Moin,
ohne kleinlich sein zu wollen, aber juristisch ist es ein Unterschied. Ein Besitzer ist noch lange kein Eigentümer, aber nur der Eigentümer kann Dir erlauben auf seinem Grundstück Funde auszugraben. Es reicht also nicht das ok von einem Grundstückspächter (Besitzer) zu erhalten.
Das ist aber nur die eine Seite, das ist Privatrecht. Daneben gilt öffentliches Recht = das Denkmalschutzgesetz. Für eine Nachforschung (Suche) benötigst Du u. U. eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) der Denkmalschutzbehörde, die Erlaubnis des Grundstückseigentümers reicht dazu nicht aus.
Bei Landwirten solltest Du keinen Vertrag/Schriftstück vorlegen. Landwirte reagieren daraus meisten sehr ungehalten, bei ihnen gilt das Wort. Ein gutes Gespräch schlägt schnell auf die andere Seite, wenn Du plötzlich eine Unterschrift haben möchtest. Ich rate Dir davon ab.
Dagegen brauchst Du einen Vertrag, wenn Du in Auftragssuche nach einem verlorenen Gegenstand suchen willst, da Du dafür keine NFG benötigst, aber letztlich nachweisen musst, dass Deine Suche nicht archäologischen Funden gilt.
Viele Grüße
Walter
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