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 Verstößt das zeigen von Funden in einem Forum gegen geltendes Recht?

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#15
03. Juni 2014, um 20:55:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tempelritter 67
Triffst diese Klausel bei allen Bundesländern oder bei allen NFG zu? 

Wer von euch eine NFG hat, ist auch dies so hinterlegt?

Bei uns in SH steht in der Genehmigung auch drin "Veröffentlichung (also auch Bilder im WWW) von besonderen archäologischen Funden sind mit dem Amt abzustimmen" aber auch "Veröffentlichungen sind mit den Findern abzustimmen"

"Normale" Fäkalienfeldfunde fallen also nicht darunter.

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#16
03. Juni 2014, um 21:00:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
von besonderen archäologischen Funden


dies ist wahrscheinlich auch Auslegung vom Archi  Zwinkernd Zwinkernd

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#17
03. Juni 2014, um 21:08:24 Uhr

Der Grund dieser Klausel leuchtet mir ein:

1. Es sollen bei Veröffentlichungen keine Ergebnisse hinsichtlich des Ortes etc. verbreitet werden...
2. Das Veröffentlichen von Fundbildern bringt jede Menge Probleme hinsichtlich des Copyrights mit sich. Das liegt nämlich immer beim Erstveröffentlicher.

Hier ein nützliches Zitat vom Thorsten Straub:

"Ein Sondengänger ist nicht der Urheber seines Fundes, wie also kann er vom Urheberrecht profitieren? Das Verdienst, diese nachfolgend beschriebene Finesse herausgefunden zu haben, gebührt dem LDA Sachsen-Anhalt, das das Verfahren in Zusammenhang mit der Himmelsscheibe anwandte [12]. Verglichen mit anderen LDAs ist Sachsen-Anhalt wie eine Insel der Lebenstüchtigkeit im Ozean der archäologischen Fachdogmatik.

Das Urheberrecht gewährt unter dem Stichwort "Editio princeps" demjenigen 25 Jahre lang rechtlichen Schutz, der erstmals bisher unveröffentlichte Werke veröffentlicht. Diese Regelung wurde eingeführt, um denjenigen zu belohnen, der in Archiven fündig wird. Ob man es auch auf (Kunst)werke anwenden kann, die im Boden gefunden wurden, ist juristisch zwar nicht unumstritten, gegenwärtig sieht es jedoch so aus. Nach aktueller Rechtssprechung darf nur derjenige Bilder der Himmelscheibe veröffentlichen, der die Erlaubnis dafür vom LDA Sachsen-Anhalt erhalten, d.h. i.d.R. erkauft hat. "


Den vollständigen und sehr interessanten Artikel gibt es hier:
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http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/recht/sondengaengerrechtslage.html



und
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Editio_princeps_%28Urheberrecht%29



« Letzte Änderung: 03. Juni 2014, um 21:11:43 Uhr von (versteckt) »

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#18
03. Juni 2014, um 21:16:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tempelritter 67
dies ist wahrscheinlich auch Auslegung vom Archi  Zwinkernd Zwinkernd

Nicht alleine bei uns  :Smiley

Und das ist für die meisten Sondler Kollegen auch schwer zu verstehen, da sie den "Wissenschaftszirkus" nicht kennen.

Es geht nicht um Copyright (OK, Beim Meller-Teller event.) sondern um die Anerkennung wissenschaftlicher Ausarbeitungen.

Wenn Archäologen z.B. für eine Doktorarbeit Funde von Sondengängern bearbeiten und sie sich dann der Kritik ihrer Arbeit stellen, kann es mehr als schädlich sein, wenn ein Kritiker Fotos aus dem WWW zeigen kann, die Jahre vorher gezeigt worden sind mit  Besprechung in den Foren.

