[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Öffentliche Anhörung zum Schatzregal beim Landtag in Düsseldorf

Gehe zu:  
Avatar  Öffentliche Anhörung zum Schatzregal beim Landtag in Düsseldorf  (Gelesen 4401 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3   Nach unten
Offline
(versteckt)
#15
04. Juni 2013, um 09:38:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Was haltet Ihr von dem Vorschlag?

Das finde ich doch schonmal einen Ansatz in die richtige Richtung. Wenn eh viele Gelder
den Archäologen gestrichen werden.

Gruß Gräber

« Letzte Änderung: 04. Juni 2013, um 09:39:02 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#16
04. Juni 2013, um 09:40:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
Sprich:Dauerleihgabe an den Finder?
Klingt zumindest besser als die anderen Varianten.


Und was passiert wenn das "Kulturgut" gestohlen wird?
Was passiert wenn es durch Feuer zerstört wird?
Muß der Finder eine teure Versicherung abschließen oder
einen Kredit aufnehmen den er nicht bekommt,
weil er keine Sicherheiten hat?
Ein Schatzfund kann schnell einige hunderttausend Euro wert sein!

Arda

Offline
(versteckt)
#17
04. Juni 2013, um 09:47:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Arda
Und was passiert wenn das "Kulturgut" gestohlen wird?
Was passiert wenn es durch Feuer zerstört wird?
Muß der Finder eine teure Versicherung abschließen oder
einen Kredit aufnehmen den er nicht bekommt,
weil er keine Sicherheiten hat?
Ein Schatzfund kann schnell einige hunderttausend Euro wert sein!

Arda

Ich würde sagen dann ist es halt passiert, in diesem Lande gibt es eh zu viele Gesetze
und Bestimmungen. Man kann leider nicht alles per Gesetz regeln. Es wäre halt traurig
aber was solls. Wenn ein Museum abbrennt gehen die Sachen auch verloren aber sie wurden
vorher Dokumentiert und Fotografiert also bleibt doch das Wissen darüber erhalten.

Gruß Gräber

Offline
(versteckt)
#18
04. Juni 2013, um 09:49:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Arda
Und was passiert wenn das "Kulturgut" gestohlen wird?
Was passiert wenn es durch Feuer zerstört wird?
Muß der Finder eine teure Versicherung abschließen oder
einen Kredit aufnehmen den er nicht bekommt,
weil er keine Sicherheiten hat?
Ein Schatzfund kann schnell einige hunderttausend Euro wert sein!

Arda

So siehts aus...
Alle Verpflichtungen bleiben dem Finder und alle Rechte und der Besitz …;D

Offline
(versteckt)
#19
04. Juni 2013, um 09:50:07 Uhr

Ich halte diesen Vorschlag für keine geeignete Lösung.

In Zeiten der Finanziellen Kürzungen, wäre es natürlich praktisch für den Staat, Museen und
Archäologen, wenn sie in Zukunft keine bzw. weniger Lagerkosten, Reinigungs-/ Konservierungskosten mehr bereitstellen müssten,
dennoch aber alle rechte (besonders das Besitzrecht) behalten und ganz wichtig, auch weiterhin keine
" Hadrianische Teilung" anbieten müssen.
Während der Archäologe für seine geleistete Arbeit eine Entlohnung, in Form eines Gehaltes bekommt,
wird der Sondler ohne Finanzielle Unterstützung in die Pflicht genommen und dabei gleichzeitig
Entrechtet.
Es würde mich nicht wundern wenn folgende Auflage noch hinzugefügt würde:
Bei unsachgemäßer Reinigung/Konservierung seitens des Sondengänger, ist dieser zu einer Entschädigungszahlung
des "geschätzten Historischen Marktwertes" zu verurteilen. 

Eine überarbeitete Version dieses Vorschlages in Richtung Sondengänger, stehe ich aber positiv gegenüber.
Aller Anfang ist bekanntlich schwer, aber es ist ein....... Anfang.
Vielleicht in die Richtige Richtung.

Lanzelot

« Letzte Änderung: 04. Juni 2013, um 09:52:35 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#20
04. Juni 2013, um 09:58:34 Uhr

Zitat von Lanzelot: "Während der Archäologe für seine geleistete Arbeit eine Entlohnung, in Form eines Gehaltes bekommt,
wird der Sondler ohne Finanzielle Unterstützung in die Pflicht genommen und dabei gleichzeitig
Entrechtet."

Aber vielleicht bekommen dann die ehrenamtlich tätigen Sondler so eine Art Aufwandsentschädigung.
(Benzinzuschuß, Restaurationmittelkostenzuschuß etc..)

Gruß Gräber

p.s.

ich träume mal weiter aber das wäre doch Super

Offline
(versteckt)
#21
04. Juni 2013, um 10:35:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von xxGräberxx
Aber vielleicht bekommen dann die ehrenamtlich tätigen Sondler so eine Art Aufwandsentschädigung.(Benzinzuschuß, Restaurationmittelkostenzuschuß etc..)

Sondler bekommen........keine

- Anerkennung
- keine Entschädigung für irgendwas
- keine Rechte

Davon abgesehen geht es nicht um eine Aufwandsentschädigung für Reinigungsdienste.
Dies ist auch nicht ohne hohe Kosten für z. B. Verwaltung (für Anträge auf Kostenerstattung usw.) umsetzbar.

Mrs.Metal hat es richtig erkannt Zitat:
Der Finder wird Eigentümer und stellt seinen Fund bei Bedarf im Museum aus, wenn er denn ganz lieb gefragt wird.…dann passt es.

Das ist Bürgerrecht und genau das wird hier eingefordert, nicht mehr und nicht weniger.

Der Sondengänger arbeitet auf Eigene Kosten und findet auf Dauer evtl. mehr als ein Archäologe,
dies wäre erst recht so, wenn man ihn mehr rechte (siehe England) einräumen würde.
Durch freiwillige qualifizierte Schulungen, würden viele Hand in Hand und Anerkannt mit Archäologen
zusammenarbeiten oder, nahezu gleichwertig, ihren Eigenen Projekten nachgehen können.
Dies alles würde den Erhalt und das Aufspüren noch verborgener Funde in besonderer, positiver Weise, dienen.
Und darum geht es doch................... eigentlich. 
Das wäre......super!

Lanzelot

Offline
(versteckt)
#22
04. Juni 2013, um 11:01:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
..
Was haltet Ihr von dem Vorschlag?

Schatzfunde  können aber im Besitz des Finders bleiben, sofern  dieser den Fund meldet, seine sachgerechte Aufbewahrung und Konservierung sicherstellt und die Zugänglichkeit für die wissenschaftliche  Bearbeitung einräumt. Solcher Besitz führt nicht zum Erwerb von Eigentumsrechten und die derart in Besitz genommenen Güter können weder vererbt noch anderweitig in das Eigentum Dritter übergegeben werden (d.h. auch kein Verschenken, kein Verkaufen). Die Möglichkeit der Ausleihe zur wissenschaftlichen Bearbeitung, der wissenschaftlichen Untersuchung und der öffentlichen Ausstellung sind im Rahmen der Einbindung der zuständigen Denkmalbehörde gegeben. Damit wäre dem chronischen Konflikt z.B. mit Sammlern und Sondengängern erheblicher sozialer Zündstoff genommen. Eine bis dato weitgehend illegal oder am Rande der  Legalität operierende Szene bekäme die Chance, sich legal zu verhalten ohne ihre Kerninteressen aufgeben zu müssen. Dies würde jede Motivation zur Fundunterschlagung nehmen und zu einer Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements für die Archäologie führen.

Quelle: DGUF Stellungnahme 16/801 Antwort der DGUF

Finde ich sehr gut und kommt mir bekannt vor :Smiley

Hinzugefügt 04. Juni 2013, um 11:03:30 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Charlie
...
Jetzt wir der Entdecker noch zum ehrenamtlichen, staatlichen Archivator umgewandelt.

Gruß Charlie

Wollen wie nicht alle die Vergangenheit für die Zukunft bewahren und erhalten?? Oder sie verramschen??

« Letzte Änderung: 04. Juni 2013, um 11:03:30 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#23
04. Juni 2013, um 11:21:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Finde ich sehr gut und kommt mir bekannt vor :Smiley

Hinzugefügt 04. Juni 2013, um 11:03:30 Uhr:

Wollen wie nicht alle die Vergangenheit für die Zukunft bewahren und erhalten?? Oder sie verramschen??

Natürlich wollen wir (die Allgemeinheit ) das, also will auch die Allgemeinheit die Kosten tragen.

Ob die Vergangenheit in einem dunklen staalichem Magazin oder öffentlich in der Vitriene des Finders liegt

macht da keinen Unterschied?

