Wenn ihr dann einen Termin bekommt, dann nehmt ihr eure Karten mit den eingezeichneten Felder sowie einen  Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis
gem. § 13 DSchG NW für den Einsatz von Metalldetektoren den ich auch als Bild angehängt habe mit.
Wenn ihr dann alles so gemacht habe wie in meinem Beispiel, dauert es in der Regel 4-8 Wochen bis ihr eure such Genehmigung erhaltet.
Wenn sie dann angekommen ist müsst ihr innerhalb eines Monats die Genehmigungs Gebühr Bezahlen und dem Kreis sowie der Gemeinde oder Gemeinden,
je nach anzahl den erhalt der Genehmigung  mitteilen und eure suche ankündigen.

Das war es dann, alles andere könnt ihr aus meinen Bildern erlesen, wenn ihr weitere Kreise noch dazu haben wollt, müssen auch hier Anträge bei der Denkmal Behörde gestellt werden,
was keine günstige Angeregtheit ist.
Also seit euch im Klaren wo ihr suchen wollt sonst kommen schnell ein paar Hundert Euros zusammen.

Noch kurz zum schluß, wenn ihr die Genehmigung erhalten habt ist sie zuerst einmal für euch auf ein Jahr befristet,
und muss nach Ablauf verlängert werden, diese müsst ihr dann wieder bei der unter Denkmalbehörde tun.
Wenn ihr dann ein paar Jahre dabei seid und eine  Vertrauens Basis geschaffen habt, wird die Genehmigung wie in meinem Beispiel auf zwei Jahre verlängert.

Gruß Markus




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Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 13 DSchG NW für den Einsatz von Metalldetektoren 1.jpg
Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 13 DSchG NW für den Einsatz von Metalldetektoren 2.JPG
Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 13 DSchG NW für den Einsatz von Metalldetektoren 3.JPG
Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 13 DSchG NW für den Einsatz von Metalldetektoren 4 (1).JPG
Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 13 DSchG NW für den Einsatz von Metalldetektoren 4 (2).JPG
Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 13 DSchG NW für den Einsatz von Metalldetektoren 4 (3).JPG
Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 13 DSchG NW für den Einsatz von Metalldetektoren 4 (4).JPG
Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 13 DSchG NW für den Einsatz von Metalldetektoren 4 (5).JPG

« Letzte Änderung: 22. Januar 2014, um 12:23:23 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#1
22. Januar 2014, um 13:29:47 Uhr

Danke fürs zeigen!!! Applaus
und für die guten Infos!!!!!

Gruß Alex

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(versteckt)
#2
18. Februar 2014, um 15:53:00 Uhr

Schön erklärt Applaus

Offline
(versteckt)
#3
18. Februar 2014, um 18:16:29 Uhr

Hi Markus,
tip top erklärt!

THX  Super
Randor

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(versteckt)
#4
18. Februar 2014, um 18:58:46 Uhr

Super ich hätte mal das Aktenzeichen Weg gemacht kommt doof wenn das einer Missbraucht

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(versteckt)
#5
18. Februar 2014, um 19:45:30 Uhr

 Engel
Danke.
Die Reihenfolge wird wohl ähnlich sein in anderen Bundesländern.
 Küsschen



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(versteckt)
#6
18. Februar 2014, um 19:53:46 Uhr

Sehr schön erklärt. Danke!  Super

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(versteckt)
#7
18. Februar 2014, um 20:44:41 Uhr

sehr schön erklärt, liest sich einfach  Super



Offline
(versteckt)
#8
20. Februar 2014, um 07:26:30 Uhr

Vielen Dank, Markus,

schön und gut beschrieben und dokumentiert.

Gruß
masterTHief

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