[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Im Wald Sondeln

Gehe zu:  
Avatar  Im Wald Sondeln  (Gelesen 5727 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4    Nach unten
Offline
(versteckt)
#45
07. Februar 2014, um 19:40:35 Uhr

Solange die MD´s nicht in der nähe der Masten stören ist doch alles ok, vielleicht ziehen noch ein paar aus dem Altmühltal weg.

« Letzte Änderung: 07. Februar 2014, um 19:41:07 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#46
08. Februar 2014, um 11:28:51 Uhr

Ich denke nicht dass ein Fernsehgerät die schöne Natur zerstört.  Huch?



Offline
(versteckt)
#47
11. Februar 2014, um 11:51:21 Uhr

Tagchen Gemeinde ,
im I-net hab ich leider keine ausreichende informationen gefunden wo beschrieben wird war als Wald gillt!
Dewegen meine frage : ab wann ist ein Wald ein Wald .
Beispielweise ,ist eine alte zugewucherte  Baumallee oder die ansammlung von 30 Bäumen schon ein Wald?
Woran richtet man sich ob es ein Wald ist ?



Offline
(versteckt)
#48
11. Februar 2014, um 12:04:45 Uhr

ganz einfach....schau mal da  Grinsend

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Wald


Gruß Mac

Ach die links gehen ja nicht.....  Weinen  einfach den Link kopieren  Super


« Letzte Änderung: 11. Februar 2014, um 12:06:15 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#49
11. Februar 2014, um 12:19:50 Uhr

Das hilft mir auch nicht wirklich weiter.

Dan anders gefragt ,80m breit und 120 m lang mit einer bewucherten Baumallee , gilt das schon als Wald? Bei wiki steht das:

Eine in der deutschen Forstwissenschaft verbreitete Definition definiert Wald als eine Pflanzenformation, die „im Wesentlichen aus Bäumen aufgebaut ist und eine so große Fläche bedeckt, dass sich darauf ein charakteristisches Waldklima entwickeln kann“.

Und naja meine Fläche ist ja nicht groß!
Ich werd draus nicht schlau.


« Letzte Änderung: 11. Februar 2014, um 12:20:33 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#50
11. Februar 2014, um 12:27:38 Uhr

Für mich ist das kein Wald.


Offline
(versteckt)
#51
11. Februar 2014, um 12:32:40 Uhr

Hi!

Aus welchem Bundesland kommst du? Im jeweiligen Landesgesetz (Waldgesetz) sollte in der Begriffsbestimmung erläutert sein, was Wald im Sinne des Gesetzes ist. Einfach mal Googel bedienen

Hier mal als Beispiel Bayern. Schau einfach mal in den Art. 2:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_Allgemein/_Dokumente/Waldgesetz_fuer_Bayern.pdf


« Letzte Änderung: 11. Februar 2014, um 12:34:50 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#52
11. Februar 2014, um 12:43:19 Uhr

Moin,

ich vermute mal Du fragst mit einem archäologischen Hintergrund und da kann man natürlich mit dem Waldgesetz argumentieren, man kann es aber auich unter Denkmalschutzbelangen betrachten.

Ganz davon abgesehen, dass ich die Argumentation der Archäologie für nicht zutreffend betrachte, musst Du Dich im Zweifel bis zum Landesverwaltungsgericht damit auseinandersetzen, wenn man Dir Seitens der Archäologie unterstellen will, dass Du mit der Suche im Wald gegen Denkmalschutz verstoßen hast. Nachmals, Das ist NICHT meine Auffassung:

Hier ein Ausschnitt aus der NFG des Landes Hessen:

Grundsatz 1: für Nachforschungen im Wald werden grundsätzlich keine NFG erteilt, da hier archäologische Befunde /Bodendenkmäler i.d.R. ungestört und unmittelbar unter der Oberfläche erhalten sind.

