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 Ein Brief vom Landschaftsverband

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Avatar  Ein Brief vom Landschaftsverband  (Gelesen 4472 mal) 0
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#15
08. April 2013, um 08:20:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von fjgtrp
Eine Frechheit diese Antwort! Verstehe nicht ,wie ein Mitarbeiter einer Behörde sich erdreisten kann, einen solchen -aus seiner persönlichen- Sicht formulierten Brief zu versenden. Das sollte man nicht auf sich beruhen lassen und mal an die übergeordneten Behörden innerhalb einer Beschwerde mitsenden. Wo kämen wir hin,wenn alle Behörden so arbeiten würden???

Mitarbeiter von Behörden werden es sich solange erdreisten solche Schreiben zu versenden bis sie mal
Gegenwind bekommen.

Von uns Sondlern haben sie da aber nichts zu erwarten weil wir nichts auf die Reihe bekommen.

Bestes Beispiel ist das Dessinteresse an der Proteststrandsuche in SH am 20.04.13 obwohl es dort
genau darum geht, dem Fehlverhalten vom Behördenmitarbeitern Einhalt zu gebieten.

Gruß Charlie

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#16
08. April 2013, um 12:02:17 Uhr

hey (versteckt) ,schliesse mich den anderen an,lass dir bloss nich deswegen das neue hobby versauen und wage es nich den detektor zu verkaufen den du brauchst ihn noch
Cool).....eine gehnemigung zwecks der strand/badeseen dürtest du problemlos und kostenfrei bekommen!!Also Keule nich den kopf in den sand stecken wird schon! greez & Gut Fund junge.

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#17
08. April 2013, um 12:39:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Twister
Das ist ja immer ein gut gemeinter Rat. Aber woher zum Teufel soll man Wissen, wo ein BD ist? In Bayern z.B. sollte man es ja mit dem Bayernviewer rausbekommen. Aber in Hessen z.B. finde ich sowas nicht.
Kommt mir ungefähr dem Vorschlag gleich, mich nicht in der 30er Zone blitzen zu lassen, aber aus Kostengründen hat die Stadt leider keine 30er Schilder aufstellen können.

Moin,

für Hessen ist das nicht notwendig, da Du mit NFG ja auf Bodendenkmälern suchen darfst. BD innerhalb Deines Nachforschungsgebietes, auf denen nicht gesucht werden soll, z. B. weil dort in den näöchsten Jahren Ausgrabungen geplant sind, werden in der NFG ausgeschlossen.

Viele Grüße

Walter

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#18
08. April 2013, um 21:07:44 Uhr

Wenn der Themenstarter eine NFG hätte würde er wohlkaum eine Grabungsgenehmigung beantragen.
Die Leute die eine NFG beantragen werden hingehalten. Diese Schiene fährt mann derzeit in Hessen.
Ein Antrag ausgefüllt dann nach ein Monat das Standardschreiben mit der Bitte einen Antrag zu Stellen .
Hinzukommt  das aus zwei Seiten bestehende Droh Rituale /Bussgeld Hausdurchsuchung Anzeigen usw.
Egal zweiter Antrag seit Dezember in Arbeit. Vielleicht muss mann wirklich alles per Gericht einklagen.
Armes Deutschland ,schlimm das hierzulande manche Beamte tun und lassen können was Sie wollen.
Schöne Grüsse nach Wiesbaden ,wer sich angesprochen fühlt soll sich den Schuh ruhig anziehen.
Mann muss Fairer Weise Sagen das zum Glück nicht alle Archis zu engstirnig sind es gibt doch noch ne menge 
guter Leute im Amt die die SG schätzen und die Arbeit würdigen .

gruß marko

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(versteckt)Themen Schreiber
#19
08. April 2013, um 21:09:29 Uhr

War heute bei meinem Arbeitskollegen in der UDB und habe ihm von dem Schreiben des LWL erzählt, worauf er sehr schmunzeln musste (er kennt den Verfasser des Schreibens wohl). Wir haben dann zusammen in der entsprechenden Liste nachgeschaut, ob auf dem Acker, auf den ich will, einen BD oder ein Grabungsverbot eingetragen ist. Beides negativ, danach wünscht er mir noch "Fröhliches Buddeln".

