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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Suche nach Waffen

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Avatar  Suche nach Waffen  (Gelesen 2370 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. September 2010, um 17:31:40 Uhr

Hallo Freunde der Sonde,

Ich hätte eine Frage bezüglich der Auftragssuche nach vergrabenen Waffen (Gewehre, Pistolen)...

Nehmen wir an mein Nachbar hat eine Waffe im Krieg vergraben und möchte nun mit meiner Hilfe diese Suchen/Finden.

1. Darf ich danach Suchen, wie sieht es mit dem Gesetz aus?
2. Darf ich (wenn ich den Lauf untauglich gemacht habe) diese besitzen?


Danke!

Grüße

Fabian

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(versteckt)
#1
12. September 2010, um 18:23:13 Uhr

1) Da Du ja jetzt schon weist das es scharfe Waffen sind und Du und der Auftraggeber mit Sicherheit über keine Berechtigung zum Führen, Besitzen, Sammeln hast darfst Du dann auch keine Waffe besitzen. Sobald Du die ausgräbst, bist Du im Besitz der Waffen, machst Dich also strafbar, wenn de se behälst. Musst mal nach em Waffengesetz googeln.

2) Du selbst darfst an den Waffen nichts machen, wenn muss sowas en Büchsenmacher nach den gesetzl. Vorgaben machen. Wenns ja mehrere Waffen sind, am besten Ordnungsamt oder Polizei anrufen, von denen abholen lassen und sagen das de die nach em Deko-Umbau (je nach Zustand) von nem Büchsenmacher gerne wieder haben möchtest. Die werden Dir dann den Verwaltungsablauf dann mitteilen aber die Waffen bleiben bei denen.

Wie alt is denn Dein Nachbar und was will er denn in dem Alter mit den Waffen auf einmal?  :Smiley

Gruß Nikon

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(versteckt)
#2
12. September 2010, um 19:02:04 Uhr

Moin,

das ist eine Auftragssuche, die Du auch machen kannst, keine Frage, da das Suchen nach Waffen im Auftrag des Eigentümers nicht verboten ist.

Falls Du die Waffen tatsächlich findest ist Dein Part allerdings beendet. Der Eigentümer kann die Waffen an sich nehmen, Du nicht.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#3
12. September 2010, um 19:38:25 Uhr

Hallo Walter,
ich glaube nicht das der Auftraggeber eine Berechtigung, bzw. Eigentumsnachweis hat, wenn er damals Soldat war und hat se vergraben dann auch net. Weiss net wie sowas dann bewertet wird, wär ja dann Beihilfe zum beschaffen illegaler Waffen oder so in der Art. Wenn ers vorher weiss das keine Berechtigung vorhanden is, könnt ja jeder dann nen Auftrag geben der nen Tipp bekommen hat, spielt dann keine Rolle ob vor 65J oder 10J. verbuddelt. Wie wär dann die Rechtslage wenn se Vorort z.B. beim einladen erwischt würden, gilt dann net wie es so schön heisst, "mit gegangen, mit gefangen" oder "mit gefangen mit gehangen" ?

Gruß Nikon

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
12. September 2010, um 19:47:03 Uhr

Vielen Dank ihr beiden!


@ Nikon, das würde mich auch interessieren! Wie sieht es denn damit aus, will da natürlich nichts illegales machen!


Danke

Gruß

Fabian

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#5
12. September 2010, um 20:46:29 Uhr

Nach meinem Wissen ist die Suche nach vergrabenen Waffen, Munition und sonstigen Geschossen,
die nicht frei verkäuflich sind generell verboten, deshalb suchen viele Sondler nur nach Hufeisen.

Gruß
Micha


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#6
13. September 2010, um 06:36:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Baron
Nach meinem Wissen ist die Suche nach vergrabenen Waffen, Munition und sonstigen Geschossen,
die nicht frei verkäuflich sind generell verboten, deshalb suchen viele Sondler nur nach Hufeisen.

Gruß
Micha


Moin Micha,

Deine Meinung in Ehren, aber ein Link auf ein Gesetz, welches die Suche von Waffen im Auftrag verbietet, wäre hilfreich. Ich kenne kein solches Gesetz.

Die Waffen werden nach 70 Jahren keine Waffeneigenschaften mehr besitzen. Wenn der Auftraggeber sich als Eigentümer bezeichnet, ist es nicht die Aufgabe eines Auftragssuchers sich davon zu überzeugen.

Wir halten bei der IG Phoenix Rhein-Main einen Vertrag für die Auftragssuche vor. Darin erklärt der Auftraggeber, dass er Eigentümer der Sache ist. Den kannst Du gerne anfordern.

Viele Grüße

Walter

 

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#7
13. September 2010, um 08:33:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke

Die Waffen werden nach 70 Jahren keine Waffeneigenschaften mehr besitzen.

Hallo Walter,
doch das können sie, je nach Bodenverhältnissen, Einlagerung etc., kann man wenn es aus einer nicht mehr geht dann aus versch. gleichen Waffen oder versch. Funden aus den einzelnen Teilen die zur Schussfähigkeit beitragen wieder eine ganze funktionfähige bauen (nach der Reinigung/Restauration).

Gruß Nikon

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#8
13. September 2010, um 22:09:50 Uhr

Hallo Walter,

habe für ein Ehepaar aus Höchstberg den Garten abgesucht, nach einigen Nägeln kam ein Bazoka- Geschoß, das sofort gemeldet wurde.
Man teilte mir mit, das die gezielte suche auf Waffen u. Munitionverseuchtem Boden, ( die unter das KWKG fallen)  nach diesen strafrechtlich
verfolgt werden kann.

Gruß
Micha

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#9
13. September 2010, um 22:21:41 Uhr

Warum will der Auftragsgeber die Waffen denn eigentlich wiederhaben wenn er sie nicht besitzen darf ?

Sollte er sie besitzen dürfen, würde eine Suche meiner Meinung nach kein Problem darstellen...

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#10
14. September 2010, um 01:25:36 Uhr

ich vermute mal, dass es einen sentimentalen wert für ihn hat. ob er sie besitzen darf, ist im bestimmt egal oder er weiss es nciht.
aber ganz ehrlich, wenn ich damals eine waffe vergraben hätte würde ich nach so vielen jahren auch wollen, das man sie vielleicht ausgräbt. egal ob man es darf oder nciht...

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#11
14. September 2010, um 09:21:43 Uhr

Hallo Fabian,

wenn jemand im Krieg eine Waffe vergräbt, dann kann diese Waffe heute keine (amtlich gemeldete) "Legalwaffe" sein.
Da die Waffe nicht gemeldet ist handelt es sich mit einer 100%igen Wahrscheinlichkeit um eine illegale Waffe.

Dazuhin ist der Eigentümer der Waffe/des Grundstückes  mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit nicht berechtigt eine solche Waffe zu erwerben, d.h. sich in den Besitz dieser Waffe zu bringen (Besitz = tatsächliche Gewalt).

Illegaler Waffenbesitz ist ein Straftatsbestand. Wer anderen Menschen hilft eine Straftat zu begehen macht sich der Beihilfe zu einer Straftat schuldig.
In dem Augenblick, in dem Du die Waffe findest und sie aufhebst, bist Du selbst (zumindest kurzfristig) Besitzer.

Bei einem Zufallsfund kann Dir keiner einen Strick draus drehen, weil Du die Waffe oft erst als solche erkennst, wenn Du sie bereits in Händen hälst.
Bei einer gezielten Suche nach "herrenlosen" oder hier in diesem Falle nach "illegalen" Waffe hingegen sieht das aber ganz anders aus!

Alleine die Erklärung einer Person der Eigentümer dieser Waffe zu sein, reicht bei weitem nicht aus, um sicher zu gehen in keine angreifbare Position zu geraten.

Pfeifadeggel


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#12
14. September 2010, um 12:26:25 Uhr

Hallo zusammen,

Vorerst möchte ich sagen das ich keinen kenne der eine Waffe vergraben hat, das mit dem Nachbar war als Beispiel gemeint, da es früher üblich war Waffen zu vergraben!
Danke für eure Antworten!


liebe Grüße

Fabian


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#13
14. September 2010, um 14:55:57 Uhr

Wie wäre es einfach das fragliche Grundstück abzusuchen und überall wo es piept ein Fähnchen in den Boden zu stecken? Damit könnte dir keiner was.

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#14
15. September 2010, um 07:37:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Harry1984
Wie wäre es einfach das fragliche Grundstück abzusuchen und überall wo es piept ein Fähnchen in den Boden zu stecken? Damit könnte dir keiner was.

Moin Gartengrundstücke sind so verschrottet, dass an Ende der Suche der ganze Garten voller Fähnchen steckt und man gleich mit einem Bagger anrücken kann.

Die Waffen sind Eigentum des Nachbarn unabhängig, ob er sie besitzen darf oder nicht. Der Eigentümer darf deshalb auch danach suchen lassen.

Viele Grüße

Walter

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