Erläuterung: Befunde unter Waldflächen, die früher überackeft wurden, weisen zwar typische Erosionserscheinungen auf, wie sie auch aktuell im Offenland geschehen. Durch die erneute Bewaldung wurden diese Prozesse gestoppt, was dazu führte, dass unter einer meist nur wenige Zentimeter starken Bedeckung, Befundreste unzerstört in situ erhalten sind. Damit entfällt die gestörte Bodenschicht eines aktuell bewirtschafteten Ackers, die als Suchschicht bisher genehmigt wurde. Eine NFG würde hier also die zumindest partielle Zerstörung des BD bedeuten. kann also nur für eine archäologische Ausgrabung durch Fachpersonal erteilt werden. (Neue Erkenntnisse zum Erhalt und der Lage von Funden/ Befunden unter Wald sind durch jüngste Grabungen und Notbergungen bestätigt und publizierl. u.a. Frank Verse, Archäologie auf Waldeshöhen. Eisenzeit. Mittelalter und Neuzeit auf der ..Kalteiche'' bei Haiger, Lahn-Dill-Kreis. Münster' sche Beiträge zur Ur- und Frühgeschichtlichen Archäologie 4. Rahden 2008.)

Viele Grüße


Walter


Offline
(versteckt)
#53
11. Februar 2014, um 12:53:40 Uhr

Das NFG ändert aber auch nichts daran was Wald ist, sofern es in einem Landesgesetz festgeschrieben ist. Auch das Landesamt kann sich nicht über Gesetze hinwegsetzen u. Begriffe auslegen, wie es gerade möchte. Zumal explizit von Waldflächen gesprochen wird u. sonstige bestockte Flächen nicht mit eingeschlossen sind.

In einem Fall geb ich dir uneingeschränkt Recht: letztendlich kann das Verwaltungsgericht entscheiden, was unter den Begriff fällt u. was nicht.

Abhilfe:
Beim zuständigen Amt nachfragen, was Wald im Sinne des Gesetzes ist. Der Begriff sollte normalerweise genau definiert sein od. zumindest auf die Definition eines anderen Gesetzes verweisen (z. B. Waldgesetz).

Offline
(versteckt)
#54
11. Februar 2014, um 16:21:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shakerz
Auch das Landesamt kann sich nicht über Gesetze hinwegsetzen u. Begriffe auslegen, wie es gerade möchte. .

Moin, 

doch kann es und tut es auch. Wovon in Hessen inzwischen 2 VG-Gerichtsverfahren, davon eines bis zum OVG und ein Verfahren bis zum OLG führten von diversen Dienstaufsichtsbeschwerden nicht geredet.

Will sagen, Du bekommst erst einmal richtig Ärger und streitest Dich dann jahrelang mit Hilfe von Rechtsanwälten mit den Gerichten und der Behörde bevor die Archäologen letztendlich in ihre Schranken gewiesen werden.

Doch da muss wohl jeder seine eigenen Erfahrungen machen.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#55
11. Februar 2014, um 19:25:11 Uhr

Das nennt man Rechtsauslegung. Man muss nur hoffen, am Ende auch Recht zu bekommen. Was die Denkmalschutzbehörde macht, steht auch jedem Bürger zu. Man muss sich nur trauen, den Klageweg zu beschreiten. Überleg doch mal, wieviel Behörden täglich durch die Verwaltungsgerichte zurecht gestutzt werden. Das liegt in der Natur der Sache. Eine Behörde wird nie sagen:"Oh Entschuldigung - sie haben Recht. Das wird nie wieder vorkommen." Die sagen:"Wenn ihnen was nicht passt, dann müssen sie Klagen. Deswegen stehen ihne in unseren demokratischen Rechtsstaat die Gerichte zur Verfügung."

Das hat also -wie du behauptest- nichts mit Willkür oder drüber hinwegsetzen zu tun, sondern hier wird der Rechtsweg beschritten, da es zu einer Interessenkollision kommt. Der eine will gerne u. der andere nicht...

Seiten:  Prev 1 2 3 4 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor