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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Schatzregal für NRW

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Avatar  Schatzregal für NRW  (Gelesen 594 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
02. Juli 2013, um 14:18:02 Uhr

Hallo ihr Lieben,
in vielen Bundesländern gibt es das Schatzregal, in NRW bisher nicht. Soll sich aber jetzt ändern, das Gesetz ist am 10. oder 11.7.13 in 3. Lesung im Landtag. Ich finde das richtig sch..., aber vielleicht sehe ich das ja ganz falsch. Bisher gehört ein Fund 50/50 Eigentümer und Finder, nach dem neuen Gesetz gehört er der öffentlichen Hand, und ich bekomme als Finder den "wissenschaftlichen Wert" dafür ausgezahlt, so der Plan.
Was sagt ihr denn dazu? Hat jemand Erfahrung mit dem "wissenschaftlichen Wert", wie ist das in anderen Bundesländern? Und ist das Schatzregal wirklich geeignet, Fundunterschlagungen zu reduzieren? Insbesondere das halte ich für eine Fehleinschätzung.

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(versteckt)
#1
02. Juli 2013, um 16:18:44 Uhr

Hi,

das ist nicht ganz richtig. Du hast etwas falsch verstanden. Ein normaler Fund gehört dann weiterhin 50/50 Dir und dem Grundeigentümer. Nur Funde mit "herausragend wissenschaftlichem Wert" gehören dem Land. Dort bekommst Du bei der Ablieferung den angemessenen Wert. 
Dadurch, dass der Gesetzgeber einen HERRAISRAGENDEN WISSENSCHAFTLICHEN Wert verlangt, wird das auf nur wenige Funde zutreffen. Es müssen dadurch schon neue und wichtige Erkenntnisse für die Wissenschaft bei rauskommen.
Der materielle Wert ist egal. Findest Du zB 100 nagelneue Goldmünzen, so ist das kein Fund von herrausragenden wissenschaftlichem Wert. er hat garkeinen. Findest Du eine römische Münze, auf einem Areal (vorausgesetzt Du darft da suchen), auf dem schon zahlreiche Römer gefunden wurden, wird der wissenschaftliche Wert gegen Null laufen usw.

Also keine Panik!!!

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(versteckt)
#2
02. Juli 2013, um 16:32:19 Uhr

Na wie gut das das hier noch nie diskutiert wurde, jetzt kann man das endlich abhaken  Zwinkernd

Gruß Michael  Winken

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
02. Juli 2013, um 16:38:39 Uhr

Danke für den erhellenden Kommentar (ich meinte den von Nibse) und pardon; ich dachte es sei von Interesse, dass das größte Bundesland das SR einführt.

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(versteckt)
#4
02. Juli 2013, um 16:45:08 Uhr

Ohne böse sein zu wollen, aber das wird hier schon in einem anderen Thread diskutiert. So ganz verwunderlich sind bissige Kommentare daher nicht. Vor Erstellung eines Themas solltest Du vielleicht die Suchfunktion nutzen.

Grüße,
Tom

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
02. Juli 2013, um 19:25:33 Uhr

Ich habe durchaus nach Schatzregal gesucht, fand aber nur ältere Threads, und den Eintrag zum NRW-Koalitionsvertrag, der mir aber auch nicht weiterhalf in Bezug auf meine Fragen. Nibse sieht das SR gelassen.
Ich fand aber im Netz durchaus Aussagen wie "ein in einen Gesetzestext geronnenes Mahnmal für die Weltfremdheit der Amtsarchäologie", siehe Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/higr/amar/schare/sondengaengerschatzregal.html

Ich finde dieses Schatzregal eigentumsrechtlich bedenklich und ich weiß, wie Gesetze gemacht werden, mit Sachkenntnis hat das weniger zu tun als mit Lobbyarbeit. Wenn das SR einmal da ist, wird man es nie wieder weg bekommen.

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