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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Suche und Erkennung von Bodendenkmälern

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Avatar  Suche und Erkennung von Bodendenkmälern  (Gelesen 1579 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
10. April 2016, um 17:53:10 Uhr

Hallo liebe Sondengänger, Smiley

ich würde gerne wissen, ob es eine Internetseite oder Karte gibt, wo man sehen kann wo ein Bodendenkmal vorliegt und wo nicht.

Mir fällt es mithilfe von "Google" oder dem "geoportal-Hessen" (mein Bundesland) schwer, zu erkennen wo man  Suchen und graben darf und wo nicht.

Da wir ja alle wissen, das man ohne weiteres nicht auf deinem BD Suchen/Graben darf Polizei, würde ich mich freuen wenn mir jemand diesbezüglich helfen kann.

Gruß aus Hessen  Danke


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(versteckt)
#1
10. April 2016, um 18:48:59 Uhr

Sorry, aber seit 2010 hier Mitglied und jetzt willst du wissen wo Bodendenkmäler sind   Grübeln
Ein Schelm der böses denkt  :Smiley

 

« Letzte Änderung: 10. April 2016, um 18:49:49 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#2
10. April 2016, um 19:46:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von co-ko
Sorry, aber seit 2010 hier Mitglied und jetzt willst du wissen wo Bodendenkmäler sind Grübeln
Ein Schelm der böses denkt :Smiley

 


Ich habe mir lange überlegt ob ich es auch schreiben soll.


Michel

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#3
10. April 2016, um 19:47:31 Uhr

Jede Stadt gibt doch die Stellen der  Bau-und Bodendenkmäler an Amen Schockiert

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#4
10. April 2016, um 19:51:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondy
Jede Stadt gibt doch die Stellen der Bau-und Bodendenkmäler an Amen Schockiert

*hüstel* so leider nicht richtig, in BW kannst du lange nach BD Auskunftsstellen schauen.


Michel

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
10. April 2016, um 19:52:30 Uhr

Naja was heist Schelm...

Ich habe bisher ohne NFG gesondelt, das letzte Jahr pausiert da ich beruflich keine Zeit hatte.

Nun habe ich wieder mehr Zeit und möchte wieder loslegen, allerdings einfach mal wissen wo ich denn herrausfinden kann wo Bodendenkmäler sind bzw ich welche erkennen kann.

Es sind ja nicht alle ganz offiziel mit einem Schild davor ausgewiesen ;-)

Bisher habe ich seit jahren immer die gleichen drei Äcker durchsondelt, da ich meist wenig zeit hatte und alle nebeneinander waren.

Jetzt möcht ich aber "erweitern" und nicht da suchen wo es ärger gibt  Polizei

Gruß Hottes

« Letzte Änderung: 10. April 2016, um 19:54:02 Uhr von (versteckt) »

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#6
10. April 2016, um 21:12:59 Uhr

Gibt es einen Grund, weshalb Du keine NFG beantragen möchtest? Dadurch wüsstest Du schon, wo BDs sind. Zumindest, wenn sie in Deinem Suchgebiet lägen. Smiley

Gruß
Fabian

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#7
11. April 2016, um 06:06:27 Uhr

Moin aus Wiesbaden,

schön, dass Du diese Frage stellst und besser spät als nie.  Smiley

Du glaubst, es ist in Hessen erlaubt mit einer Sonde zu suchen, wenn man nur von Bodendenkmälern weg bleibt?

Das ist leider eine weit verbreitete Falschinformation. Ein Blick in das hesische Denkmalschutzgesetz hilft in diesem Fall weiter. Du darfst in ganz Hessen nicht ohne NFG suchen, wenn Dein Ziel der Suche Bodendenkmäler sind. Bodendenkmäler sind nazu alles dass, nach dem es sich zu suchen lohnt. Im Umkehrschluss darf man also nach Dingen suchen, die keine Bodendenkmäler sind. Richtig.

Problem
Jeder der keine NFG hat, sagt: "Ich suche nicht nach Bodendenkmälern".

Wie geht man mit diesem Problem in Hessen um?

