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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Bodendenkmäler im Bayern Atlas

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Avatar  Bodendenkmäler im Bayern Atlas  (Gelesen 1715 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
29. Juli 2022, um 23:22:00 Uhr

...Wie nahe darf man sich einem Bodendenkmalgebiet mit dem Detektor annähern um nicht strafrechtlich

   belangt zu werden. Gibt es da einen Richtwert, oder ist das eine Grauzone je nach Auslegung der

   zuständigen LDA`s. Mein persönlicher Sicherheitsabstand bisher, war immer im Bereich ca. 100-150 Meter.

   Zweifel hab ich trotzdem immer, ob das nicht weit genug sein könnte.

   Grüsse    Winken

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#1
30. Juli 2022, um 09:52:43 Uhr

Nee, einen genauen Abstand gibt es meines Wissens nicht. 100m-150m finde ich völlig okay. Mein Abstand richtet sich danach, um was für ein BD es sich handelt. Bei Siedlungen halte ich mich ungefähr an deinen Abstand, bei Römerstraßen suche ich dichter dran.
Hier was vom LDA.
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https://www.blfd.bayern.de/mam/ehrenamt_und_engagement/ehrenamt_bodendenkmalpflege/informationen_f%C3%BCr_sondengaenger_2020.pdf


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#2
30. Juli 2022, um 10:05:53 Uhr

Ich glaube einen genauen Wert gibt es hierfür nicht. Ich habe jedoch ein paar Aussagen gefunden, die auf das Thema eingehen und hier wird von mehreren hundert Metern gesprochen. Damit diese Aussage erfüllt ist, muss also mindestens 200 Meter Abstand eingehalten werden. Je weiter desto sicherer, dass einem nicht unten erwähnter Art. 7 Abs. 1 BayDSchG unterstellt werden kann.

"Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. 2Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist." Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Art. 7 Abs. 1 BayDSchG


" Dementsprechend sind die bekannten Bodendenkmäler, so wie sie für jedermann jederzeit im Bayerischen Denkmal-Atlas im Internet einsehbar sind (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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www.blfd.bayern.de
), für das Begehen mit Sonden tabu. Dies gilt auch für die unmittelbare Umgebung eines bekannten Bodendenkmals als Bereiche, in denen weitere Denkmäler zu vermuten sind. Die Grenzen eines Denkmals sind nämlich selten ganz exakt zu bestimmen."  Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Gesellschaft für Archäologie in Bayern


"Der Nahbereich variiert nach Art des Bodendenkmals und ist deshalb bewusst nicht exakt definiert. Zur Sicherheit sollte daher ein Abstand von mehreren hundert Metern um ein Denkmal eingehalten werden." Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Historischer Verein FFB


" Im Nähebereich bekannter Bodendenkmäler sind in der Regel weitere Bodendenkmäler zu vermuten (Art. 7 Abs. 1 BayDSchG). Als Bodendenkmal kartierte Flächen sind daher großräumig (mehrere hundert Meter) von jeglicher Suche mit einer Metallsonde auszusparen." Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege


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#3
30. Juli 2022, um 10:54:54 Uhr

Bei einer meiner letzten Fundmeldungen an das Denkmalamt wurde ich vom zuständigen Archäologen darauf hingewiesen ich hätte mich bei einem Fund zu nah an einem Bodendenkmal befunden und sollte doch künftig einen Abstand von mindestens 300 m einhalten.  


mfg
Stefan

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#4
30. Juli 2022, um 12:53:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von tarmes
Bei einer meiner letzten Fundmeldungen an das Denkmalamt wurde ich vom zuständigen Archäologen darauf hingewiesen ich hätte mich bei einem Fund zu nah an einem Bodendenkmal befunden und sollte doch künftig einen Abstand von mindestens 300 m einhalten.


mfg
Stefan
Tja und hier sehe ich ein großes Problem das in meinen Augen bewußt so gewählt wurde damit man schon allein in BRD wohl 50-60% der Fluren garnicht besondeln könnte denn wir haben ja nicht mal solch große Flächen zur Verfügung das bei diesem Abstand nicht links,rechts,vorne u. hinten schon wieder das nächste kommen würde u. dir dann noch ein Sondelkreis von 5qm bleibt um sauber rauszukommen.Der nächste Schwachsinn den auch bei einer meiner polizeilichen Kontrollen auf einem Feld statt fand war ein Bodendenkmal aus dem Neolytikum das sich gegenüber befand von meinem Sondelacker u. ich den Herren schonend beibringen mußte das es gar keinen Sinn machen würde hier drauf zu gehen od. einen größeren Abstand zu halten da mein Gerät noch keine Steine anzeigen kann.Mit einem Schmunzeln sind sie dann auch wieder gefahren wohl wissend das an so manchen Gesetzen in BRD noch Änderungsbedarf herrschen würde aber das weis ja ein jeder von uns.

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#5
30. Juli 2022, um 14:18:09 Uhr

Wenn da keine genaue Meterzahl angegeben ist, sondern nur Wörter, wie ausreichend oder Nahbereich. Sehe ich da vor Gericht kein Problem für einen Juristen. Man liest ja regelmäßig bei Facebook wie der ehemalige Anwalt von Benny Denkmalämter dumm aussehen lässt.

