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 Genehmigung

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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
29. Dezember 2022, um 15:23:54 Uhr

Hallo,
Mein Name ist Wessi 
Welch Strafe kann man bekommen wenn man keine Genehmigung für das Grundstück hat und es ein Landschaftsschutzgebiet ist? 
Für eure Hilfe wäre ich dankbar! Lg Wessi

Offline
(versteckt)
#1
29. Dezember 2022, um 16:12:25 Uhr

Zu Teil 1 : Überleg dir einfach,was du mit jemand machen würdest,der einfach bei dir zu Hause über den (vielleicht gedachten ) Zaun klettert und den Garten umwühlt.
Könnte vielleicht unter -->Google "Hausfriedensbruch" zählen.
Oder aber auch unter --> "allgemeines Betretungsrecht" für Wald etc. ,so einfach nicht zu beantworten.

Zu Teil 2 einfach googeln z.B. :
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Gruß Ossi,äh Immer Ich

Offline
(versteckt)
#2
29. Dezember 2022, um 18:40:51 Uhr

Moin,

über das Landschaftsschutzgebiet würde ich mir keine Gedanken machen, da Du ja keine Berge abbaggerst. Landschaftschutzgebiet bedeutet, dass die Landschaft nicht verändert werden darf. Da wärst Du mit Deinem Spaten hoffnungslos überfordert. 

Die Strafen für illegales Suchen, d.h. ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde findest Du in Deinem für Dich geltenden Denkmalschutzgesetz. Zur privatrechtlichen Seite hat Ossi ja schon geschrieben.

Du meintest ja wohl nicht Naturschutzgebiet?

Viele Grüße und gut Fund

Walter

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