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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Video: Finder der Himmelsscheibe von Nebra sagt aus

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Avatar  Video: Finder der Himmelsscheibe von Nebra sagt aus  (Gelesen 5103 mal) 0
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#30
15. Februar 2013, um 14:38:56 Uhr

Wir leben heute in einer Zeit wo an der Schule Goethe schon lange nicht mehr unterrichtet wird.
WIR haben ja den Zauberlehrling noch gelernt.
WER kennt Ihn noch?

"Hat der alte Hexenmeister sich doch einmal wegbegeben ...."?
Kennt Ihr das noch?

ABER HEUTE ist das nicht mehr zeitgemäß. Das interessiert an den Schulen hier kein Mensch mehr.
Das ist einfach eine neue Generation Leute heute.

Davon ausgehend wird um den alten Schrot viel zu viel TamTam gemacht.
Welche Schulklasse besucht denn noch ein Museum?

Vielleicht ein erste Klasse?
Kultur und der alte Krampf stehen in Konkurenz zu MTV und VIVA und ratet mal wer IMMER gewinnt?

Und nun übertragen auf die alte Schrottscheibe, die man genauso als Untersetzer nehmen könnte.
Und das würden die Meisten Jugendlichen wohl auch tun.

Und wer weiss? Vielleicht haben sie Recht.

Neulich war so ein Reporter im TV der hat einen Stamm Urwaldindianer besucht.
Die lebten da glücklich uns zufrieden.

Der hat Ihnen dann einen Video gezeigt, den ein Reichsdeutscher Archäologe mal von Ihren Eltern aufgenommen hat.
Das war für die ein totales Novum. Vergangenheit hat die nicht interessiert.
Die Meisten hatten nicht mal ein Foto von Ihren Eltern.

Vielleicht lebten sie deswegen glücklich und zufrieden weil sie sich um das JETZT gekümmert haben statt sich um das FRÜHER und MORGEN allzuviele Sorgen zu machen?

Kultur schön und gut, aber man soll den alten Schrott auch nicht überbewerten.

« Letzte Änderung: 15. Februar 2013, um 14:45:26 Uhr von (versteckt) »

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#31
15. Februar 2013, um 15:00:11 Uhr

Tolles und interessantes Video - danke für den Link !

Ach, unser Meller´chen. Diesen Typen hat man schnell gefressen als Sondengänger - vor allem nach seinem TV-Auftritt mit R. Ostler.

Was hat er schon gross gemacht ?! - hat sich die Scheiben unter den Nagel gerissen uns als " seinen größten Fund " verkauft - und das erfolgreich. Inzwischen ist er ja auch auf der Karriereleiter aufgestiegen.
Da sieht man es mal - ein grosses Mundwerk zahlt sich aus ...

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#32
15. Februar 2013, um 20:34:18 Uhr

Die Teile lagen da seit Jahrtausenden und währen bestimmt nicht kaputt gegangen, gefunden und gleich zum Hehler gebracht, das ist wirklich das allerletzte, ich kann nicht Verstehen wie man so etwas gutheißen kann.


sorry genau so wie andere nicht verstehn können wenn du deine röm.Funde in nem Video auf ein Leintuch knallst.Oder keltische Münzen herschenkst!Weil du ja für Münzen nix über hast!
schwingi

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#33
17. November 2013, um 19:00:50 Uhr

Wenn ich den Archäologen M. sehe dann könnte ich sowieso schon in allen regenbogenfarben ko.... Smiley

Natürlich wurde die Himmelsschreibe von Sondengängern entdeckt ( und darüber sind wir alle froh ) und natürlich haben sich die
Sondengänger weiss Gott falsch verhalten. Aber - dass Herr Archäologe M. die Himmelsscheibe als " seinen größten Fund " bezeichnet
finde ich einfach grenzwertig ( was hat er schon gross getan als der Sache nachzugehen und eine blöd gestrickte Falle in einem Hotelzimmer
hochgehen zu lassen ?! ).

Man muss aber auch anerkennend sagen, dass die Strategien des Herrn M. in der Vergangenheit super funktionierten in der Beamtenwelt denn
inzwischen ist der feine Herr ja " Landesarchäologe " Zwinkernd Recht herzlichen Glückwunsch zum grossen Mundwerk und natürlich zur Beförderung Smiley ...

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#34
04. Dezember 2013, um 02:01:06 Uhr

Blödsinn, der war schon vorher Landesarchäologe.

Die einzige Tat der beiden Raubgräber über die ich mich gefreut habe war, dass sie nach dem ersten Urteil in die Berufung gegangen sind.  Grinsend  Frech

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#35
04. Dezember 2013, um 07:34:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Silverstore
Hab ich auch schon gehört, das angeblich LKA und sogar Verfassungschutz (!) das Forum hier beobachten,


Moin,

nicht angeblich und nicht nur "das" Forum, sondern alle Foren, insbesondere durch das LKA BW, außerdem hat mir der thüringische Landesarchäologe gesagt, dass sich die Landesdenkmalschutzbehörden reihum die Überwachung der Foren teilen und ich lese ja auch noch mit :-)

Die Entdecker der HS haben alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann und Dummheit wird nun mal bestraft.

