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 Alte Wälder

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#45
19. Februar 2016, um 21:15:25 Uhr

Warum? Man muß auch mal was bis zum letzten Punkt ausdiskutieren können... Zwinkernd

Ist wohl so, dass man einen Verstoß anders ahnden kann, als wenn es nur eine "angewante regel" ist, die nirgens verankert ist. Letztendlich könnte ja einer Störtebeckers Schatz finden.... Grinsend

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#46
19. Februar 2016, um 21:22:30 Uhr

Wie langweilig, wenn Bayern über SH-Gesetze philosophieren palabern..

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#47
19. Februar 2016, um 21:24:27 Uhr

OK, Du hast es nicht anders gewollt! Zwinkernd

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Ist wohl so, dass man einen Verstoß anders ahnden kann, als wenn es nur eine "angewante regel" ist, die nirgens verankert ist. Letztendlich könnte ja einer Störtebeckers Schatz finden.

Aber es wäre ja dann im Denkmalschutzgesetz verankert. Also ich schreibe jetzt mal den gesamten Passus:

"Die Suche an Stränden ist generell genehmigungsfrei. Dennoch ist auch hier prinzipiell mit beweglichen Kulturdenkmalen (Funden) zu rechnen. Hierfür gibt es zahlreiche Belege. In der Regel sind die Funde jedoch bereits durch erosive Prozesse wie Küstenabbrüche, Brandung etc. auf natürlichem Weg ihres Zusammenhanges beraubt. Sofern der Einsatz eines Metalldetektors also nur die oberflächennahe Suche im eigentlichen Strandsaum, nicht aber etwa das Aufgraben von Suchlöchern beispielsweise auf Liegewiesen beinhaltet, wird im Ermessen des ALSH das generelle Risiko, hierbei intakte archäologische Denkmale zu beeinträchtigen oder zu zerstören, als äußerst gering eingeschätzt. Die generelle Fundmeldepflicht nach § 15 DSchG bleibt unberührt."

Viele Grüße,
Günter

Hinzugefügt 19. Februar 2016, um 21:26:29 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Jott
Wie langweilig, wenn Bayern über SH-Gesetze philosophieren palabern..
Spricht da der Neid? Bayer

« Letzte Änderung: 19. Februar 2016, um 21:26:29 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#48
19. Februar 2016, um 21:35:15 Uhr

Naja...ich verstehe deine Sicht ja durchaus.......ich versuchte ja nur eine Argumentation für die Sicht der Gesetzesverfasser zu finden  Zwinkernd
Wir haben noch viel mehr Gesetze, deren tieferer Sinn uns "Normalsterblichen" wohl auf ewig verborgen bleiben wird...  Grinsend
Ich kann für die paar Wochen im Urlaub damit leben, wie es ist. Zumal mir die Strandsuche nach Euronen und Schmuck eh nicht viel gibt. Außer dem Gefühl suchen zu dürfen und mit meiner Frau gemeinsam suchen zu können. Der macht das nähmlich Spaß. Durfte daher auch meinen alten Detektor nicht veräußern....  Grinsend

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#49
19. Februar 2016, um 21:56:45 Uhr

Hallo,

ist schon witzig wie alles in einem Deutschland so unterschiedlich ist!

Da bin ich in Bayern schon froh , auch wenn manchmal BW nur ein paar meter weg ist.

Gruss Suchinruhe

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#50
19. Februar 2016, um 22:10:46 Uhr

...dafür können wir schnell mal nach Dänemark ausweichen, wer keine NFG hat.

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#51
19. Februar 2016, um 22:15:41 Uhr

Hi,

das nenne ich dann über den Tellerrand hinausschauen Applaus,

weiter so...

Suchinruhe

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#52
20. Februar 2016, um 18:04:53 Uhr

...ich glaube der Threat ist jetzt tot und kann geschlossen werden... Polizei

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