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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Sinvolle und Unsinnige Entscheidung einer Behörde

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Avatar  Sinvolle und Unsinnige Entscheidung einer Behörde  (Gelesen 2393 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
01. September 2010, um 08:50:27 Uhr

 Smiley Wie der Wahwitz manchmal in Deutschland wütet.

Letzte Woche stelte ich eine Nachforschungsgenehmigung bei einer Stadt in Bayern, zur Suche nach Altertümern in Städteeigenem Wald.
Heute kam die dazu gefällte Entscheidung der Hauptbehörde per Email:
.....Grundsätzlich stimmen wir einer Untersuchung unseres Waldes nicht zu. Mit freundlichen Grüßen...  Eine ganze Zeile wurde geschrieben, keine Erklärung warum die Entscheidung nun so ausgefallen ist. Das Interessierte mich aber nun und mich dürstete nach Erklärungen und antworten, deßhalb hab ich dort angerufen. Der zuständige Forstmeister
teilte nach zähem Disskutieren mit das es nur unter zwei Bedingungen eine Erlaubniss geben wird. Also doch nicht Grundsätzlich verboten!? 1) Per Vertrag wird festgelegt das alle Funde der Stadt gehören, ausnahmslos, und der Finder nichts erhält, die 50/50 Regelung gefällt uns nicht. Meine Frage daraufhin ob es um den Finanziellen Aspekt geht, wurde mit leichtem Schnauben in das Telefon erörtet, Nein es geht nicht um den Finanziellen Aspekt wir wollen uns nicht herumschlagen deswegen, Schnaub. Daraufhin hielt ich es für besser zu Punkt zwei der Bedingungen zur Nachforschung zu kommen. 2) Die Untersuchung findet nur unter Aufsicht statt und wird begleitet dafür ist aber keine Zeit.
Auf Anfrage von mir ob denn schon jemand eine Nachforschung beantragt hat in der Vergangenheit wurde das verneint.
Ansich ist an der Entscheidung der Stadtoberhäupter nichts zu rütteln
wenn da nicht wieder die vielen großen Löcher im wald und auf den BD`s wären. " Das ist selbstverständlich nicht erlaubt dort zu Graben, das wollen wir nicht" sagte der Oberwaldtannenforstinspektor. - Die Stadt möchte alles alte gerne geborgen haben unter Aufsicht und es zu 100% Einziehen. Wir haben Sie nicht gerufen die Kosten für die Anfahrt und alles andere haben Sie zu tragen. ( Hätte ich ja sowieso ) Was "alles andere" bedeutet wollte ich nicht mehr wissen, vielleicht die Begleitaufsicht auch noch bezahlen und die Restaurierung der Fundstücke. Meine letzte Frage an meinen Gesprächspartner: Ist es ihnen lieber wenn bei Ihnen ohne Genehmigung Unbekannte graben und die Funde auf Nimmerwiedersehen verschwinden, oder das ich bei Ihnen Anfrage und die Suche mit Ihnen Abspreche, Funde stelle ich ihnen gerne für Ihr Museum kostenfrei zur Verfügung. Antwort, weder, noch. ??! Punkt.
In fast jedem Forum sind Sucher die exakt dort suchen, Funde präsentieren, und den Ort angeben. Bevor jetzt etwas falsch verstanden wird, bin nicht Neidisch oder ähnliches, habe selbst auch genug Genehmigungen zur suche, es geht vielmehr um die Uneinsichtigkeit von einigen Entscheidungsträgern. Wie auch immer, die Entscheidung ist zu akzeptieren. Viele Grüße

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#1
01. September 2010, um 08:58:15 Uhr

Moin,

wieso sollten solche Entscheidungen zu akzeptieren sein?

Die vom Amt erteilte Antwort entspricht nicht dem § 39 Verwaltungsverfahrensgesetz. Das Amt hat bei einer Ablehnung eines Antrages alle Gründe aufzulisten, die für die Erteilung einer Erlaubnis sprechen, dann alle Gründe, die dagegen sprechen und hat dann die Entscheidung zu begründen, warum die Gründe gegen eine Erteilung schwerer wiegen als die Gründe die dafür sprechen.
Das alles hat unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Bayerischen Verfassung stattzufinden.

Schreibe einen Widerspruch gegen die Ablehnung.

Du stehst natürlich alleine da, da wir ja leider keine Interessenvertretung haben.

Viele Grüße

Walter

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#2
01. September 2010, um 13:56:12 Uhr

Moment, soweit ich weiß gibt es in Bayern doch gar keine Nachforschungsgenehmigung sondern nur eine Grabungsgenehmigung. Oder hat sich da was geändert?

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
01. September 2010, um 13:59:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Harry1984
Moment, soweit ich weiß gibt es in Bayern doch gar keine Nachforschungsgenehmigung sondern nur eine Grabungsgenehmigung. Oder hat sich da was geändert?

Ja stimmt, nenne es immer Nachforschungsgenehmigung, da ich Nachforsche und brauche eine Genehmigung. Grüße

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#4
01. September 2010, um 14:05:28 Uhr

Kann eine Grabungsgenehmigung überhaupt erteilt werden bevor man sagen kann wo man Graben will? Ich dache immer es geht dabei um das jeweilige zu machende Loch und nicht etwa darum ob man in Gebiet X löcher graben darf?

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#5
01. September 2010, um 14:28:34 Uhr

In Bayern braucht man sich doch nur an den BayernViewer-denkmal zu halten.

Grabungsgenehmigungen können ja auch nur an nachweislich kompetente Personen mit entsprechenden Fragestellungen vergeben werden. Einfach so aus Jux und Tollererei geht nicht.

Aber ich denke hier ging es um das Einverständniss des Eigentümers und der kann ohne Angabe von Gründen das Einverständniss verweigern.

Da hilft auch keine Interessenvertretung  Frech

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#6
01. September 2010, um 14:32:46 Uhr

So dachte ich das auch. Dass das hier um das Einverständnis des Eigentümers geht hab ich vor lauter Behörden grad verpeilt. Jetzt ergiebt das klar einen Sinn.

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#7
01. September 2010, um 14:44:07 Uhr

Finde es super das sich die Ämter bei dir überhaupt melden....

Ich habe schon 3x eine Anfrage gestellt ( im Abstand von 3 Wochen) und noch keine Antwort bekommen!

Das war so, ich war am See sondeln, Naturschützer kommen, freuen sich das ich den Müll mitnehmen, ich solle mich doch beim Umweltamt ehrenamtlich "bewerben" damit ich Ufer und Wald ab  Suchen
darf.
Gut dachte mir warum nicht....


naja man sieht wie das wohl bei uns in BaWü läuft...


viele Liebe Grüße

Fabian

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