Moin Micha,
ja, Du stehst dann auf einer Roten Liste, aber nicht die der vom Aussterben bedrohten Arten

Mit der Ablehnung wird man Dir mitteilen, dass eine Nachforschung rechtswidrig ist und stellt Dich somit "böswillig", d. h. solltest Du danach bei einer Nachforschung angetroffen werden, kannst Du Dich nicht mit Unwissenheit herausreden. Zwar schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, aber in unserem Rechtssystem immer noch vor einer hohen Strafe, insbesondere bei einer so umfangreichen und widersprüchlichen Rechtsmaterie, wie sie unser Hobby umgibt. Bist Du jedoch "böswillig" gestellt, dann handelst Du bei Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz vorsätzlich, was einen höheren Strafrahmen nach sich ziehen kann.
Vielen Dank für Deine Spende, ich werde mich dazu noch gesondert, auch bei allen anderen Spendern, bedanken, wenn die Sache abgeschlossen ist.
Viele Grüße
Walter