Fall erledigt, würde ich sagen Zwinkernd

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#20
08. April 2013, um 21:37:07 Uhr

Wie mann sieht kennst Du die richtigen Leute.
Als ich so eine Anfrage stellte hieß es nur, mann könne keine
Daten über BD herrausgeben da die gefahr von Illegalen Grabungen
zu groß ist. Dabei wollte ich auch nur wissen ob ich da weitersuchen kann wo ich grade
bin.
Dann mal viel Spaß beim suchen

Hinzugefügt 08. April 2013, um 21:41:20 Uhr:

Übrigens die Erlaubnis des Bauern braucht mann trotzdem .
soll doch keine Anzeige wegen Landfriedensbruch geben.
Oder falls Du was findest , ne Anzeige wergen Diebstahl und Unterschlagung.
Wir sind ja hier im Land der Anzeiger und Rechtsstreit Könige.

« Letzte Änderung: 08. April 2013, um 21:41:20 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#21
08. April 2013, um 23:14:34 Uhr

Finde das Schreiben des Behördenmitarbeiters absolut inakzeptabel.Bei keiner anderen Behörde dürfte man ein solches Schreiben verschicken ohne dafür eine rüge zu bekommen.Zudem ist dies keine offizielle Mitteilung sondern scheinbar nur eine persönliche Darstellung des Behördenmitarbeiters. Würde ich sofort an die entsprechende übergeordnete Behörde im Rahmen einer Beschwerde weiterleiten.Darauf MUSS reagiert werden.Je mehr Fälle auftauchen um so besser.Ansonsten macht er so so weiter - passiert ja nix.

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#22
09. April 2013, um 08:51:40 Uhr

Frech & inakzeptabel dieses schreiben was du erhalten hast als rückantwort!Wie kommt jemand dazu ,der dich nie persöhnlich kennen gelernt hatt dich den so vorweg zu verurteilen! Ichhhhhhhhh wär für diese verdammte frechheit höchst persöhnlich zu dem kerl gefahren und hätt ihn verbal sowas von Fertig gemacht zwecks seiner aussage über sondler und ihrem angeblichen Charakter!Lass Dich von solchen leuten NIEMALSSSSSSSSSSSSSSSSS  einschüchtern oder runterziehen, und das schlimmste was du machen kannst ist das schreiben so stehen zu lassen allllllllter wehr dich /schreib zurück/ krall dir den typ sonst meint er er könne das mit jeden durchziehen oder durchkommen.....Gut Fund ! greez

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#23
09. April 2013, um 10:35:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von mbfm30
Wenn der Themenstarter eine NFG hätte würde er wohlkaum eine Grabungsgenehmigung beantragen.
Die Leute die eine NFG beantragen werden hingehalten. Diese Schiene fährt mann derzeit in Hessen.
Ein Antrag ausgefüllt dann nach ein Monat das Standardschreiben mit der Bitte einen Antrag zu Stellen .
Hinzukommt  das aus zwei Seiten bestehende Droh Rituale /Bussgeld Hausdurchsuchung Anzeigen usw.
Egal zweiter Antrag seit Dezember in Arbeit. Vielleicht muss mann wirklich alles per Gericht einklagen.
Armes Deutschland ,schlimm das hierzulande manche Beamte tun und lassen können was Sie wollen.
Schöne Grüsse nach Wiesbaden ,wer sich angesprochen fühlt soll sich den Schuh ruhig anziehen.
Mann muss Fairer Weise Sagen das zum Glück nicht alle Archis zu engstirnig sind es gibt doch noch ne menge
guter Leute im Amt die die SG schätzen und die Arbeit würdigen .

gruß marko

Moin Marko,

verstehe ich das richtig, dass Du im Dezember einen Antrag auf Erteilung einer NFG beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen gestellt hast und Du bis heute noch keine NFG hast?