Darum geht es hauptsächlich

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#19
03. Juni 2014, um 21:26:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Wenn Archäologen z.B. für eine Doktorarbeit Funde von Sondengängern bearbeiten und sie sich dann der Kritik ihrer Arbeit stellen, kann es mehr als schädlich sein, wenn ein Kritiker Fotos aus dem WWW zeigen kann, die Jahre vorher gezeigt worden sind mit  Besprechung in den Foren.Darum geht es hauptsächlich

Jochim, ich denke man muss da auch mal die Kirche im Dorf lassen. Wer macht denn soetwas? Und wenn Jemand dies tut, so dann vermutlich aus sehr zweifelhaften Beweggründen. Welcher Prüfer bei einer Disputation hat denn an soetwas ein seriöses Interesse?

Ich kann hier nur jedem allgemein raten, sich ...

a) an die gesetzlichen Vorschriften zu halten
b)  und dabei aber auch nicht übervorteilen zu lassen

Ich erinnere mich an eine Diskussion mit einem ehemaligen Moderator hier, die bereits viele Jahre zurück liegt. Diese behauptete felsenfest dass man nur bis xx cm graben dürfe ... so stand es auch in seiner NFG. Freilich gab es darüber keine allgemeine gesetzliche Norm / Rechtssprechung sondern der Gute hatte dies freiwillig so akzeptiert im Rahmen eines Vertrages.  Selber schuld.

« Letzte Änderung: 03. Juni 2014, um 21:28:48 Uhr von (versteckt) »

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#20
03. Juni 2014, um 21:29:22 Uhr

Wie sieht das eigentlich mit Hakenkreuzen aus ?
Hab hier schon Bilder gesehen auf denen das HK unkenntlich gemacht wurde.

Gibts dafür ne Regelung ?

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#21
03. Juni 2014, um 21:40:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Le Vasseur
Jochim, ich denke man muss da auch mal die Kirche im Dorf lassen. Wer macht denn soetwas? Und wenn Jemand dies tut, so dann vermutlich aus sehr zweifelhaften Beweggründen. Welcher Prüfer bei einer Disputation hat denn an soetwas ein seriöses Interesse?

Ich kann hier nur jedem allgemein raten, sich ...

a) an die gesetzlichen Vorschriften zu halten
b)  und dabei aber auch nicht übervorteilen zu lassen

Ich erinnere mich an eine Diskussion mit einem ehemaligen Moderator hier, die bereits viele Jahre zurück liegt. Diese behauptete felsenfest dass man nur bis xx cm graben dürfe ... so stand es auch in seiner NFG. Freilich gab es darüber keine allgemeine gesetzliche Norm / Rechtssprechung sondern der Gute hatte dies freiwillig so akzeptiert im Rahmen eines Vertrages.  Selber schuld.

Hallo Christian,

seit Gutenberg ist die Angst aber größer.

Mir ist zwar auch kein Fall bekannt, bei dem das so gewesen wäre, aber die Angst davor höre ich immer öfter.

Eine Möglichkeit ist, den Fund durch teilweises Verdecken (zum Größen vergleich Münze anlegen) nicht in seiner vollen Größe zu zeigen. So habe ich es mal mit einem befreundeten Archäologen besprochen.

 Winken

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#22
03. Juni 2014, um 21:40:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Berg
Wie sieht das eigentlich mit Hakenkreuzen aus ? Hab hier schon Bilder gesehen auf denen das HK unkenntlich gemacht wurde.

Ja, die sind gemäß Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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bitte immer abzuecken. Das warum wurde schon zigmal durchgekaut und wäre hier offtopic (bitte Suchfunktion verwenden).

Viele Grüße,
Günter

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#23
03. Juni 2014, um 23:17:16 Uhr

Hallo Jochim,

das ist doch aber genau das Problem! Lasst uns alle 30 Sekunden in die Hände klatschen auf das es die Rosa Elephanten vertreiben möge.

Noch nie einen gesehen? Natürlich! Schließlich funktioniert das mit dem Klatschen ganz vorzüglich.

Ähnlich ist es doch mit dieser difusen "German" Angst. Da fürchtet man ein Ereignis (= Rosa Elephant) das so noch nie eingetroffen ist.

