herrje.........les dir mal das DschG deines Bundeslandes durch
Wenn es ums ungezielte suchen geht, lediglich dann bedenklich wenn dort KD auf Grundstück oder es sonstwie grabungsgeschützt ist – auf solchen Plätzen ist auch ungezielte Suche fahrlässig genug um mit ner Owi belohnt zu werden ………..das gilt bestimmt auch für ne wilde Munkippe in ehemals militärischen Bereich ……also falls dein Opa wie auch immer in Besitz solch einer unbereinigten Fläche gekommen sein sollte .…..