1. Um sich die Rechte an der Verwertung der HS zu sichern - und das bringt langfristig mehr Geld ein, als die 31.000 DM die sie beim Verkauf erhalten haben - hätten sie die HS veröffentlichen müssen.

2. Sicher ist das SR ursächlich gewesen für den Verkauf der HS an einen Hehler, aber zunächst ist die Gesetzeslage bindend, d. h. die HS hätte dem Landesamt gemeldet werden müssen. Das Gesetz sieht zunächst auch nur eine Meldung vor. Danach hätte man in die Verhandlungen über eine Belohnung einsteigen können, die deutlich über 31.000 DM gelegen hätte, bevor die Herausgabe der HS an das Landesamt erfolgt wäre.

Da die Verwertungsrechte bei den Entdeckern geblieben wären, hätten sie dann die Lizenzgebühren für Schmuck, Nachbildungen und HS-Torten einkassiert.

Durch eine Fundverheimlichung begibt man sich freiwillig in den Bereich des Strafgesetzes und somit auf die Verliererseite.

Viele Grüße

Walter





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#36
04. Dezember 2013, um 07:47:58 Uhr

Lasst doch mal unseren Oberarchi in Ruhe. Cool Der hat hier in Sachsen- Anhalt einiges bewirkt. Zum Beispiel das man sich auf einem Acker nicht mehr blicken lassen kann ohne das manch Otto- Normalbürger sofort das Handy rauskramt um eine "Meldung" abzusetzen. Idiot Jetzt hat er doch alles was er wollte- eigene Suchgebiete bei Lützen, von einer Tagung zur anderen fahren...

Gruß

Zeitzer

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#37
04. Dezember 2013, um 10:00:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Das Gesetz sieht zunächst auch nur eine Meldung vor. Danach hätte man in die Verhandlungen über eine Belohnung einsteigen können, die deutlich über 31.000 DM gelegen hätte, bevor die Herausgabe der HS an das Landesamt erfolgt wäre.


Bist du dir da sicher? Die Funde muss man doch sofort abliefern, und Verhandlungen über eine Belohnung wird niemand führen wenn gar nicht klar ist, um was es sich eigentlich handelt.

In jedem Fall sieht man sich (zumindest in Ostdeutschland) mit dieser Strategie vor Gericht wieder, wie spätestens der Hacksilberfund in der Oberlausitz gezeigt hat.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.sz-online.de/sachsen/auch-zerhacktes-silber-ist-geld-wert-2245818.html

3 Jahre prozessieren für 2250€ Finderlohn (bei einem Schatzwert von ~32.000€). Muss man schon etwas masochistisch veranlagt sein dafür.

Adios, Bert

« Letzte Änderung: 04. Dezember 2013, um 10:00:50 Uhr von (versteckt) »

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#38
04. Dezember 2013, um 11:06:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bert
Bist du dir da sicher? Die Funde muss man doch sofort abliefern, und Verhandlungen über eine Belohnung wird niemand führen wenn gar nicht klar ist, um was es sich eigentlich handelt.

Adios, Bert

Moin Bert,

wie kommst Du darauf, dass die Funde sofort abzuliefern sind und wo steht das??

Aus dem Denkmalschutzgesetz von Sachsen-Anhalt ergibt sich Deine Aussage jedoch nicht:

§ 17 Anzeigepflicht
 
(3) Bodenfunde sind entsprechend § 9 Abs. 3 durch den Finder, Verfügungsberechtigten oder den Leiter der Arbeiten unverzüglich gegenüber der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.

§ 12 Schatzregal, Ablieferungspflicht

 (1) Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben. Denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, kann eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert.

(2) Für alle übrigen Kulturdenkmale gilt:

1.    Das Land und die kommunalen Gebietskörperschaften sind berechtigt, innerhalb von sechs Monaten nach der Entdeckung die Ablieferung eines in ihrem Gebiet zutage getretenen beweglichen Fundes gegen angemessene Entschädigung zu verlangen. Das Ablieferungsbegehren bedarf der Schriftform.

Wie Du siehst, ergibt sich keine direkte Ablieferungspflicht. Selbst das Schatzregal verlangt keine Ablieferung, es enthält lediglich den Hinweis, dass diejenigen zu belohnen sind, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen - nur von dieser Verpflichtung steht nichts im Gesetz.

Es müsste dort eigentlich stehen: Entdecker von beweglichen Bodendenkmälern haben diese BD unverzüglich bei der nächsten Denkmalschutzbehörde abzuliefern oder so ähnlich. Es fehlt auch jeder Hinweis, wo eine Meldung oder eine Ablieferung zu erfolgen hat.  

