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23. August 2017, um 08:17:38 Uhr
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Das sind keine Überwachungskameras mit durchlaufendem Video! Die Kameras funktionieren meistens mit Bewegungssensor. Sobald ein Tier den Sensor auslöst wird ein Foto geschossen. Die Anzahl der Fotos und der Takt der Aufnahmen hängt vom Gerät ab. Die besseren Geräte schicken dem Jäger das Foto aufs Handy. Wen er spontan ist, kann er nämlich schnell das Gewehr greifen und ins Revier fahren.
Ob man die Kamera am Tag ausschalten kann ist bestimmt möglich. Gerade in der Zeit der Bockjagd, erfüllt sie aber auch am Tag Ihren Dienst.
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23. August 2017, um 08:24:03 Uhr
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Nun, Jahrtausende kamen die Jäger ohne solches Zeugs aus....
Was ich bei meiner Reschersche zum Thema gefunden habe, ist, das solche Kameras keinesfalls beliebig aufgestellt werden dürfen, es aber doch nach Belieben gemacht wird.
Mich persönlich stören solche Kameras im Wald, ich komme mir da beobachtet vor
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23. August 2017, um 09:00:52 Uhr
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ist es nicht so, dass der waldspaziergäger durch tafeln auf denen steht, dass hier gefilmt wird, gewarnt wereden muss?  ich denke das ist die rechtslage. grüsse nachtrag: Ist auf die Videoüberwachung hinzuwiesen? Ist eine Videoüberwachungsanlage im Einsatz, müssen die Betroffenen auf diese hingewiesen werden. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind gegenüber den Betroffenen durch geeignete Maßnahmen kenntlich zu machen. Dies kann z.B. durch ein gut wahrnehmbares und möglichst im Zutrittsbereich der überwachten Fläche angebrachtes Schild erfolgen. --> Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen. Registrieren oder Einlogenwww.datenschutzbeauftragter-info.de Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen. Registrieren oder Einlogen
« Letzte Änderung: 23. August 2017, um 09:09:42 Uhr von (versteckt) »
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23. August 2017, um 09:02:48 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von Andi68 Nun, Jahrtausende kamen die Jäger ohne solches Zeugs aus....
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| | | Das nennt man Fortschritt 
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23. August 2017, um 09:03:13 Uhr
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Datenschutz hin oder her, man wird auch auf den Straßen gefilmt, und das kostet noch Ob das erlaubt ist ? 
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23. August 2017, um 09:07:59 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von Andi68 Nun, Jahrtausende kamen die Jäger ohne solches Zeugs aus....
Was ich bei meiner Reschersche zum Thema gefunden habe, ist, das solche Kameras keinesfalls beliebig aufgestellt werden dürfen, es aber doch nach Belieben gemacht wird.
Mich persönlich stören solche Kameras im Wald, ich komme mir da beobachtet vor
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vor allem wenn sie gerade in den Wald gerichtet ist sprich auf keinen Futterplatz oder Wildwechsel oder sonstwas für den Jäger relevantes . larod
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23. August 2017, um 09:34:54 Uhr
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@all, Wildkameras haben nicht zwingend etwas mit Wild oder Sondlern zu tun. Die Teile sind da nicht nur Nachts, sondern 24 h scharf geschalten. Ich kenne da in Deutschland ein paar sensible Bereiche, da wurden die Kameras von einer höheren Behörde zur Überwachung der Areale aufgehängt. Macht einfach einen Bogen um den Bereich und ihr lebt ruhiger.
Gruß
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23. August 2017, um 09:36:45 Uhr
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Dazu muss man erst mal wissen wo sie überall hängen 
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23. August 2017, um 11:11:23 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von Tempelritter Dazu muss man erst mal wissen wo sie überall hängen 
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Anders herum. Da sollte man sich vorher informieren was seit 45 im Untergrund dort sein kann.  Gruß
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23. August 2017, um 13:12:59 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von muhmer1310 da wurden die Kameras von einer höheren Behörde zur Überwachung der Areale aufgehängt.
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Gerade Behörden würden wohl erstmal darauf hinweisen, daß 1. das Betreten verboten ist...und 2. eine Überwachung erfolgt... Ich glaube nicht, daß eine Behörde sich über eine Hinweispflicht hinwegsetzt... Gruß Suchgesicht
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23. August 2017, um 13:49:44 Uhr
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Da wird wohl irgendwo am Waldrand ein Schild Naturschutzgebiet stehen. Damit ist man seinen Pflichten nachgekommen und die Überwachung dergleichen braucht die Behörde nicht anzuzeigen. Oder steht vor jedem Blitzer am Straßenrand ein Schild ... Noch ein Beispiel. Beim Fußball wo Krawalle zu erwarten sind setzt die BP Wiesbaden Jammer und Mikrowellensender ein. Das wird auch keinem angezeigt. Das merkt man spätestens im Notfall wenn im Umkreis von 30 Km (!) keine Handys/Smartphones funktionieren.
Gruß
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23. August 2017, um 14:08:46 Uhr
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Auf die Überwachung muss hingewiesen werden. Mit Blitzern kannst das wohl nicht vergleichen. Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen. Registrieren oder Einlogenhttps://www.abus.com/ger/Ratgeber/Recht/Rechtliche-Grundlagen/Videoueberwachung
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23. August 2017, um 14:28:21 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von MichaelP Auf die Überwachung muss hingewiesen werden. Mit Blitzern kannst das wohl nicht vergleichen. Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen. Registrieren oder Einlogenhttps://www.abus.com/ger/Ratgeber/Recht/Rechtliche-Grundlagen/Videoueberwachung
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Da ist der Herr im Irrtum. Die Wildkameras müssen nur angemeldet werden. Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen. Registrieren oder Einlogenhttp://www.wildkamera.net/anwendungsbereiche/rechtliches Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen. Registrieren oder Einlogenhttps://www.anwalt.de/rechtstipps/wildkameras-und-datenschutz_056476.html Da kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Gruß
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23. August 2017, um 14:39:07 Uhr
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Die Frage ist nur ob solche Aufnahmen vor Gericht eine rechtliche Relevanz haben.
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23. August 2017, um 15:53:36 Uhr
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Fotohandy/Smartphone hat heutzutage jeder dabei. Nehmt irgend eine Fernbedienung und richtet diese im Fotomodus auf das Fotohandy/Smartphone und drückt irgend eine Taste. Überraschung. Die Wildkameras kann jeder damit orten. Im Netz findet man derer viele Möglichkeiten wie man die Kameras orten und ausschalten kann.Gruß
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