Herzlichen Glückwunsch, Dein Antrag wurde gem. § 42a VerwVerfG automatisch genehmigt. Du kannst Dir jetzt vom LfDH eine Bestätigung ausstellen lassen, dass Dein Antrag gem. § 42a VerwVerfG genehmigt wurde.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#24
09. April 2013, um 10:47:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin Marko,

verstehe ich das richtig, dass Du im Dezember einen Antrag auf Erteilung einer NFG beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen gestellt hast und Du bis heute noch keine NFG hast?

Herzlichen Glückwunsch, Dein Antrag wurde gem. § 42a VerwVerfG automatisch genehmigt. Du kannst Dir jetzt vom LfDH eine Bestätigung ausstellen lassen, dass Dein Antrag gem. § 42a VerwVerfG genehmigt wurde.

Viele Grüße

Walter


leute, was wäre dieses forum ohne die fundierten und immer hilfreichen aussagen von walter franke!
das ist ernst gemeint!

Hinzugefügt 09. April 2013, um 10:53:20 Uhr:

Geschrieben von Zitat von roger
höchst persöhnlich zu dem kerl gefahren und hätt ihn verbal sowas von Fertig gemacht

genau, gleiches mit gleichem (oder schlimmeren) vergelten...mann,mann...

« Letzte Änderung: 09. April 2013, um 10:53:20 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#25
09. April 2013, um 12:03:13 Uhr

Hallo zusammen , man kann auch übers Internet erfahren wo BD sind ! In meinem Fall hab ich die Internetseite meiner Stadt (Bottrop) geöffnet und im Suchfeld "Bodendenkmal" eingegeben .
Hier mal ein Link , steht viel Schrott drinn aber die Seite 28 zeigt mir wo ich auf keinen Fall suchen werde ! Selbst eine topographische Karte mit Bau , Natur und Bodendenkmälern ist im I-net zu finden . Versucht es mal mit eurer Stadt .

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.bottrop.de/stadtleben/downloads/umwelt/landschaftsplan/Text1_LP_Umweltbericht_12_2012.pdf


Gruß und gut Fund Dirk

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#26
09. April 2013, um 16:59:32 Uhr

@ Walter
Ja das hast Du richtig verstanden .Ich hatte das Antragsformular was ich von Dir bekommen habe ausgefüllt und direkt
nach Wiesbaden geschickt .(November)
Daraufhin bekam ich von der besagten Frau Damm dieses,vermutliche Standard Schreiben .
In den Stand das was ich schon angesprochen habe .(die üblichen Drohung bzw. sagen wir mal in Amtsdeutsch Hinweise)
Der Brief beinhaltete die Bitte einen Detalierten Antrag über mein Vorhaben zu beantragen und zu begründen.(Dezember 2012)
Da es der Erstantrag ist könne es bis zu 3 Monate Dauern. OK aber ich dachte bis es wieder wetter zum Suchen ist wäre das erledigt,leider hängt es. Die Angekündigte Einladung zum Persönlichen Gespräch hängt auch.
Ich hatte mal Email Kontakt mit dem Ober Irgendwas in Darmstadt aber der Antwortet auch nicht mehr auf Mails.
Ich hatte in letzter Zeit viel zu tuin und war Fast den Ganzen Februar in Österreich und habe mich daher auch nicht jede Woche mit dem Thema beschäftigen können. Aber ich denke es sollte doch auch so gehen ohne das mann ständig nachhackt..

Aber das was Du schreibst werde ich wahrnehmen 
Sobald ich luft habe fahre ich nach Wiesbaden mal sehen Was  da geht.

Dank Dir für die wichtige Info.
Gruß Marko

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(versteckt)
#27
09. April 2013, um 21:18:55 Uhr

Hallo Michael,
hier siehst du mal die Nase die so ein Blödsinn verzapft  Applaus
Beschwerde nützt nichts, der Typ geht jetzt demnächst in seinen wohl verdienten Ruhestand  Anbeten

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http://kritische-naturgeschichte.de/Seiten/roemer_in_germanien.html#sondengaenger


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(versteckt)Themen Schreiber
#28
09. April 2013, um 22:02:41 Uhr

Yo, das isser. In dem Bericht wird ja auch das Essay angesprochen, das er mir mitgeschickt hat. 

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(versteckt)
#29
09. April 2013, um 23:35:35 Uhr

100 Euro kostet eine solche Genehmigung?

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