§3 (5) Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern jedermann zur Einsicht offen. Hinsichtlich der Eintragung von beweglichen Denkmälern ist die Einsicht nur dem Eigentümer und den sonst dinglich Berechtigten oder von ihnen besonders Ermächtigten gestattet.
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Wenn ich Sicherheit haben möchte, dass ich weit genug vom Bodendenkmal XY suche/grabe, muss ich mir die Denkmalliste anschauen, ab welchem Punkt das BD genau beginnt.
Da der Gesetzgeber ja verbietet, auf BD zu suchen/graben muss er mir gleichzeitig die Möglichkeit verschaffen, mich dahingehend zu Informieren, wo der Denkmalbereich anfängt.
Habt Ihr schonmal bei der Stadt nachgefragt?
Ich denke, es gibt dann einen Stadtplan und die BD sind räumlich klar abgetrennt und zu identifizieren. Eine Art NRW-Viewer würde uns allen helfen!