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 >  Geschichte > Geschichte des Altertums > Römisches Reich (Moderator: zenzi1) > Thema:

 Von der Tetrarchie zur Teilung des Reiches

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Avatar  Von der Tetrarchie zur Teilung des Reiches  (Gelesen 498 mal) 0
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03. November 2009, um 07:45:25 Uhr

Ein altes Problem war längst akut geworden: ein Herrscher kann nur dann der Erfüllung seiner eigentlichen Aufgaben widmen, wenn er sich auf seine Untergebenen – Heerführer und Beamte – verlassen kann. Es ist nahezu unmöglich, äußere Feinde an den Grenzen zu bekämpfen, wenn man gleichzeitig mit Hofintrigen und Mordanschlägen konfrontiert wird und in anderen Teilen des Reiches Aufstände ausbrechen und Heerführer sich zum neuen Herrscher ausrufen lassen.

Im Jahre 293 n.Chr. zog Diocletianus als regierender Herrscher eine verblüffende Konsequenz: Er teilte seine Macht. Diocletianus machte Maximianus zum Mitregenten und betraute ihm mit dem Westen des Reiches. Zusätzlich wurden zwei Caesares – Galerius und Constantius – als potentielle Nachfolger mit eigenen (geografischen) Machtbereichen ernannt. Nach zehn Jahren sollten die Augusti als "senior augusti" zurücktreten, die Caesares zu Augusti erheben und neue Caesares ernennen.

Was in der Theorie gut klang, scheiterte am Machtwillen. Schon Maximianus wollte sich (305) nicht an die Spielregeln halten und musste von Diocletianus zum Rücktritt gezwungen werden. Und die Caesares wollten auch nicht so lange auf den Höhepunkt ihrer Macht warten, wie sich bald (310) herausstellte.

324 war das Experiment, was die Nachfolgeregelung betrifft, gescheitert und Constantinus ("der Große") – nach zahlreichen Kämpfen – alleiniger Augustus. Was aber blieb, war die faktische Teilung des Reiches in einen östlichen und einen westlichen Teil – mit den Hauptstädten Byzanz und Rom – und der Betrauung der Caesares mit einzelnen Regionen (wie Gallien, Britannien, Ägypten, …).


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