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 Als Gast in Bayern - Vorgehensweise

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Avatar  Als Gast in Bayern - Vorgehensweise  (Gelesen 890 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. April 2021, um 22:38:25 Uhr

Ich habe bisher gelernt, in Bayern darf man sondeln, wenn man die Erlaubnis des Grundbesitzers hat und nicht in der Nähe von Bodendenkmälern sucht.

Wie macht Ihr das konkret?

Zur Planung
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
aufrufen, ins Suchfeld oben "Bodendenkmal" eingeben. somit wird das Overlay hinzugefügt, wo rote Bereiche in einem Umkreis von 100m zu meiden sind - wäre mein Vorschlag.

Aber nun: Wie erlange ich die Erlaubnis vom Besitzer? Da muss ja erstmal vorangehen, den Besitzer (und/oderPächter) zu ermitteln.
Wie macht Ihr das? In der Planung bereits? Über eine Internetreschersche?

Oder fahrt Ihr einfach ins Suchgebiet, suhct Euch einen Acker / Wiese aus und haltet ausschau nach Landwirten, die inder Nähe sind, um si zu fragen?
Oder geht Ihr auf Bauernhöfe, um zhu fragen (vlt. mit einer Karte zu Zeigen)?

Kann man (online) öffentlichen Grund ermitteln? Lohnt es dann, jemanden von der Gemeinde um Erlaubnis zu fragen?

Wie geht Ihr mit Wäldern um? Wenn Ihr es legal machen möchtet?
Oder Wälder grundsätzlich meiden?

« Letzte Änderung: 13. April 2021, um 22:38:51 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
13. April 2021, um 22:42:14 Uhr

Um die Karte mit den Bodendenkmälern zu sehen musst du das Thema wechseln in "Planen und Bauen". Danach schaust du mal unten links.
So ich geh jetzt pennen Winken

« Letzte Änderung: 13. April 2021, um 22:44:32 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#2
14. April 2021, um 07:53:16 Uhr

Online gibt es kein Verzeichnis, wem welche Fläche gehört, Stichwort "DSGVO".

Im Normalfall kannst Du davon ausgehen, dass zu 99% alles, was nach "Weg" aussieht, sich in kommunaler bzw. staatlicher Hand befindet. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn es sich um eine private Erschließung handelt.

Betreten und absuchen darfst Du öffentliche Flächen ohne dass Du um Erlaubnis fragen musst, siehe: 

(Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung) "Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet."


In diesem Zusammenhang ist dann:


 Art. 141 Abs. 3 Satz 2 der Bayerischen Verfassung zu beachten. "Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen."


zu beachten.


Dies bedeutet, dass Du zwar Sondeln, aber nicht ohne Genehmigung buddeln darfst. Klar kann man argumentieren, dass "bei dem kleinen Loch" die Natur nicht beeinträchtigt wird, aber die Auslegung des Paragraphen, was noch "pfleglich" ist, wird meist von einem Sachbearbeiter getätigt.


Im Idealfall juckt es die zuständige Behörde nicht, wenn das Loch sich auf ein normales Minimum beschränkt und anschließend wieder ordentlich verschlossen wird.


Schwieriger wird es, wenn die Fläche verpachtet ist und dem Pächter ein Schaden entsteht, wie auch immer dieser begründet ist. 


Mit freundlicher Anfrage, in der man das Ganze kurz erklärt, macht man im Normalfall nichts falsch, allerdings kann es dauern, bis man eine offizielle Rückmeldung bekommt, also evtl. rechtzeitig Kontakt aufnehmen... Grinsend


Klar kann man sich auch ans "Elfte Gebot" halten und hoffen, dass schon alles gut geht, allerdings wird heutzutage aus jeder Mücke ein Elefant gemacht und das Denunzieren ist wieder groß in Mode gekommen, daher mein Tipp:


Fragen kostet nichts...


Gruß Butch

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(versteckt)
#3
14. April 2021, um 08:12:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Um die Karte mit den Bodendenkmälern zu sehen musst du das Thema wechseln in "Planen und Bauen". Danach schaust du mal unten links.

Geht auch im normalen Modus, einfach beim Eingabefeld wo du die Orte suchst "Bodendenkmal" eingeben, und schon erscheinen sie auf der Karte

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