Arda

Offline
(versteckt)
#24
04. Juni 2013, um 11:25:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Arda
.. oder öffentlich in der Vitriene des Finders liegt

macht da keinen Unterschied?

Arda

Deine Funde sind über Datenbanken einsehbar und jeder kann zu Dir nach Hause kommen Schockiert

Archive sind wie Bibliotheken, jeder (mit entsprechendem Interesse) kann darin forschen und die Funde sind somit öffentlich.

Offline
(versteckt)
#25
04. Juni 2013, um 11:48:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Deine Funde sind über Datenbanken einsehbar und jeder kann zu Dir nach Hause kommen :


Archive sind wie Bibliotheken, jeder (mit entsprechendem Interesse) kann darin forschen und die Funde sind somit öffentlich.

1.ok, jeder der sowiso zu mir nach hause kommt kann die Funde sehen,
  dass sind sicherlich mehr Menschen als wenn sie in irgendwelchen Magazinen liegen.

2. das ist lächerlich!
   Keiner kommt in die Magazine der Museen nur weil er Interesse anmeldet.
  
   Im LandesmuseumTrier kannst du die für den 8.Juli 16 Uhr für eine Depotführung anmelden.
   Dauer ca. 60 Min.

   Das ist ja absolut zu vernachlässigen.
   In der Zeit kannst du nur Regale mit Kisten sehen. Mit forschen ist da nix
   Außerdem haben die viele Depots.

Arda

Offline
(versteckt)
#26
04. Juni 2013, um 11:57:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Arda
1.ok, jeder der sowiso zu mir nach hause kommt kann die Funde sehen,
 ...

Ach so, Du selektiers.

Dann sind mir die Depots in den Landesämtern doch sicherer Cool

Offline
(versteckt)
#27
04. Juni 2013, um 12:02:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent

Archive sind wie Bibliotheken, jeder (mit entsprechendem Interesse) kann darin forschen und die Funde sind somit öffentlich.


Jetzt wirst du lächerlich

Arda

Hinzugefügt 04. Juni 2013, um 12:05:28 Uhr:

Geschrieben von Zitat von insurgent
Ach so, Du selektiers.

Dann sind mir die Depots in den Landesämtern doch sicherer Cool

Die Landesämter selektieren mehr.

Hättest du Angst bei mir meine Funde zu schauen oder warum sind Ämter sicherer?

Arda

« Letzte Änderung: 04. Juni 2013, um 12:09:04 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#28
04. Juni 2013, um 12:43:00 Uhr

Das hört sich sehr link an dieser Vorschlag und ist sogar noch schlimmer, da die Kosten auf dem Finder (für Restauration und der gleichen) übergehen.

Der Eigentümer ist für Restauration und deren Kosten zuständig und hat diesbezüglich alle Recht und Pflichten zu tragen, aber mit dem Vorschlag gibt der Eigentümer alle Kosten an den Besitzer weiter und freut sich natürlich. Kostenumlegung nennt man das, ohne die Rechte an der Sache zu verlieren.

So werden sie es auch Begründen: "Wir sind Eigentümer, haben alle Recht an der Sache und müssen zudem auch keine Kosten tragen, was den Haushalt natürlich in dem Bereich sehr entlastet. Sollte es etwas sehr Interessantes sein, behalten wir es natürlich. Mir dem Vorschlag sind bestimmt alle Zufrieden, wir und die Sondler und zudem entlasten wir unsere Kosten. Natürlich führen wir auch Stichproben durch, ob die Restauration auch anständig durchgeführt und gehalten wird. Zudem könnten wir auch noch gegen Bezahlung Lehrgänge der Restauration und Lagerung anbieten, die den auch Voraussetzung ist!"

Der Vorschlag des Schatzregals kommt doch auch immer wieder von denen und jetzt wo man ihnen selbst an die Eier geht und ihnen die Mittel streicht, Regen sie sich auf, schießen sofort mit einer Petition los und versuchen in ihrer alleiniger Hinsicht den Kurs neu zu bestimmen und Gefahren Minimierung für sich durchzuführen.

Offline
(versteckt)
#29
04. Juni 2013, um 12:54:23 Uhr

Im Endeffekt kann man sich hier die Köpfe heiß reden und das Für und Wider diskutieren, aber letzten Endes bleibt es eine Entscheidung der Politiker. Ich bin auf jeden Fall gespannt was unter dem Strich bei heraus kommt.

Seiten:  Prev 1 2 3
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor