| | Geschrieben von Zitat von EfBieEi Oh, Aber das gilt doch nur für Geschichtlich besonderst wertvolle Funde oder ?
Also nicht für die paar Umlaufmünzen oder Eisenteile die ich in Zukunft wohl finden werde.
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Das ist die große Frage. Was hat einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert? Es müssten eigentlich Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz geben. Musst mal suchen.
In S-H steht da zum Beispiel:
"Kulturdenkmale im Sinne des § 15 sind archäologische Denkmale nach § 1 Abs. 2 Sätze
3 und 4 Denkmalschutzgesetz, insbesondere Reste von Siedelplätzen aus prähistorischer
Zeit und dem Mittelalter und der frühen Neuzeit (Wüstungen, Warften, Ringtränken u. ä.),
Gräber aus prähistorischer Zeit (Großsteingräber, Grabhügel, Urnenfriedhöfe u. ä.), Reste
von Verteidigungsanlagen (Burgen, Landwehren u. ä.), Altwegen, historischen Wasserstraßen,
Küstenschutzanlagen (Deiche); auch Überreste aus der jüngeren Geschichte (z. B.
Panzergräben, Plätze von Konzentrationslagern aus nationalsozialistischer Zeit u. ä.) gehören
dazu, selbstverständlich auch prähistorische Einzelfunde wie Geräte aus Knochen, Feuer-
und Felsgestein, Metall, Keramik, Glas u. ä. sowie Gewebe- und Lederreste oder größere
Funde wie Schiffwracks u. ä."
Kann also alles Mögliche sein.
Gruß
Oetti1