| | Geschrieben von Zitat von harald47
Keine Bange, wer sich Gesetzeskonform verhält hat keinen Schaden zu erwarten. ...
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Wie nett - der Spruch könnte von einem Angeordneten, Volksvertreter und Gesetzgebungs-Fanatiker stammen!
Blödsinn!
Wer hat(te) denn bei Geltung des § 984 BGB Nachteile zu erwarten?
Grundeigner und Entdecker jedenfalls nicht - die erhalten (bzw. erhielten bisher) das Eigentum!
Auch der Staat hat(te) keine Nachteile zu "befürchten", für das, was er unbedingt kaufen wollte, bekam er ja gegen den Verkehrswert das Eigentum - völlig gleichberechtigter Ankauf bzw. Tausch.
Wobei zum Zwecke einer wissenschaftlichen Auswertung das Eigentum nicht erforderlich ist.
Beim Schatzregal eben nicht mehr - egal wie es ausgestaltet wird (es gibt ja schon kaum überschaubare Varienten der verschiedenen Länder).
Ob sogenanntes "großes" oder - verniedlichend und als harmlos dargestelltes - "kleines" Schatzregal,
Der Staat hat durch sofortige gesetzliche Eigentumszuweisung den Vorteil durch "Enteignung durch die Hintertür"!
Nichts anderes stellt die Änderung der Gesetzeslage hin zum Schatzregal tatsächlich und gewollt dar.
Alle anderen Darstellungen sind Ausfluß von Volksverdummung!
Rudolf (masterTHief) Patzwaldt