[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Bodendenkmalliste NRW - Recht zur Einsicht?

Gehe zu:  
Avatar  Bodendenkmalliste NRW - Recht zur Einsicht?  (Gelesen 886 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. Mai 2011, um 18:44:43 Uhr

§3 (5) Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern jedermann zur Einsicht offen. Hinsichtlich der Eintragung von beweglichen Denkmälern ist die Einsicht nur dem Eigentümer und den sonst dinglich Berechtigten oder von ihnen besonders Ermächtigten gestattet.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.baurecht.de/denkmalschutzgesetz.html


Wenn ich Sicherheit haben möchte, dass ich weit genug vom Bodendenkmal XY suche/grabe, muss ich mir die Denkmalliste anschauen, ab welchem Punkt das BD genau beginnt.

Da der Gesetzgeber ja verbietet, auf BD zu suchen/graben muss er mir gleichzeitig die Möglichkeit verschaffen, mich dahingehend zu Informieren, wo der Denkmalbereich anfängt.

Habt Ihr schonmal bei der Stadt nachgefragt?
Ich denke, es gibt dann einen Stadtplan und die BD sind räumlich klar abgetrennt und zu identifizieren. Eine Art NRW-Viewer würde uns allen helfen!


Offline
(versteckt)
#1
18. Mai 2011, um 23:42:10 Uhr

Mh, wenn du ein berechtigtes Interesse an der Auflistung der beweglichen Bodendenkmäler hast wie zum Beispiel eine NFG, dann wird dir sicherlich Zugang gewährt. Als Normalbürger dürfte es keinen zwingenden Grund geben, dir die Liste mit den bew. BDs zu zeigen. Denn außer wenn man etwas baut, sollte man nicht in der Erde buddeln. Und wenn du baust -> Antrag, der dann mit Liste für dich abgecheckt wird.

Wende dich einfach vertrauensvoll an deinen Archäologen, da wird dir geholfen. Zwinkernd

LG

PS: Die EU hat entschieden, dass jedes Bundesland eine Liste mit allen BDs führen muss und, wenn ich micht recht entsinne, auch öffentlich zugänglich. Bin mir allerdings nicht sicher, kannst du gerne nachgooglen, wenn es dich interessiert.^^

Offline
(versteckt)
#2
18. Mai 2011, um 23:45:50 Uhr

Der ganze "kram" wird doch durch Steuergelden finanziert oder Huch Sollte also öffentlich zugänglich sein oder Huch Cool


Na ja       Deutschland ..........

Gruß

Offline
(versteckt)
#3
18. Mai 2011, um 23:51:07 Uhr

Schön wäre es auf alle Fälle. Die Information könnte allerdings mehr Schaden als Nutzen anrichten. In Sachsen zum Beispiel ist es egal, ob man weißt ob man auf einem BD sich befindet oder nicht. Da gibts imma auf den Deckel. In Bayern ist die Rechtslage anders. Da gibts nur auf den Deckeln, wenn man von einem BD weiß und bewusst auf dem BD sucht. Deswegen auch der BayernViewer und (noch) nicht den Sachsen-Viewer.

LG

Offline
(versteckt)
#4
19. Mai 2011, um 05:46:34 Uhr

Wenn man an den/die jeweiligen Grundstückseigner geht (sollte man sowieso, bevor man seine Äcker löchert), dann sollte man definitiv sich bei ihm Auskunft holen, ob sein Grundstück auf er Denkmalliste steht.
Er müßte es wisse, es sollte ihm mitgeteilt sein, weil er mit der Denkmaleigenschaft seines Grundstücks belastet (verpflichtet worden) ist.

Meines Wissens werden die Grundeigner vor Eintrag des Grundstücks(auch -teiles, Fassaden etc.) über die beabsichtigte Maßnahme informiert und angehört und selbst gegen den Verwaltungsakt (Feststellung der Denkmaleigenschaft) hat der Grundeigner einen Rechtsbehelf.

masterTHief



Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
19. Mai 2011, um 09:01:35 Uhr

Für meinen GMX-Verein "Rampen-, Pisten, Erdwallstunts" möchten wir eine neue GMX-Strecke ausheben.

Dazu müssen wir allerdings in der Erde graben mit 6 Mann.

Wir möchten uns daher absichern, ob wir nicht auf einem BD die BMX-Piste ausheben und dafür tagelang Aushub verschieben.

Haben wir irgendwo im Gesetz stehen, dass wir Einsicht erhalten dürfen?
Wir wollen uns an die Regeln halten, wissen aber nicht, ob wir betroffen wären und wollen Rechtssicherheit.

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor