[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Anfängerfrage Bayern: wen bei verpachtetem Acker fragen? Privatwald erlaubt?

Gehe zu:  
Avatar  Anfängerfrage Bayern: wen bei verpachtetem Acker fragen? Privatwald erlaubt?  (Gelesen 688 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
17. Januar 2012, um 00:04:08 Uhr


Hallo zusammen,

ich besitze selbst ein paar Äcker, die ich gerne absuchen würde (Bayern). Diese sind allerdings verpachtet. Muss ich jetzt den Pächter fragen, ob er mir den Acker zur Verfügung stellt? Oder muss ich nur aufpassen, dass bei der Suche momentan nichts angebaut ist (Schaden für den Pächter ausschließen)?

Weiterhin hat ein guter Bekannter Bauer mehrere Äcker gepachtet. Wen muss ich fragen, wenn ich auf diesen suchen möchte? Den Eigentümer, den Pächter oder beide?

Verhält es sich mit Wald in Bayern genauso wie mit Acker? (Bodendenkmäler natürlich ausgeschlossen)

Lässt man sich da eine schriftliche Genehmigung geben? (skepsis beim Bauern?) - Wenn Ja - was sollte da drinnenstehen?
Oder passt das mit der mündlichen Zusage?

Bin ja neugieig auf Eure Antworten  Lächelnd

Offline
(versteckt)
#1
17. Januar 2012, um 00:27:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von electrovoice
Hallo zusammen,

ich besitze selbst ein paar Äcker, die ich gerne absuchen würde (Bayern). Diese sind allerdings verpachtet. Muss ich jetzt den Pächter fragen, ob er mir den Acker zur Verfügung stellt? Oder muss ich nur aufpassen, dass bei der Suche momentan nichts angebaut ist (Schaden für den Pächter ausschließen)?

Hallo, ich denke mal das eine Absprache nicht schadet. Zumindest sollte der Pächter bescheid wissen. Nicht das er mal frisch eingesät hat und du tappst da unwissend rein. Das würde ihm nicht gefallen glaub ich.

Geschrieben von Zitat von electrovoice

Weiterhin hat ein guter Bekannter Bauer mehrere Äcker gepachtet. Wen muss ich fragen, wenn ich auf diesen suchen möchte? Den Eigentümer, den Pächter oder beide
 

Ich würde mal sagen. Um ganz sicher zu gehen am besten beide fragen.

Geschrieben von Zitat von electrovoice

Verhält es sich mit Wald in Bayern genauso wie mit Acker? (Bodendenkmäler natürlich ausgeschlossen)

Wenn es Staatlicher Wald ist glaube ich nicht das du eine Genehmigung bekommst ( evtl. NfG in betracht ziehen ). Wenn es Privater Wald ist, dann den Eigentümer und gegebenenfalls den Jagdpächter fragen.

Geschrieben von Zitat von electrovoice

Lässt man sich da eine schriftliche Genehmigung geben? (skepsis beim Bauern?) - Wenn Ja - was sollte da drinnenstehen?
Oder passt das mit der mündlichen Zusage?

Fragen reicht vollkommen aus. Meine Meinung ist, wenn man den Bauern einen Zettel unter die Nase hält den sie Unterschreiben sollen werden die erst mal hellhörig. Da könnte es passieren das sie denken, sie hätten Gott weiss was da liegen und werden eher nicht zustimmen. Einfach höflich fragen, ein wenig erklären was man so macht. Ein kleinen Hinweis das man auch das ausgebuddelte Eisen vom Acker entfernt ( das mögen die meisten gerne  Zwinkernd ) . Versichern das man nicht tiefer gräbt als der Pflug geht und auch bestimmt die Löcher wieder zu macht. Dann sollte das passen.

Gruß Helge

Offline
(versteckt)
#2
17. Januar 2012, um 00:37:20 Uhr


Hallo,

der Pächter hat vom Eigentümer die Erlaubnis, das Grundstück zu nutzen (z.B. für landwirtschaftl. Zwecke)
"Bodenschätze" gehören mMn. dem Eigentümer.  Und den sollte man fragen. Die interessiert das meistens
aber einen Pfifferling, weshalb ich dir dringend empfehlen würde, auch mit dem Pächter zu sprechen.
Ich hab noch keinen erlebt, der was gegen das  Suchen hat, vorausgesetzt, du erklärst das plausibel
und einem Landwirt angemessen.
Auf deinem Land kannst du  Suchen , so lange du lustig bist (BD natürlich ausgenommen). Zwinkernd

G&GF

Karuna Winken


Offline
(versteckt)
#3
17. Januar 2012, um 00:39:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bodega
Zumindest sollte der Pächter bescheid wissen.
Ich denke mal, dass der Pächter unbedingt seine Erlaubnis geben muss. Stellt Euch doch mal vor, Euer Vermieter würde ohne Euer Wissen und Eure Erlaubnis Wildfremden gestatten, Eure Wohnung zu betreten.

Viele Grüße,
Günter


Offline
(versteckt)
#4
17. Januar 2012, um 00:50:11 Uhr


@ Drusus

hast Recht Günter. Was zumindest mich betrifft: ich will dem Bauern mit dem Sondeln  nicht ins Handwerk pfuschen.

G&GF

Karuna Winken

Offline
(versteckt)
#5
17. Januar 2012, um 01:00:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Stellt Euch doch mal vor, Euer Vermieter würde ohne Euer Wissen und Eure Erlaubnis Wildfremden gestatten, Eure Wohnung zu betreten.

Das ist ein gutes Beispiel. Wenn das mein Vermieter machen würde dann aber.... Reiter  Prügel  Rundumschlag

Gruß Helge

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#6
17. Januar 2012, um 19:33:37 Uhr


Hey!

ich Danke Euch für die Ratschläge und Tipps!!

Werd dann sicherheitshalber beide fragen. Unentschlossen

@ Bodega: Gutes Argument "Versichern das man nicht tiefer gräbt als der Pflug geht"  Anbeten

Die Zeit zwischen Ernten und neu ansäen am Acker wird nicht lange sein, was meint Ihr?

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor