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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Kosten bei Grabung

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Avatar  Kosten bei Grabung  (Gelesen 1641 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. Juli 2022, um 16:31:53 Uhr

Hallo,

Ich wurde letztens von einem Landwirt gefragt, wie das denn ist, wenn ich Funde dem Archäologen melde und die dann mit nem Trupp anrücken und seinen Acker umgraben, ob er das dann zahlen muss.

So weit ich weiß, ist das nur, wenn man ein Bauvorhaben hat und auf dem Grundstück zufällig Archäologisch wertvolle Gegenstände gefunden werden.

Wie verhält sich das auf einem Acker? Bekommt der Landwirt eine Entschädigung für die Ausfallzeit oder muss er gar selbst bezahlen?
Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

Ich komme übrigens aus Bayern.
Mfg Simon

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#1
28. Juli 2022, um 13:14:15 Uhr

Servus,

sehr interessante Frage.

Ich weiß nur, dass mir auch einmal eine Genehmigung vom Landwirt verwehrt wurde mit einer ählichen Begründung. Der Landwirt hatte auch Sorge, dass ich was finden könnte und dann als Folge das Feld eine gewisse Zeit nicht mehr bestellt werden darf und vor allem dass er dann auch für die Ausgrabungen zahlen müßte.

Ob diese Befürchtung stimmt kann ich leider auch nicht sagen und auch eine kurze Suche war nicht sehr aufschlussreich. Alles was man findet bezieht sich auf Bauvorhaben, also spätestens dann wenn das Feld zum Baugrund wird könnte es sich wohl negativ auswirken.

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#2
28. Juli 2022, um 13:44:27 Uhr

Hier hoffe ich auch auf eine Antwort sowie einen Link od. Paragraphentext.

Auf kurz od. lang wird man mir diese Frage bestimmt auch einmal stellen.

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#3
28. Juli 2022, um 13:56:25 Uhr

Also wenn man den BayernAtlas aufmacht sieht man hunderte Äcker die bearbeitet werden und auf denen sich Verdachtsflächen befinden bei denen noch geklärt werden muss ob BD oder nicht.
Außerdem kenne ich in Bayern mindestens drei Hortfunde auf Äckern wo der Bauer nix zahlen musste. Eine kennst doch selbst Coini, ist hier auch im DF und kommt aus deiner nähe. Den BZ Hort kannst dir glaube ich in Ingolstadt ansehen.


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#4
28. Juli 2022, um 14:26:31 Uhr

Oja Micha den Hort sowie den Acker selbst den Finder kenne ich sehr gut. Durfte bei einer Nachsage mit dabei sein leider ohne Erflog. Das waren sehr viele Kilo Bronze kann ich nur sagen :Smiley  Aber ob Kosten auf den Eigentümer zu kamen od. Saatausfälle das weis ich leider nicht.

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#5
28. Juli 2022, um 14:47:16 Uhr

Der war doch abgeerntet als er den gefunden hat und die Grabung war.

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#6
28. Juli 2022, um 15:05:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Der war doch abgeerntet als er den gefunden hat und die Grabung war.
Natürlich mit Saatausfall meinte ich ja die dauer bis er wieder neu einsähen konnte sprich die Archis fertig waren  Super

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#7
28. Juli 2022, um 18:27:35 Uhr

Moin,

Kosten kommen keine auf ihn zu, ist es aber ein Flächendenkmal, kann man ihm verbieten mit dem Pflug so tief zu graben wie er möchte, was bedeutet, dass er bestimmte Feldfrüchte nicht anbauen darf. Mit einer eventuellen Forschungsgrabung muss er nicht einverstanden sein, bzw. er kann einen Grabungstermin selbst festlegen.

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter

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#8
29. Juli 2022, um 10:13:14 Uhr

Die Bauern sind immer ganz zufrieden, wenn ich ihnen versichere, auf ihren Flächen garantiert nichts zu finden.
Win Win...