Jeder Sondengänger, der irgendwo in Hessen mit einem Metalldetektor gesichtet wird und der keine NFG hat, erhält eine Strafanzeige wegen Verdacht der Unterschlagung - das mag jetzt rechtlich fragwürdig sein, keine Frage, ist aber trotzdem so. Folge dieser Strafanzeige ist eine Hausdurchsuchung. Morgens um 6 Uhr mit drei Streifenwagen vor Deiner Wohnung die dann folgende Dinge sicherstellen: Alle Suchgeräte, alle Grabungsgeräte, alle Landkarten, alle Geschichtsbücher, alle Funde, alle Rechner, alle Kontoauszüge. Mit beim Durchsuchungstrupp ist meistens auch KHK Eckhard Laufer vom Landeskriminalamt - den meisten Hessen zumindestens namentlich bekannt (einige kennen ihn auch persönlich  Grinsend ).

Finden sich keine Beweise dafür, dass Du nach Bodendenkmälern gesucht hast, bekommst Du - so in ein zwei Jahren, nach erheblichen Schriftverkehr mit der Strafverfolgungsbehörde - die Sachen alle wieder zurück.

Wie geht es entspannter?

Einen formlosen Antrag stellen beim

Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich - Ostflügel
65203 Wiesbaden

Ich kann Dir auch einen Vordruck als Antrag zumailen.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 11. April 2016, um 06:07:36 Uhr von (versteckt) »

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#8
11. April 2016, um 07:47:15 Uhr

Der leichtere Weg ist hier definitiv der mit den Behörden zusammen zu Arbeiten... Auch wenn es merkwürdig erscheint durch die Mühlen der Bürokratie zu wandern... Ein Angelschein ist einfach Pflicht...


Gruß SpAß'13


PS.: Hier in Niedersachsen ist es so das du auf jedes BD darfst welches unter einem Acker liegt... Wüsste auch schon ein paar BD's wo ich könnte... Ach so bevor jetzt wieder der ein oder andere Aufschreit... Vielleicht ist es nur so mit unserem erfahrenem Archäologen so aber fakt ist wir dürfen auf alle Ackerflächen egal ob BD oder nicht... Das soll dem Schutz der Artefakte dienen... Hört sich nun etwas verquert an ist aber so...

« Letzte Änderung: 11. April 2016, um 07:52:26 Uhr von (versteckt) »

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#9
11. April 2016, um 11:44:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von SpAßNutZer´13

PS.: Hier in Niedersachsen ist es so das du auf jedes BD darfst welches unter einem Acker liegt...


Moin,

ja, das ist auch so in Hessen. Mit NFG darf man auf BD suchen, wenn diese unter dem Acker liegen.


Viele Grüße


Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
11. April 2016, um 19:28:28 Uhr

Ah gut zu wissen Smiley

Danke für die Info, bin froh gefragt zu haben Smiley

Meine Funde wurden alle von Herrn Dr. Sippel aus Marburg eingesehen, von daher besteht durch mich keine "gefahr" in Bezug auf Fundunterschlagung etc.

Werde mich mal um eine NFG bemühen.

@ Walter Franke: das zukommen eines Antragvordruckes der NFG währe für mich sehr hilfreich Smiley
  schicke dir eine PN mit meiner Mail-Adresse Smiley

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#11
11. April 2016, um 20:33:11 Uhr

Lohnt nicht, hab ihn auch mal gefragt. Noch nicht mal ne Antwort bekommen...

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#12
12. April 2016, um 05:36:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Marty
Lohnt nicht, hab ihn auch mal gefragt. Noch nicht mal ne Antwort bekommen...

Moin,

wie darf man sich das praktisch vorstellen?

Du hast angerufen, ihn etwas gefragt und er hat dann einfach aufgelegt oder hat er gesagt: "Darauf antworte ich nicht"?

Eine NFG gibt es nicht auf Zuruf, sondern nur auf einen schriftlichen Antrag. Hast Du den Antrag gestellt?

Viele Grüße

Walter

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#13
12. April 2016, um 11:51:43 Uhr

Ich hatte Dich, lieber Walter Franke, per Mail angeschrieben ob ich so einen Vordruck haben könnte. Leider ohne Antwort. Na ja, nu brauch ich auch keinen Vordruck mehr.

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#14
13. April 2016, um 05:32:13 Uhr

Moin Matry McFly,

sorry, aber den konnte ich Dir noch nicht zusenden, denn der Vordruck liegt auf meinem Klapprechner. Ich bin ein paar Tage unterwegs und habe nur mein Tablett dabei.

Viele Grüße

Walter

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