| | Geschrieben von Zitat von Leon dazu kann ich nur sagen, dass 6 wochen garnichts heissen. Man braucht sich nicht wundern, wennman nach einer straftat erst nach 3 monaten von den bullen was hört!
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Moin,
die ungenehmigte Nachforschung ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit und wird nicht von der Polizei, sondern von der unteren Denkmalschutzbehörde verfolgt. Da in diesem Fall eine NFG erteilt wurde ist die OWi vom Tisch.
Viele Grüße
Walter