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
29. Juli 2022, um 14:50:31 Uhr

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten Smiley Einfach klasse dieses Forum Detektorforum

Hinzugefügt 29. Juli 2022, um 14:52:57 Uhr:

Ach ja, welcher Hortfund war das von dem ihr geschrieben habt?

« Letzte Änderung: 29. Juli 2022, um 14:52:57 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#10
29. Juli 2022, um 23:22:46 Uhr

Bei uns stimmen die Archäologen im jeweiligen Fall mit den Landwirten ein Zeitfenster zwischen Ernte und Aussaat ab - da kann die Bergung eines breitgepflügten Münzhorts sich dann auch schon mal ein paar Jahre hinziehen, wenn da zu wenig Zeit zwischenliegt.
Bezahlen mussten die Landwirte nichts, im Gegenteil ist mir ein Fall bekannt, bei dem der Landwirt im Vorfeld noch eine  kleine finanzielle Entschädigung für eine kolportierte Verschlechterung des Bodens durch weitere Versandung herausholte.

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#11
30. Juli 2022, um 10:11:04 Uhr

Ich denke die Landwirte müssen hierbei wirklich keine Angst haben.

Denn wenn ich das richtig interpretiere, dann können sie Laut Art. 7 Abs. 5 des BayDSchG zwar verpflichtet werden, die Grabung zuzulassen, allerdings wird hier davon gesprochen, dass sie für entstandene Schäden entschädigt werden und nicht, dass sie die Ausgrabung bezahlen müssen.

"1Soll eine Grabung auf einem fremden Grundstück erfolgen, so kann der Eigentümer verpflichtet werden, die Grabung zuzulassen, wenn das Landesamt für Denkmalpflege festgestellt hat, daß ein besonderes öffentliches Interesse an der Grabung besteht. 2Der Inhaber der Grabungsgenehmigung hat den dem Eigentümer entstehenden Schaden zu ersetzen." Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Art. 7 Abs. 5 BayDSchG


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#12
30. Juli 2022, um 11:12:06 Uhr

Was mich in diesem Zusammenhang noch interessieren würde: angenommen, bei der archäologischen Grabung wird dann auch wirklich materiell Wertvolles gefunden. Dann würde doch in Bayern dem Grundeigentümer die Hälfte des Wertes zustehen. Oder wird da irgendwie getrickst?

Viele Grüße 
Günter

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#13
30. Juli 2022, um 12:17:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Was mich in diesem Zusammenhang noch interessieren würde: angenommen, bei der archäologischen Grabung wird dann auch wirklich materiell Wertvolles gefunden. Dann würde doch in Bayern dem Grundeigentümer die Hälfte des Wertes zustehen. Oder wird da irgendwie getrickst?

Viele Grüße 
Günter
Wie schon gehabt gilt auch hier in Bayern da wir ja kein Schatzregal haben die 50-50% Teilung des Fundes für den Finder sowohl als auch dem Eigentümer. Was anderes ist mir noch nicht zu Ohren gekommen.Die Archis werden ja erst auf den Fund aufmerksam gemacht bei der Meldung und hier wird dann auch erst entschieden ob es das Wert ist eine größer angelegte Suche zu veranlassen.Meist bekommt der Melder ein Schreiben mit der Bitte falls der Fund veräußert wird den Käufer anzugeben falls doch noch irgendwann Interesse bestehen würde am Objekt für ein Museum usw.

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#14
30. Juli 2022, um 12:35:50 Uhr

50:50 klingt ja im ersten Moment prima. Aber da werden dann die Kosten für Bergung und Restauration abgezogen und mWn wird gar nicht selten behauptet, dass diese den Wert des Fundes übersteigen, so dass der Grundeigentümer (und auch der Finder) schnell mal zu einer Verzichtserklärung überredet wird.

Viele Grüße 
Günter

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