[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Genehmigung in BW wer hat eine ?

Gehe zu:  
Avatar  Genehmigung in BW wer hat eine ?  (Gelesen 708 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
30. Mai 2011, um 10:16:36 Uhr

Hallo

gibt es einen der es geschafft hat in BW eine Genehmigung zu bekommen ?
Wenn ja würde ich mich freuen wenn er mir kurz schreiben könnte wo wie , wie das geklappt hat.....usw......

Das wäre schön lieben Gruß Micha  Grinsend



Offline
(versteckt)
#1
30. Mai 2011, um 12:53:01 Uhr

Hallo

Es wird keinen Hobby Sondengänger hier geben mit NfG (in BaWü).
Wieso?
Ich zitiere eben mal den Flyer "Hinweise zum Verhalten und zur Beweissicherung beim Antreffen von Sondengängern und Raubgräbern" vom Wirtschaftsministerium, Referat Denkmalpflege:
"PRIVATPERSONEN kann in der Regel für das planmäßige Suchen nach verborgenen Bodendenkmalen mit Metallsonden keine Genehmigung erteilt werden."


Liebe Grüße

Fabian

Hinzugefügt 30. Mai 2011, um 12:55:05 Uhr:

Edit:
Falls du eine Nachforschungsgenehmigung beantragen möchtest musst du dich an das Regierungspräsidium Stuttgart (Landesamt für denkmalpflege) melden.
Die Antwort wird wohl ein "Verweis" auf den Flyer sein. (wie immer)




« Letzte Änderung: 30. Mai 2011, um 12:55:05 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#2
20. Juni 2011, um 10:03:29 Uhr

Und nicht vergessen: wenn dein Antrag abgelehnt wird, kriegst du höchstwahrscheinlich eine KOSTENPFLICHTIGE Absage Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#3
20. Juni 2011, um 11:28:45 Uhr

Moin,

jeder Antrag muss schriftlich unter Beachtung des § 39 VerwVerfG bearbeitet werden, ein Verweis auf einen Flyer ist nicht rechtmäßig und Kosten entstehen dadurch auch nicht.

Brauchst Du einen Antragsvordruck? Den kann ich Dir zumailen.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
20. Juni 2011, um 19:36:20 Uhr

hi ja bitte mach mal auch wenn die aussicht klein ist, stehe ich bei ablehnung auf einer art roten liste dann ? walter ist das geld eingetroffen ? gruß micha

Offline
(versteckt)
#5
21. Juni 2011, um 06:21:08 Uhr

Moin Micha,

ja, Du stehst dann auf einer Roten Liste, aber nicht die der vom Aussterben bedrohten Arten  Grinsend

Mit der Ablehnung wird man Dir mitteilen, dass eine Nachforschung rechtswidrig ist und stellt Dich somit "böswillig", d. h. solltest Du danach bei einer Nachforschung angetroffen werden, kannst Du Dich nicht mit Unwissenheit herausreden. Zwar schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, aber in unserem Rechtssystem immer noch vor einer hohen Strafe, insbesondere bei einer so umfangreichen und widersprüchlichen Rechtsmaterie, wie sie unser Hobby umgibt. Bist Du jedoch "böswillig" gestellt, dann handelst Du bei Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz vorsätzlich, was einen höheren Strafrahmen nach sich ziehen kann.

Vielen Dank für Deine Spende, ich werde mich dazu noch gesondert, auch bei allen anderen Spendern, bedanken, wenn die Sache abgeschlossen ist.

Viele Grüße

Walter

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor