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 Erlaubnisse, Berlin und Brandenburg

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Avatar  Erlaubnisse, Berlin und Brandenburg  (Gelesen 1865 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
07. Dezember 2009, um 10:46:55 Uhr

Hallo Leute,

ich wohne am Stadtrand von Berlin und irgendwie ist bei mir das Interesse zum Sonden geweckt.
Da ich Null Bock auf Behördenstress habe will ich aber alles rechtlich sauber hin bekommen.

Ich habe nun schon einige Stunden hier im Forum rumgestöbert und Vieles gelesen aber so richtig
weiter gekommen bin ich nicht. Deshalb erst mal 2 Grundsätzliche Fragen.

1. Hat man im Berlin und Brandenburg reale Aussichten eine Genehmigung zu bekommen?

2. Wenn ja, wie muß ich in den einzelnen Bundesländern bei den Behörden vorgehen?

Währe schön und hilfreich wenn ich hier paar Infos bekomme damit ich nicht völlig nackt in
so eine Amtsstube hinein stolpere.

Gruß Charlie



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(versteckt)
#1
07. Dezember 2009, um 11:16:31 Uhr

hi charlie


schonmal hier gelesen  Winken, vielleicht hilt dir das auch weiter

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gruß
heiko



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(versteckt)Themen Schreiber
#2
07. Dezember 2009, um 11:21:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von coinhunter heiko
hi charlie


schonmal hier gelesen  Winken, vielleicht hilt dir das auch weiter

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gruß
heiko




Jepp,

da war ich schon.

Ist nicht dolle was dort bisher steht.

Dennoch Danke!

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(versteckt)
#3
07. Dezember 2009, um 12:17:18 Uhr

Würde mich auch brenend Interesieren. Habe schon ein ganzes stück gegoogelt jedoch kommt man da nicht so recht weiter, am besten wäre jemand der schon "praktische erfahrung" darin hat.Behördengänge usw.

LG Kadi

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(versteckt)
Gesperrt
#4
07. Dezember 2009, um 13:05:02 Uhr

der einfachste weg ist sich ein paar pantoffeln anzuziehen eine mütze auf den eierkopf und ab aufs amt!  Narr

dort angekommen heißt es als erstes: mütze ab -- anliegen vortragen -- warten auf antwort -- mütze wieder auf und gehen...

coinwhisper  Winken



Offline
(versteckt)
#5
07. Dezember 2009, um 17:25:14 Uhr

Sollte es bei dir ein Landesmuseum geben, so würde ich vielleicht mal dort anfragen.

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http://www.bldam-brandenburg.de/


Die (untere) Denkmalbehörde (falls es das in jedem Land-Kreis gibt?) sollte dir auch Auskunft geben können.

Landesdenkmalamt Berlin

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http://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/landesdenkmalamt/index.shtml




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(versteckt)Themen Schreiber
#6
07. Dezember 2009, um 17:41:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Callida
Sollte es bei dir ein Landesmuseum geben, so würde ich vielleicht mal dort anfragen.

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Die (untere) Denkmalbehörde (falls es das in jedem Land-Kreis gibt?) sollte dir auch Auskunft geben können.

Landesdenkmalamt Berlin

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Hallo,

die Adressen der Oberen- und Unteren Demkmalschutzbehörde habe ich.

Nur möchte ich da gut vorbereitet hin gehen. Und da währen konkrete Infos
wie z.B. - wurden bereits Genehmigungen ab Privatleute erteilt, - was sollte
man unbedingt bei der Antragstellung vermeiden, - was muss auf jeden Fall
im Antrag enthalten sein, usw., usw., wichtig. Winken





« Letzte Änderung: 07. Dezember 2009, um 17:44:16 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#7
08. Dezember 2009, um 07:20:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Hallo,

die Adressen der Oberen- und Unteren Demkmalschutzbehörde habe ich.

Nur möchte ich da gut vorbereitet hin gehen. Und da währen konkrete Infos
wie z.B. - wurden bereits Genehmigungen ab Privatleute erteilt, - was sollte
man unbedingt bei der Antragstellung vermeiden, - was muss auf jeden Fall
im Antrag enthalten sein, usw., usw., wichtig. Winken


Moin Charlie,

die Adressen der Oberen und Unteren DSchBeh nützen Dir in Brandenburg nichts, da laut § 19 DSchG in BB die Denkmalfachbehörde für die Erteilung der NFG zuständig ist.

Ansonsten gibt es wohl die im Bundesgebiet einmalige gesetzliche Vorgabe, dass Dein Antrag innerhalb von vier Wochen zu bescheiden ist. (ebenfalls § 19 DSchG)

§ 10
Nachforschungen
(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen,
nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen
will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Bodendenkmale oder Quellen für die For-
schung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an
der Nachforschung besteht.

