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 Grabungsgenehmigung - wie muss man sich das vorstellen?

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Avatar  Grabungsgenehmigung - wie muss man sich das vorstellen?  (Gelesen 1556 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
22. Dezember 2012, um 21:33:18 Uhr

Hallo,

Ein Anfänger stellt Fragen  Anbeten

Wie sieht so eine Grabungsgenehmigung aus? Also ich meine jetzt nicht welche Farbe das Papier hat usw. sondern wie groß ist der Bereich für den die Genehmigung gilt?

Ich möchte mich wenn ich mit dem sondeln beginne, rechtlich so weit wie möglich absichern. Also ich suche mir eine Gegend aus, wo ich gerne sondieren würde. Steigt jetzt mit der Fläche die "Bearbeitungsgebühr" an oder bekommt jeder nur eine Maximalfläche in Hektar zugeteilt? Kann mir das grad nicht so richtig vorstellen wie da der Ablauf ist.

Bin in Baden-Württemberg im Nordschwarzwald zuhause. Die Kelten waren ja recht aktiv hier zugange und denen will ich ausweichen. Mich interessieren also keine Keltenfunde oder Gegenden wo die nachweislich zuhause waren. Mir geht es um die Suche an sich, darum Land und Leute kennen zu lernen (ich wohne jetzt erst 1 Jahr hier in der Gegend) und wenn ich einen Baggersee abgrasen und dabei noch ein paar Euromünzen Taschengeld verdienen kann, dann freut mich das auch.

Ich unterscheide mich wahrscheinlich völlig von den meisten anderen Sondengängern, denn bei mir liegt nicht die Schatzsuche im Vordergrund, sondern die Bewegung an der frischen Luft und die Freude, wenn ich doch mal was "anständiges" finden würde.  Winken

Da ich mich gerne im legalen Bereich aufhalten würde, brauche ich eine Grabungsgenehmigung, aber wie geht das vor sich und wie sieht das aus? Da ich mich hier in meiner Gegend eh nicht besonders auskenne und auch kein Auto besitze, kann ich nur so weit wie ich mit dem Fahrrad komme. Also bleiben mir nur die Äcker in der Nachbarschaft und ein Badesee der nicht weit weg ist.

a) über wieviel Hektar wird in BW eine Grabungsgenehmigung ausgestellt?
b) muss die Fläche zusammenhängend sein?
c) brauche ich trotzdem eine Grabungsgenehmigung für den Badesee, wenn ich dort nicht tiefer wie 1 cm "graben" will?
d) was zählt mehr? Die Grabungsgenehmigung oder das Einverständnis des Grundstückseigentümers? Was ist wenn der Eigentümer Ja sagt, aber die Behörde nicht? Was ist wenn die Grabungsgenehmigung Ja sagt, aber der Eigentümer nicht? Daher meine Frage, ob die Fläche zusammenhängend sein muss.

Es nutzt mir ja nix, wenn ich ein Quadrat einer bestimmten Größe mit Grabungsgenehmigung habe und mehrere Bauern sagen Nein.

Wie muss ich mir das vorstellen und wo beantrage ich eine solche Genehmigung?

Gruß

« Letzte Änderung: 22. Dezember 2012, um 21:38:58 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
22. Dezember 2012, um 21:50:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Potential
Bin in Baden-Württemberg im Nordschwarzwald zuhause

Grabungsgenehmigung in BW? - Ich glaube, das kannst du ziemlich vergessen  Smiley

Lasse mich aber eines besseren belehren. Sondenmäßig ist hier ein gaaanz heißes Pflaster, auch wenn du explizit nicht nach Denkmälern suchen willst. Also z.B. wenn du einen Acker absuchst, weil du moderne, verlorene Hufeisen sammelst, kann dir das schon einigen Ärger einhandeln. Vor ein paar Jahren wurden hier an jeder Bushaltestelle große Plakate aufgehängt. Sichtbar ein Sondengänger und in großer Schrift: "Achtung, Raubgräber".  Da sind die Heimatpfleger sehr sensibilisiert.

