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 Formular erstellung einer Genehmigung für Privat Grundstücke

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Avatar  Formular erstellung einer Genehmigung für Privat Grundstücke  (Gelesen 4108 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#15
09. Januar 2016, um 22:26:23 Uhr

Hallo SondelClaus,  Winken

du hast geschrieben Zitat:

Was soll das Formular denn bringen ?
Es ist teilweise auch auf Privaten Grund, Feld- und Gelände nicht erlaubt da einfach zu Sondeln.

Du möchtest auf der sicheren Seite sein.
Verstehe Ich, aber mit dem Formular macht sich auch der Eigentümer Strafbar.

Einfach mal nachlesen ob das Grundstück unter "geschüzt" steht.

Wenn nicht, dann mündliche Absprache und Sondeln.


Ich war gestern beim:

LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Außenstelle Nideggen
Zehnthofstraße 45
52385 Nideggen-Wollersheim
Telefon: 02425 / 90 39 - 0
Fax: 02425 / 90 39 - 199

Außenstellenleitung

Petra Tutlies M.A.
Telefon: 02425 / 90 39 - 116
E-Mail: petra.tutlies@lvr.de

Dort habe ich mich bei der Netten Dame erkundigt wie man eine Genehmigung bekommt. Super

1. Du musst dem LVR-Amt (Frau Tutlies) Mitteilen in Form von Kartenmaterial, wo du auf den Feldern/Äckern Sondeln möchtest.
    Dafür brauchst du die Genehmigung des Eigentümers, Außerdem wenn du eine schriftliche Genehmigung hast macht sich der Eigentümer,
    überhaupt nicht Strafbar!

2. Dann stellst du den Antrag bei LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, die überprüfen ob dort, gesondelt werden darf.
    Wenn dort ein Geschützer  Bereich ist markieren die das auf deiner Karte die du mit deiner Genehmigung bekommst.
Amen

3. Achtung!!! Ohne Genehmigung vom LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, darfst du zwar Sondeln, aber nicht Graben! Belehren 


Viele Grüße aus NRW
Norbert



Hinzugefügt 09. Januar 2016, um 22:33:15 Uhr:

In NRW Darf man nur auf Felder und Äcker Sondeln,
Wälder Waldwege und Wiesen sind verboten.   Weise Belehren

« Letzte Änderung: 09. Januar 2016, um 22:33:15 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#16
09. Januar 2016, um 22:38:43 Uhr

Ohhh, bin ich jetzt der Böse mit meinen Ratschlag ? Teufel

Sorry  Engel

Mfg.SondelClaus

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#17
09. Januar 2016, um 23:52:16 Uhr

Sind wir nicht alle ein wenig böse ?   Prost

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#18
10. Januar 2016, um 00:02:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von buddelmike
Sind wir nicht alle ein wenig böse ?

Ich auch ich auch .... BÖseeeee.............................

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(versteckt)
#19
10. Januar 2016, um 09:40:33 Uhr

Guten Morgen

hat leider etwas gedauert aber lieber spät als nie

sollte einer keine Lust haben zum schreiben sende ich es ihm auch gerne per Mail

Gruß Andreas

Fundokumentation

Genehmigung


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(versteckt)Themen Schreiber
#20
10. Januar 2016, um 10:53:02 Uhr

 nicht Böse gemeint  Traurig

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(versteckt)
#21
10. Januar 2016, um 10:57:14 Uhr

Ich frag mich was es bringen soll? Wenn die hoheitlich tätigen Gesetzeshüter kommen u. das Formular sehen, werden sie diesem selbst erstellten Schreiben erst mal relativ wenig Glauben schenken. Es folgt die Überprüfung u. Nachfrage beim Grundstückseigentümer. Also im Endergebnis wird sich alles gleich bleiben.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#22
10. Januar 2016, um 11:04:05 Uhr

Genau dafür braucht man die Genehmigung vom LVR-Amt die du mitführen musst. Belehren

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