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#6
30. Juli 2022, um 23:01:34 Uhr

Diese 100-200-500 Meter Abstand vom Bodendenkmal ist nur ein feuchter Traum aller Archäologen, weil es diese "Regel" in Bayern in KEINEM Gesetz gibt!

Einen der "höchsten" Archis in Bayern darauf angesprochen, (vor gefühlt 10 Jahren) wo ich den diese "Abstandsregel" finden kann, kam nur barsch die Antwort, "dass ich mich von Bodendenkmälern fernhalten soll und wir werden kein Problem miteinander haben", daran halte ich mich seitdem, und gehe "ohne Probleme" bis an den Rand der roten Linien, man muss es aber nicht übertreiben Zwinkernd

MfG

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#7
31. Juli 2022, um 07:55:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Klabusterperle
Diese 100-200-500 Meter Abstand vom Bodendenkmal ist nur ein feuchter Traum aller Archäologen, weil es diese "Regel" in Bayern in KEINEM Gesetz gibt!

Einen der "höchsten" Archis in Bayern darauf angesprochen, (vor gefühlt 10 Jahren) wo ich den diese "Abstandsregel" finden kann, kam nur barsch die Antwort, "dass ich mich von Bodendenkmälern fernhalten soll und wir werden kein Problem miteinander haben", daran halte ich mich seitdem, und gehe "ohne Probleme" bis an den Rand der roten Linien, man muss es aber nicht übertreiben Zwinkernd

MfG
Dann drück ich dir mal die Daumen wenn es hart auf hart kommt das er sich noch an euere Unterhaltung sowie an seine Aussage erinnern kann.

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#8
31. Juli 2022, um 08:47:38 Uhr

Frag 5 Archäologen und Du bekommst 6 verschiedene Antworten. Verschiedene Sondlerkollegen haben im laufe der Zeit von der gleichen Person vom Amt 3 verschiedene Aussagen bekommen. 150, 200, 300.
Die Frage ist: Wie definiert man mehrere hundert Meter?
Das ist alles (auch im Gesetz) sehr schwammig. Wenn es hart auf hart kommen sollte wird der richtige Rechtsvertreter/Anwalt das Zünglein an der Waage sein.

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#9
31. Juli 2022, um 09:06:08 Uhr

Im Gesetz steht, obwohl er weiß, vermutet oder annehmen muß, dass sich dort ein Bodendenkmal befindet. Wichtig ist dabei, dass es auch bewegliche Bodendenkmäler gibt, welche Münzen oder Fibeln sein können.

Meiner Meinung nach bezieht sich der erste Teil (weiß) darauf, wenn man direkt auf eine rote Fläche geht. Das "vermutet" und "annehmen muß" bezieht sich dabei entweder auf die Umgebung von bestehenden Denkmälern oder auf neu entdeckte Denkmäler.

Wenn man also in der Nähe eines Bodendenkmales (römische Villa) sucht, dann muss man davon ausgehen, dass drum herum die zur Villa gehörigen Felder oder eine Römerstraße waren und dort Fibeln oder Münzen verloren wurden.

Wenn man das jetzt sehr negativ auslegt machen die mehreren hunder Meter schon Sinn um wirklich safe zu sein.

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#10
31. Juli 2022, um 12:22:41 Uhr

Zu Beginn des Bayernviewers konnte ein BD nur als immer gleich großer Kreis dargestellt werden. Da machten die mehrere hundert Meter durchaus Sinn.

Aber mittlerweile können beliebig große und förmige Flächen eingefärbt werden. Da stellt sich doch die Frage, ob dieser Zusatzabstand nicht obsolet ist. 

Viele Grüße 
Günter

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#11
31. Juli 2022, um 14:58:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Zu Beginn des Bayernviewers konnte ein BD nur als immer gleich großer Kreis dargestellt werden. Da machten die mehrere hundert Meter durchaus Sinn.

Aber mittlerweile können beliebig große und förmige Flächen eingefärbt werden. Da stellt sich doch die Frage, ob dieser Zusatzabstand nicht obsolet ist.

Viele Grüße
Günter
Jedes GPS (siehe Geocatcher, Angler usw.) treffen den Punkt genau auf 3-5qm u. es ist somit definitiv ganz genau einmessbar geworden.Leider werden wir es nicht mehr erleben das diese schwammige Abstandsregel ganz u. gar gestrichen wird denn dann schenken sie ja einen Freiraumbonus her der zu ihren Gunsten wegfallen würde.

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#12
12. August 2022, um 12:52:26 Uhr

Im neuem Gesetz in Bayern wird es leider auch nicht mehr genauer derzeit. Dort heißt es nur "in der Nähe von Bodendenkmal".
Das hilft überhaupt nicht weiter.

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#13
12. August 2022, um 12:56:27 Uhr

Es gibt noch kein neues Gesetz, wenn im nächsten Jahr und dann muss man überhaupt erstmal sehen was dabei rauskommt.

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#14
12. August 2022, um 13:05:47 Uhr

Ich gebe dir Recht.
In dem was da schon veröffentlicht wurde, steht das so drin.
Hoffe es wird noch genauer, aber nicht wie in Spanien: 2km.


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