Wenn du beim Amt nach einer Genehmigung fragen willst, dann willst du also nach Kulturdenkmälern suchen? Vergiss das ganz schnell wieder. Es könnte schlecht Enden. So wie bei vielen, die das auch mal probiert haben. Das beste was dir hier passieren kann: nie was für die Archäologie wichtiges entdecken. Dann besser wieder Erde draufkippen und schweigen wie ein Grab.  Lächelnd

Also ich glaube, diese Fragen kannst du dir eigentlich sparen. So weit mir bekannt ist, wurde noch nie eine Grabungsgenehmigung in BW erteilt. Aber das kann ja denen egal sein, die nicht nach KD suchen wollen, oder!? - Also vielleicht solltest du die Prioritäten ändern. Also ein neues Sammelgebiet erschließen, wie z.B. moderne Kronkorken oder Abziehlaschen von alten Limodosen. Sag bloß nicht, du würdest nach Meteoriten suchen wollen. Oder "nach alten Sachen". Böse, ganz Böse  Teufel

Grüße,
sondelfreund

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
22. Dezember 2012, um 21:57:33 Uhr

Ok, dann ne andere Frage: Was ist an Meteoriten böse? Mit denen sollte doch das LDA nix am Hut haben?

Ich mach mich jetzt in dieser Minute auf den Weg und schnei mal bei einer Nachbarin hinein. Die ist ehrenamtliche Mitarbeiterin beim LDA. Muss mal vorsichtig anfragen was sie an meiner Stelle tun würde.

Hatte nur die Hoffnung, dass es in der Realität doch nicht so schlimm aussieht, wie ich das hier im Forum zu BW und und LDA schon gelesen habe.

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(versteckt)
#3
22. Dezember 2012, um 22:17:40 Uhr

Hi,

am besten liest du einfach mal das DSchG für BW durch, dort auch die Definition mit dem Kulturdenkmal.
Meteoriten haben zwar nichts mit Kultur zu tun, dürften aber sicher von hervorragendem wissenschaftlichen Wert sein:

§2:
(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

§21:
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.

Also, steht ja alles da.

Siehe auch:
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http://www.rechtliches.de/BaWue/info_DSchG.html



Was irgend'ne Nachbarin sagt, zählt eigentlich wenig... und wenn schon alle wissen, dass du mit dem MD losziehst, kannst es eigentlich gleich bleiben lassen. Gibt vermutlich nur Ärger, denn sowas spricht sich rum.

Grüße,
sondelfreund

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(versteckt)
Verwarnt
#4
24. Dezember 2012, um 11:12:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Potential
Ich mach mich jetzt in dieser Minute auf den Weg und schnei mal bei einer Nachbarin hinein. Die ist ehrenamtliche Mitarbeiterin beim LDA. Muss mal vorsichtig anfragen was sie an meiner Stelle tun würde.
Würde mich jetzt aber auch interessieren was die gemeint hat.  :Smiley

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#5
24. Dezember 2012, um 12:00:13 Uhr

Hallo Sondelfreund,
muß Dir absolut recht geben betreff Suchgenemigung, ich habe dies versucht und u.a. beim LfA vorgesprochen wo man mir natürlich erst mal die mitgebrachten Funde abnahm "zur weiteren Untersuchung", dann lange Einweisung über Rechte(eigentl. keine) und Verbote lt. DSchB, dann die Voraussetzungen für eine Genehmigung (Lehrgang MD, genaue Bezeichnung lt. Karte und GPS-Daten, Grund,usw)
Trotz nachfragen habe ich bis heute keine positive Antwort !
Also noch schöne Feiertage und guten Rutsch !

