Römisches Recht
Ursprümglich war das römische Recht ein Gewohnheitsrecht. Die Patrizier(Oberschicht) hatten, mehr oder weniger, die Rechtsprechung inne. Doch die Plebejer(Unterschicht) fühlten sich der Willkür der Patrizier ausgeliefert, und so erwirkten sie die Niederschreibung der Gesetze. So wurde in den Jahren 451 und 450 v. Chr. das Zwölftafelgesetz niedergeschrieben.
Ansich wäre das noch nichts besonderes gewesen, Hamurabi ließ schon im 17 Jhdt. v. Chr. Gesetze in Stein hauen, doch die Römer begründeten die erste Wissenschaft vom Recht.
Das erstmals niedergeschriebene Recht wurde, da das Leben immer komplizierter wurde, ebenfalls immer wieder novelliert.
Gesetzgebende Körperschaften waren der Senat, Volksversammlungen, Prätoren und in weiterer Folge der Kaiser, der auf Gunsten des Senats immer mehr an Einfluß gewann..........
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mfg.zenzi