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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Genehmigung Hessen

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Avatar  Genehmigung Hessen  (Gelesen 858 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
10. Februar 2012, um 12:57:17 Uhr

Kommt heute o. Morgen mit der Post! Eine Änderung des Schatzregales ist auch enthalten!

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#1
10. Februar 2012, um 17:08:23 Uhr

  Schockiert bin mal gespannt. Berichte mal pls was da drin steht  Anbeten

Gruß Helge

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#2
10. Februar 2012, um 17:11:20 Uhr

Hessen hat aber doch kein Schatzregal

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#3
10. Februar 2012, um 17:24:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von EfBieEi
Hessen hat aber doch kein Schatzregal

Doch..... hat es!!  Weinen

Gruß Helge

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#4
10. Februar 2012, um 17:35:59 Uhr

Schau mal hier unter §24:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.denkmalpflege-hessen.de/LFDH4_Recht/Recht_D/recht_d.html


Gruß
Oetti1

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#5
10. Februar 2012, um 17:52:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Schau mal hier unter §24:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.denkmalpflege-hessen.de/LFDH4_Recht/Recht_D/recht_d.html


Gruß
Oetti1


Oh, Aber das gilt doch nur für Geschichtlich besonderst wertvolle Funde oder ?

Also nicht für die paar Umlaufmünzen oder Eisenteile die ich in Zukunft wohl finden werde.

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#6
10. Februar 2012, um 19:24:07 Uhr

Ich hab gedacht Hessen zählt zu den Bundesländern die kein Schtzregal haben. Schockiert

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#7
10. Februar 2012, um 20:39:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von EfBieEi
Oh, Aber das gilt doch nur für Geschichtlich besonderst wertvolle Funde oder ?

Also nicht für die paar Umlaufmünzen oder Eisenteile die ich in Zukunft wohl finden werde.

Das ist die große Frage. Was hat einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert? Es müssten eigentlich Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz geben. Musst mal suchen.

In S-H steht da zum Beispiel:
"Kulturdenkmale im Sinne des § 15 sind archäologische Denkmale nach § 1 Abs. 2 Sätze
3 und 4 Denkmalschutzgesetz, insbesondere Reste von Siedelplätzen aus prähistorischer
Zeit und dem Mittelalter und der frühen Neuzeit (Wüstungen, Warften, Ringtränken u. ä.),
Gräber aus prähistorischer Zeit (Großsteingräber, Grabhügel, Urnenfriedhöfe u. ä.), Reste
von Verteidigungsanlagen (Burgen, Landwehren u. ä.), Altwegen, historischen Wasserstraßen,
Küstenschutzanlagen (Deiche); auch Überreste aus der jüngeren Geschichte (z. B.
Panzergräben, Plätze von Konzentrationslagern aus nationalsozialistischer Zeit u. ä.) gehören
dazu, selbstverständlich auch prähistorische Einzelfunde wie Geräte aus Knochen, Feuer-
und Felsgestein, Metall, Keramik, Glas u. ä. sowie Gewebe- und Lederreste oder größere
Funde wie Schiffwracks u. ä."

Kann also alles Mögliche sein.

Gruß
Oetti1

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#8
10. Februar 2012, um 20:49:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von EfBieEi
Oh, Aber das gilt doch nur für Geschichtlich besonderst wertvolle Funde oder ?

Also nicht für die paar Umlaufmünzen oder Eisenteile die ich in Zukunft wohl finden werde.

"§ 24 Schatzregal
(1) Bodendenkmäler, [...] wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben"

3.Reichmünzen, Euromünzen, Deutsches Reich Münzen haben vorraussichtlich keinen hervorragenden wissenschaftlichen Wert  - eventuell könnte aber eine nigelnagelneue k98 Hülse als solches gelten, die in einem Gebiet gefunden wird, wo nie Kämpfe im Zweiten Weltkrieg stattfanden Cool

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#9
19. Februar 2012, um 14:55:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
Kommt heute o. Morgen mit der Post!
sehr informativ ! was steht nun drinn ?

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