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Verwarnt
#6
24. Dezember 2012, um 12:14:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Blechhelm
  Hallo Sondelfreund,
muß Dir absolut recht geben betreff Suchgenemigung, ich habe dies versucht und u.a. beim LfA vorgesprochen wo man mir natürlich erst mal die mitgebrachten Funde abnahm "zur weiteren Untersuchung", dann lange Einweisung über Rechte(eigentl. keine) und Verbote lt. DSchB, dann die Voraussetzungen für eine Genehmigung (Lehrgang MD, genaue Bezeichnung lt. Karte und GPS-Daten, Grund,usw)
Trotz nachfragen habe ich bis heute keine positive Antwort !
[/quote]
In Baden Württemberg?
Ansonsten ist´s hier uninteressant!

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(versteckt)
#7
24. Dezember 2012, um 12:26:18 Uhr

Nein Im BL Sachsen, aber es wird nicht viel anders sein !

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
24. Dezember 2012, um 12:26:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Würde mich jetzt aber auch interessieren was die gemeint hat.  :Smiley

Morschen,

also ich war bei ihr und hab mich den ganzen Abend mit mir, ihrem Mann und ner Flasche Wein unterhalten  Zwinkernd

Sie sagt im Prinzip genau das Gleiche wie ihr auch - Finger weg von ner Genehmigung, in BW ist das aussichtslos und man wird grundsätzlich vom LDA schief angeschaut und landet auf ner "schwarzen Liste". Alles nach dem Motto, dass man schlafende Hunde nicht wecken soll. Da sie aber selbst Sondengänger in der Familie hat und daher einige Erfahrung mit diesem Thema, meinte sie dass ich einfach loslaufen soll. Hier bei mir in der Gegend sei archäologisch weitgehend alles erfasst und vieles auch ausgebuddelt. Sie denkt nicht, dass es irgendwen interressiert wenn ich hier mit nem MD durch die Gegend ziehe. Aber ich müsste mir trotzdem immer bewusst sein, dass meine Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Grauzone bleibt.

Aber sie ist auch der Meinung, dass wenn ich was ganz Besonderes finden würde, dann soll ich das ganz schnell wieder eingraben und die Finger weglassen, denn sonst bricht das Chaos aus und das würde ich mir nicht antun wollen. Kleinzeug was ich finden kann wie Münzen usw. soll ich erst gar nicht melden, denn die Archive wären bis zum platzen voll und niemand würde sich groß für deren Inhalt begeistern, weil schlicht weg einfach das Personal dafür fehlt um das alles anzuschauen und auszuwerten.

Dann sagte sie mir noch dass ich ein ganz großes Problem mit meinen Funden bekommen würde und das sei die vernünftige Konservierung, so dass die Teile auch noch in Jahren erhalten blieben. Da werde ich mich noch bei euch schlau machen müssen.

Aber einen "schlafenden Hund" hab ich versehentlich geweckt - ihr Mann ist Hobbyelektroniker und baut alles mögliche selbst. Nun soll ich im eine Bauanleitung für einen MD organisieren, damit er selbst in dieses Hobby einsteigen kann   Grinsend

Der Mann ist Rentner und im gesetzteren Alter, ein Bastelgenie, aber mit PC und Internet hat er nix am Hut. Hab mich schon in eurer Bastelabteilung umgeschaut, da ich aber selbst kein Bastler bin und mir das Fachchinesisch völlig fremd ist, tu ich mich da noch etwas schwer. Aber - er wird seine Bauanleitung bekommen, dann trab ich schon mal nicht allein im Gelände rum.