Hilfsweise könnte man den § 12 Abs. 2 heranziehen, der aber eigentlich nicht für die Bodendenkmäler gilt, denn er befasst sich mit allen übrigen Kultudenkmälern. Nur hier tauchen dann auch wieder die Beweglichen Bodendenkmäler auf und siehe da da steht dann nichts mehr von Belohnung, sondern von Entschädigung.

Habe ich etwas übersehen??? Ich habe mir das Gesetz jetzt nicht in allen §§ durchgelesen. Bitte die entsprechenden Quelle im DSchG von ST nennen.


Vielen Dank.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 04. Dezember 2013, um 11:26:05 Uhr von (versteckt) »

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#39
04. Dezember 2013, um 13:18:20 Uhr

Hallo Walter,

Absatz 2 gilt allerdings nur für bewegliche Kulturdenkmale die nicht durch Absatz 1 abgedeckt sind, die also nicht unter das Schatzregal fallen. Deswegen ist in Absatz 2 auch immer die Rede von "Entschädigung" statt "Belohnung". Die Himmelscheibe wäre sicherlich unter "hervorragend wissenschaftlich wertvoll" gefallen, damit greift Absatz 1 (Schatzregal), und damit gibt es die Ablieferungspflicht (auch wenn nicht näher ausgeführt ist, wo und wann man abliefern soll, vielleicht geht auch Herrmann Historica?).

In Sachsen sind Meldung und Ablieferung übrigens eins:
 §25 Schatzregal
(1) Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Freistaates Sachsen und sind unverzüglich an die zuständige Fachbehörde zu melden und zu übergeben.

Da ist dann sicher nichts mit Finderlohn aushandeln bevor man etwas abgibt. Bleiben noch die Publikationsrechte, aber die durchzusetzen wenn man unverzüglich den Fund abgeben muss ist schwierig.

Adios, Bert

« Letzte Änderung: 04. Dezember 2013, um 13:24:47 Uhr von (versteckt) »

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#40
04. Dezember 2013, um 13:38:57 Uhr

Sehr interessantes Video. Danke kannte ich noch nicht  Super

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#41
04. Dezember 2013, um 14:42:58 Uhr

Moin Bert,

ja, Sachsen hat das Gesetz einwandfrei ausformuliert, so sollte es sein (also ein Gesetz sollte so sein, das hat jetzt nichts mit dem SR zu tun, welches ich ablehne)

Unverzüglich heißt nicht, ich muss alles liegen uns stehen lassen und mit dem Taxi zur Denkmalschutzbehörde fahren, Polizeifahrzeug mit Blaulicht und Einsatzsignal vorneweg, da gibt es Gerichtsurteile und Kommentare dazu. Habe ich nach meiner Suche einen Arzttermin, danach hat die Behörde Dienstschluss, am nächsten Tag muss ich ersteinmal arbeiten und kann erst für den übernächsten Tag einen Tag Urlaub nehmen, den ich brauche um von Zwickau nach Dresden zur Fachbehörde zu fahren, dann ist das unverzüglich.

In diesem Zeitraum habe ich Zeit den Fund zu fotografieren und zu veröffentlichen.

Völlig ungeklärt ist allerdings in Sachsen, wer für die Kosten aufkommt, die verursacht werden, für die Fahrt nach Dresden und für meinen entgangenen Urlaubstag. Ich würde mir erst einmal eine Kostenübernahmeerklärung durch die Denkmalfachbehörde zusenden lassen, bevor ich nach Dresden fahre.

Viele Grüße

Walter

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#42
04. Dezember 2013, um 16:09:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin Bert,

wie kommst Du darauf, dass die Funde sofort abzuliefern sind und wo steht das??


§ 12 Schatzregal, Ablieferungspflicht

 (1) Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben. Denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, kann eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert.

Wie Du siehst, ergibt sich keine direkte Ablieferungspflicht. Selbst das Schatzregal verlangt keine Ablieferung, es enthält lediglich den Hinweis, dass diejenigen zu belohnen sind, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen - nur von dieser Verpflichtung steht nichts im Gesetz.

Habe ich etwas übersehen?

Im DschG zwar nicht, aber

§ 985 BGB
Herausgabeanspruch

Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

-> Ergo, das Land kann eine Ablieferung erzwingen. Aber direkt abliefern muss man nicht. Erst nach Aufforderung. (Keine Rechtsberatung)

Ironie des Schicksals: §984 ist unsere geliebte hadrianische Teilung Amen

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#43
05. Dezember 2013, um 07:20:31 Uhr

Moin Ernte,

ich habe auch nichts anderes geschrieben. Weder im DSchG von ST noch im § 985 BGB gibt es eine Pflicht, einen Fund sofort abzugeben, sondern nur nach Aufforderung. Darum ging die Diskussion.

Viele Grüße

Walter

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