Persönlich kann ich nur sagen dass vielerleoi gänzlich überbewertet ist bzw. der Mensch im Allgemeinen dazu neigt sich selbst für zu wichtig zu nehmen.

Ja, die Wissenschaft ist frei. Leider bisweilen frei von jeglichem Nutzen und Wirkung.

Ich denke man darf sich selbst einfach nicht zu ernst nehmen. Anderenfalls müsste ich als Soziologe gänzlich misantrophisch werden, zeichnen sich die Zeichen des sozialen Zerfalls doch bisweilen sehr deutlich ab.

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#24
04. Juni 2014, um 07:31:13 Uhr

ich habe mal Fotos in einem kostenfreien + öffentlichen kleinen Park von meiner Familie gemacht und auf meiner privaten Webseite eingestellt... plötzlich kam ein Kilometer langer Brief mit Drohungen von einem Dozenten aus einer Uni ... Er/Sie hätten die alleinige Genemigung dort Fotos zu machen usw... SO DREHEN DIE LEUTE SCHON TEILWEISE HEUTZUTAGE DURCH... und noch schlimmer jedes Bundesland macht immer noch seine eigenen Gesetze wie im Mittelalter und dies trotz EU

« Letzte Änderung: 04. Juni 2014, um 07:33:48 Uhr von (versteckt) »

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#25
04. Juni 2014, um 07:54:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Le Vasseur
Ich denke man darf sich selbst einfach nicht zu ernst nehmen

Das ist auch die neue Krankheit die immer zu nimmt.

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#26
04. Juni 2014, um 08:24:38 Uhr


Interessantes Thema !

Grundlegend ist in unserem Staat alles geregelt, allerdings mit "Spielraum" nach oben und unten.
Unsere Gerichte sind masslos überlastet, weil leider heutzutage wegen jeder Kleinigkeit prozessiert wird.

Selbst "Standard" Iuristen sind, mit diesen "Kleinigkeiten" masslos überfordert.
Seitens des Gesetzgebers wurden ja "Bremsen" wie Unterlassungserklärung, Abmahnung und
die Möglichkeiten durch Schlichtung vorgegeben, welche leider ja inzwischen auch von Anwälten, zum
Geldverdienen, statt als "Gerichtsbremsen" verwendet werden.

So verhält es sich ja auch mit Veröffentlichen von Bilder, Texten usw..
Im CT Heft 21/12 gab es da einen interessanten Artikel.

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http://www.heise.de/ct/artikel/Fotofallen-1711494.html


Man dürfte genau genommen, kein Bild ohne vorherige Prüfung online stellen.


Grüsse
Hasdrubal

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#27
04. Juni 2014, um 09:06:10 Uhr

Hallo Freunde,

erst mal wurden mehrere Fragen angeschnitten.

Im Geltungsbereich des deutschen Grundrechtes hat zunächst erst mal jede Person das Recht am eigenen Bild.

Für Sachen gilt das nicht. Das ist der Grundsatz.

Wie Drusus schon feststellte, können Probleme mit der Veröffentlichung von Sachbildern jedoch auftreten, wenn man

1.einen Vertrag mit einer Behörde wie dem Landesdenkmalamt z.B. Bodendenkmalpflege eingegangen ist, wo sich das Amt die Rechte vorbehält oder

2. Urheberrechte im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Entdeckung beschnitten werden.

( was meiner Meinung nicht passiert, wenn man nur seine eigenen Funde zeigt und keinen Vertrag mit den Archäologen hat)


Münzen und Fingerhüte zu zeigen sind Peanuts. Ob es sinnvoll ist zweite Himmelsscheibe zuerst zu veröffentlichen .... ich denke nicht.

LG

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(versteckt)Themen Schreiber
#28
04. Juni 2014, um 21:10:37 Uhr

Guten Abend,

Ich werde ihn morgen zu seiner Sprechzeit einfach noch mal anrufen, mal sehen was er sagt. Was besondere Funde sind bleibt weiter schwammig und fraglich.

Abgeben werde ich die Funde in jedem Fall.   

Wir sind und bleiben Keramiker.

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