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« Letzte Änderung: 21. Februar 2015, um 08:29:55 Uhr von (versteckt) »
« Letzte Änderung: 23. Februar 2015, um 01:20:16 Uhr von (versteckt) »
Bei mir ist es so (LWL auch NRW):Ich muß eben die Flächen melden, welche ich begehen möchte. Ist auf der Fläche ein BD, wird das auf der Karte markiert und das BD selbst ist tabu der Rest Fläche OK.
§ 13Ausgrabungen(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde
« Letzte Änderung: 23. Februar 2015, um 01:41:49 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »
Es gibt aber Ausnahmen die man sich durch jahrelange Zusammenarbeit verdienen kann. Ich habe ein paar Jungs kennen gelernt, die zusamnen mit den Archäologen auf einem Römerlager oder auch im Wald gegraben
« Letzte Änderung: 23. Februar 2015, um 15:36:05 Uhr von (versteckt) »