Gruß und frohe Weihnachten

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Verwarnt
#9
24. Dezember 2012, um 12:46:27 Uhr

Die kann Dir viel erzählen wenn der Tag,bzw. der Abend lang ist.  Grinsend
Im Ernstfall wird sie Dich nicht kennen,keinerlei Ratschläge gegeben haben
und sondeln verteufelt sie sowieso.  Grinsend
Letztendlich geht es dann um ihren Status beim Denkmalamt,
den sie wahrscheinlich ungern verlieren möchte.
Da würde ich an Deiner Stelle mehr auf die örtlichen Heimatvereine etc. aufpassen,
die durch das Denkmalamt enorm sensibelisiert wurden,was Sondengänger in BW betrifft.
Im Internet findet man die Anweisungen vom Denkmalamt,wie man vorgehen soll,
wenn man Sondengänger in BW trifft.
Wurde damals beim Erscheinen in den Forstämtern und der Polizei ausgelegt.
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http://www.denkmalpflege-bw.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/Flyer_Raubgraeber.pdf


Ist zwar schon älter,tausendmal durchgekaut und größtenteils Blödsinn aber es gibt genug,
die dann die Ordnungsmacht anrufen.
Und dann geht der "Spaß" erst richtig los und Du kannst mal schauen ob es eine gute Nachbarin ist.. Schockiert




« Letzte Änderung: 24. Dezember 2012, um 12:55:08 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#10
24. Dezember 2012, um 12:51:42 Uhr

Na also, da steckt Potential in der Sache Zwinkernd

Dann frag noch deine Denkmalbehörde an, dass sie dir die GSG und Denkmäler in deinem Kreis als Liste zukommen lassen und nichts wie ran ans Suchen Smiley
Hast ja direkt einen neuen Partner gefunden und zu zweit könnt ihr auch in BaWü wunderbar nach nicht-Denkmälern auf nicht-Denkmälern suchen und zwar ohne NFG, wie hier im Forum immer wieder gesagt wird!

Frohe Weihnachten

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#11
24. Dezember 2012, um 13:23:09 Uhr

Hallo, hier ist noch ein Neuling....
Scheint ja nicht gerade ohne Theater abzugehen, mein Hobby...


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Verwarnt
#12
24. Dezember 2012, um 13:29:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Dann frag noch deine Denkmalbehörde an, dass sie dir die GSG und Denkmäler in deinem Kreis als Liste zukommen lassen und nichts wie ran ans Suchen Smiley
Diese Listen kriegt man beim natürlich Denkmalamt,
nur muß man selbst den Hintern dahinbewegen!
Und da scheitert es bei den meisten,da sie Angst haben. Grinsend

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(versteckt)Themen Schreiber
#13
27. Dezember 2012, um 01:06:56 Uhr

Also das mit den Listen scheint nicht zu einfach zu sein, hab mich schon durchs i-net durchgeackert auf der Suche nach solchen Listen oder noch besser Karten, aber die scheinen nur als Print-Publikationen vorzuliegen. Oder ich hab die richtige Seite einfach nicht gefunden.

Dafür aber was anderes was ich voll gut finde - da gibts extrem viele alte Karten. Leider nur entweder große Maßstäbe oder interaktiv, wo man nicht viel sieht. Aber die Idee find ich sehr praktisch. Hab allerdings aus Zeitmangel - Weihnachten und so... - nur ein paar anschauen können. Vieleicht gibts auch welche in besserem Maßstab, wo man die alten Namen findet.

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http://www.clio-online.de/site/lang__de/111/Default.aspx


Gruß

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#14
27. Dezember 2012, um 02:12:50 Uhr

Also diese Listen liegen

- online vor

- bekommst du per eMail

- oder beim persönlichen Besuch

Klär das einfach mit nem kurzen Telefonat oder via eMail ab. Für sie und dich wäre es einfacher, per eMail alles zu regeln, da die Denkmalbehörde dann extra nen Termin für dich machen müsste.
Die Einsicht darf dir nicht verwehrt werden. Einen Grund für die Einsicht musst du nicht angeben, dass du die aber für die "Metallsuche" brauchst, musst du ja nicht sagen Zwinkernd
Es ist auch wichtig, sich die genauen Flächen anzuschauen, nicht den ungefähren Ort. Einmal dachte ich, die Burg sei nur bis dorthin ein BD, musste dann aber feststellen, dass die Fläche viel größer war. Du machst dat schon!

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