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 Es geht doch !!!

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
06. März 2009, um 20:19:43 Uhr

Hi !!!

Nach dem ich im letzten Jahr einen Termin bei meiner, für mich zuständigen Stelle des LDA hatte, die nicht sehr erfreulich war, hatte ich direkt Kontakt zur Bayerischen Staatsregierung aufgenommen - der eine oder andere erinnert sich vielleicht. Heute habe ich endlich Nachricht bekommen - vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Hier die relevanten Auszüge:

Sehr geehrter Herr XXXXX ...


Zu Ihren allgemeinen Fragen zu archäologischen Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

In Bayern ist zunächst von folgender gesetzlicher Ausgangslage auszugehen:

Nach der derzeit geltenden Fassung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist die Grabung nach Bodendenkmälern gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 erlaubungspflichtig. Die bloße Suche (ohne Grabungsabsicht) bedarf dagegen keiner Erlaubnis. Eine pauschale Vorverurteilung aller Sondengänger als Raubgräber verbietet sich. Zahlreiche ehrenamtliche Helfer leisten in der Bodendenkmalpflege wichtige Unterstützungsarbeit. Unter diesem Gesichtspunkt möchte ich sie ermutigen, sich unter Leitung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege als ehrenamtlicher Helfer zu engagieren. Als geeigneten Ansprechpartner darf ich auch auf die Gesellschaft für Archäologie in Bayern verweisen.

.....


Aus hiesiger Sicht wird es begrüßt, wenn Sie sich weiterhin für einen einvernehmlichen Dialog mit den Denkmalbehörden engagieren. Ein ehrenamtliches Engagement unter der Leitung des Landesamtes für Denkmalpflege steht Ihnen gerne offen.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX


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(versteckt)
#1
06. März 2009, um 20:28:32 Uhr

toll  Unentschlossen

wenn die denkmalbehörde auch so nett schreibt - viel erfolg  Cool

« Letzte Änderung: 06. März 2009, um 20:33:23 Uhr von (versteckt) »

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