Wahnsinn, diese gesetzliche Vorgabe würden sich viele Sondengänger in ihren Bundesländern wünschen.

§ 11 Funde
(1) Funde sind Sachen, Mehrheiten von Sachen, Teile oder Spuren von Sachen,
von denen anzunehmen ist, dass es sich um Denkmale (§ 2 Abs. 1) handelt. Deren
Entdeckung ist unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.

(4) Die Denkmalfachbehörde ist berechtigt, den Fund zur wissenschaftlichen Bear-
beitung in Besitz zu nehmen.


§ 12 Schatzregal
(1) Bewegliche Denkmale und bewegliche Bodendenkmale, die herrenlos sind oder
die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist,
werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes und sind unverzüglich an die
Denkmalfachbehörde zu übergeben, wenn sie bei archäologischen Untersuchun-
gen, in Grabungsschutzgebieten oder bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt
werden oder wenn sie für die wissenschaftliche Forschung von Wert sind.


Leider ein Gummiparagraf der besagt, dass Dir und dem Grundstückseigentümer ein Fund im Grunde gehört, wenn er nicht für die wissenschaftliche Forschung von Wert ist. Letzteres wird die Denkmalfachbehörde festlegen.
Aber immerhin gibt es einen Finderlohn, wenn der Fund eingezogen wird.

§ 19
Erlaubnisverfahren

(5) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 10 ist schriftlich bei der Denk-
malfachbehörde einzureichen. Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 gelten entsprechend.
Die Denkmalfachbehörde soll innerhalb eines Monats über den Antrag entscheiden.
(6) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz erlischt vier Jahre nach ihrer Erteilung. Die
Frist kann auf schriftlichen Antrag einmalig um zwei Jahre verlängert werden.

Folgende Voraussetzungen sind zwar nicht zwingend erforderlich, aber es könnte sein, dass sie ansonsten Deinen Antrag ablehnen und sich dabei auf das Urteil des VG WIesbaden vom 03.05.2000 berufen, weil Du a) nicht Mitglied in einem Geschichts- oder Heimatverein bist und b) kein Forschungsvorhaben vorgelegt hast. Allerdings müssten sie dich gem. § 23 VerwVerfG selbst darauf hinweisen, wenn etwas fehlt, was der positiven Bescheidung Deines Antrages entgegenstehen würde, aber davon haben die Archäologen meistens keinen Plan.

Also, werde zuerst einmal Mitglied in einem Verein oder einer Archäologischen Gesellschaft und überlege Dir ein konkretes Forschungsvorhaben für das Du die NFG benötigst. Spaßsuche wird nämlich nicht genehmigt.

Beispiele: Erforschung der Altstraßen, Erforschung der Lage einer Wüstung, Suche nach Wölbäckern und deren Datierung anhand von Bodenfunden...

So, jetzt brauchst Du nur noch ein Antragsformular, das bekommst Du unter dieser E-Mail-Adresse von mir zugemailt oder mit der Post zugesandt. Bei Postversand legen wir auch noch kostenlos ein Schatzsucher Magazin bei.

Redaktion@das-schatzsucher-magazin.de


Viele Grüße

Walter
Redaktion DSM
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Das Schatzsucher Magazin



« Letzte Änderung: 08. Dezember 2009, um 07:23:18 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
08. Dezember 2009, um 08:12:50 Uhr

Hab vielen Dank für die ausführliche Antwort.  Super

Wegen des Antragsformulars melde ich mich zur gegebenen Zeit.

Gruß Charlie  Winken

(versteckt)
#9
28. Dezember 2009, um 20:25:14 Uhr

Halo Walter,
endlich mal eine vernünftige Aussage bezüglich der Antragstellung in Brandenburg.
Ich würde mich zwecks Zusendung des Antragsformulares gern melden....

Beste Grüsse Grimnir

Offline
(versteckt)
#10
29. Dezember 2009, um 07:26:37 Uhr

Moin,

noch eine Ergänzung: Der Antrag ist zu genehmigen, wenn es im öffentlichen Interesse ist.

Lasst Euch hier nicht auf's Glatteis ziehen in dem Ihr zur Antwort bekommt, dass die Suche durch Euch NICHT im öffentlichen Interesse steht.

Die Konvention von Malta sagt, dass die Länder aufgefordert sind, Denkmalkataster anzulegen. Eure Suche hilft mit dieses Denkmalkataster zu füllen und ist damit im öffentlichen Interesse. Im übringen zieht Art. 6 GG vor die Belange des Landesrechts.

Wenn Euer Antrag abgelehnt wird, dann meldet Euch wieder, damit der Widerspruch durchgeführt werden kann.

Viele Grüße

Walter

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