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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Verbotene Schatzsuche...

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Avatar  Verbotene Schatzsuche...  (Gelesen 1962 mal) 0
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Offline
(versteckt)
#15
10. November 2011, um 12:26:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von HERMSDORF
[suchen]Grundsätzlich sollte man Bundeseinheitlich dem Beispiel Englands folgen und die Schatzsuche für ALLE legal machen. Mit der Auflage, alle Gegenstände ab einem gewissen Alter bei der Denkmalbehörde Online zu dokumentieren. Wäre ein Prima Beispiel von Freiheit und Menschenwürde und gegen Restbestandteile totalitärer Zeiten, welche sich teilweise in unseren Behörden erhalten haben Amen

Andy

Moin,

ja, sollte man, aber warum sollten sie das tun? Solange sich die Masse der SG lieber wegduckt ist eine Änderung der gesetzlichen Grundlage nicht erforderlich.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#16
10. November 2011, um 14:07:36 Uhr

Ganau, das Ducken vor dem Amtsschimmel ist mit Sicherheit ein Teil des Problems. Down
Viele Grüße
Uwe

Offline
(versteckt)
#17
10. November 2011, um 23:04:56 Uhr

Das sehe ich genauso, lieber aufrecht suchend sterben als kniend leben Reiter

Andy

(versteckt)Themen Schreiber
#18
14. November 2011, um 17:35:36 Uhr

Die Aufklärung des Volkes über die wirklich bösen Gestalten der heutigen Zeit geht weiter. Dieses Mal im Konkurrenzblatt...

Hier der Text separat:

Hiddenhausen/Kreis Herford.
Gesehen haben Heribert Genreith und seine Kollegen sie nicht, aber die Spuren, die auf dem Hiddenhauser Feld hinterlassen wurden, sind eindeutig.
Denn die per Spaten gegrabenen Löcher deuteten darauf hin, dass sie vor Ort Beute suchten: Raubgräber, die es auf Gold- und Silbermünzen abgesehen
hatten. Die Täter kommen meist nachts, sind illegal mit Metallsonden unterwegs und wollen schnell arbeiten und Erfolg haben. „Es gibt sehr viele Sondengänger,
die eine Genehmigung haben und mit denen wir seit Jahren sehr vertrauensvoll zusammenarbeiten“, erklärt Daniel Berenger, Chefarchäologe für Ostwestfalen-Lippe beim
Landschaftsverband LWL in  Bielefeld. Doch es gibt auch die Sondengänger, denen es ums Geld geht. „Das passiert in einer Grauzone, wir haben natürlich keine
verlässlichen Zahlen darüber, wie viele Menschen es sind und wann sie unterwegs sind. Man kann aber schon sagen, dass sie etwa im Flächenkreis Paderborn
ein größeres Problem sind als im relativ dicht besiedelten Kreis Herford.“ Während legale Sondengänger ihre Funde und den jeweiligen Fundort beim LWL melden,
haben es anderen auf Geld oder Stücke fürs Bücherregal abgesehen. Das Beutespektrum der Plünderer reicht dabei von der eisenzeitlichen Fibel bis zum Fundstück aus dem Zweiten Weltkrieg.
In beiden Fällen regelt das Denkmalschutzgesetz den Umgang mit den Funden, doch Verstöße werden kaum geahndet. „Die Stücke werden beispielsweise unter der Hand weiterverkauft“, erklärt der Chefarchäologe. Die Herkunft ist oft unklar. „Mir wurde etwa eine Fibel angeboten, die von einem Vlothoer Acker stammen sollte“, erklärt der Archäologe, Die Fibel war so gestaltet, wie „man sie sonst nur im Bereich des süddeutschen Limes findet“, beschreibt der Archäologe das Stück.Für Westfalen eine Besonderheit. Als er in Vlotho gewesen sei, um sich die Fundstelle auf einem Feld anzusehen, sagte ihm der Landwirt, dass es dort noch nie auffällige Funde gegeben hat. Der Verkäufer wiederum erklärte Berenger auf einmal, dass nicht der Kreis Herford, sondern Niedersachsen der Fundort sei. Für die archäologischen Experten ist ein Fund, dessen Fundort nicht bestimmt werden kann, aber so gut wie wertlos. Nur durch den Fundort kann eine Fibel, die einst Kleidungsstücke zusammen hielt, in einen historischen Zusammenhang gesetzt werden. Werden die Funde einfach eingesteckt, ist der historische Kontext verloren, der Erlös für den kriminellen Sondengänger gering, der wissenschaftliche Schaden aber immens. Daher geht der LWL bei seinen Grabungen so still und heimlich wie möglich vor. „Natürlich gibt es Spaziergänger und Nachbarn, die uns bei der Arbeit sehen“, so der Experte. Meldungen zu einer Grabung gebe es aber erst, wenn diese abgeschlossen sind. Die Ahndung der Taten ist schwer. Sondengänger ohne Erlaubnis müssten während der Tat beobachtet werden. Aber selbst dann müssen sie für den immensen historischen Schaden, den sie angerichtet haben, nur eine Geldstrafe zahlen.




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