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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Fragen zu Suchgenehmigung Thüringen/ allgemein

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Avatar  Fragen zu Suchgenehmigung Thüringen/ allgemein  (Gelesen 19974 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
15. August 2016, um 15:14:23 Uhr

Hallo liebes Forum,

was Genehmigungen zum Sondeln angeht für Thüringen:

Prinzipiell ist es auf Privatgrundstücken/ Äckern und Wiesen nur erlaubt, wenn eine Genehmigung von Grundstückseigentümer vorliegt?

Zu Wäldern: Wer ist mir hier Weisungsberechtigt?

Bodendenkmal:
Wie erkenne ich dies hier in Thüringen? Gibt es dazu Karten im Internet?

Wie gehe ich am Besten vor, wenn ich nun mal im Wald oder auf einer Wiese, wo mir der Eigentümer NICHT bekannt ist Sondeln möchte?
Absolut verboten nehme ich an?


Gibt es nicht die Möglichkeit, falls mich jemand Anspricht zu sagen "Autoschlüssel" verloren den suche ich nun? Sicherlich nicht die richtige Art aber mal ehrlich als Notlösung ginge sowas?


Ich möchte mich korrekt verhalten und keinen Ärger bekommen und versteht die Idee mit dem Autoschlüssel nicht falsch. Zwinkernd

Wie geht ihr bei Euren Touren vor?
Habt Ihr ein paar Tipps für mich?

Ich meine Löcher ordentlich zu machen versteht sich von selbst.







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(versteckt)
#1
15. August 2016, um 15:23:18 Uhr

Thüringen ist ein heißes Pflaster. Zwinkernd
Die Autoschlüsselnummer gibt's schon seit Jahren, die glaubt dir kein Mensch mehr.

Gruß Michael

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
15. August 2016, um 15:26:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Thüringen ist ein heißes Pflaster. Zwinkernd
Die Autoschlüsselnummer gibt's schon seit Jahren, die glaubt dir kein Mensch mehr.

Gruß Michael

Ja und genau deshalb möchte ich mich lieber so gut es geht hier informieren.

Was würdest du/ Ihr empfehlen? 

Was haltet Ihr für richtig oder wie geht Ihr denn vor?

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(versteckt)
#3
16. August 2016, um 06:04:26 Uhr

Fragen zu Suchgenehmigung Thüringen

Moin,

Prinzipiell ist es auf Privatgrundstücken/ Äckern und Wiesen nur erlaubt, wenn eine Genehmigung von Grundstückseigentümer vorliegt?

Ja, aber das deckt nur das Privatrecht ab, nicht das öffentliche Recht. Die Genehmigung nach öffentlichen Recht erteilt die Denkmalschutzbehörde. Für eine Nachforschung – außer Du suchst tatsächlich einen Autoschlüssel – ist immer die Erlaubnis des Grundstückseigentümers UND die Nachforschungsgenehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich.

Zu Wäldern: Wer ist mir hier Weisungsberechtigt?

Der Förster, das Ordnungsamt und die Polizei. Die Erlaubnis für die Suche erteilt das zuständige Forstamt nach Vorlage einer Nachforschungsgenehmigung der Denkmalschutzbehörde

Bodendenkmal:
Wie erkenne ich dies hier in Thüringen? Gibt es dazu Karten im Internet?


Nein. Wo die BD’s liegen wird Dir von der Denkmalschutzbehörde bekannt gegeben, wenn Du Deine Nachforschungsgenehmigung bekommst

Wie gehe ich am Besten vor, wenn ich nun mal im Wald oder auf einer Wiese, wo mir der Eigentümer NICHT bekannt ist Sondeln möchte?
Absolut verboten nehme ich an?


Im Wald gibt es diese Situation nicht. Der größte Teil der Wälder werden in Landesbesitz sein und da ist das Forstamt zuständig. Ist ein Wald im Besitz der Gemeinde oder ist es Privatwald, dann klärt Dich darüber ebenfalls das Forstamt auf.
Bei Wiesen und Äckern kannst Du Dich beim Ortsbauern erkundigen – allerdings ist zunächst zu klären, ob es diese Ortsbauern in Thüringen gibt. Die Telefonnummer des Ortsbauern bekommst Du auf der Gemeinde. Der Ortsbauer ist meistens eh der Bauer mit dem meisten Land, so dass Du in den meisten Fällen bei ihm sowieso an der richtigen Stelle bist.

Gibt es nicht die Möglichkeit, falls mich jemand Anspricht zu sagen "Autoschlüssel" verloren den suche ich nun? Sicherlich nicht die richtige Art aber mal ehrlich als Notlösung ginge sowas?

Ja sicher, jeder der mal eben einen Autoschlüssel sucht schleppt einen Klappspaten oder eine Hacke mit sicher herum, kann ja sein, dass eine diebische Maus dem Schlüssel in ihren Bau geschleppt hat.


Ich möchte mich korrekt verhalten und keinen Ärger bekommen und versteht die Idee mit dem Autoschlüssel nicht falsch.

Wenn Du Dich korrekt verhalten willst, dann beantragst Du eine Nachfoprschungsgenehmigung.

Wie geht ihr bei Euren Touren vor?
Habt Ihr ein paar Tipps für mich?


Ja, habe ich, ein ganzes Buch voll – siehe unten

So, jetzt habe ich zigmal von einer Nachforschungsgenehmigung geschrieben. Diese wird in Thüringen nur erteilt, wenn Du ein Forschungsprojekt hast für das die Suche mit einem Metalldetektor zwingen notwendig ist. Ein Beispiel dazu. Es ist bekannt, dass es eine gute Stunde vom Dorf Hinterwasweisich in nördlicher Richtung einmal einen Ort gegeben hat, der inzwischen wüst gefallen ist. Die genaue Lage des Ortes ist nicht bekannt. Diese Angaben sind häufige Angaben für Wüstungen. Die genaue Lage lässt sich nur mit einem Detektor erforschen.
In Thüringen gibt es eine Sendung im Fernsehen oder es gab sie, eine halbe Stunde im Vorabendprogramm, moderiert von einer Peggy Paschke oder so ähnlich. In einer dieser Sendungen ging es über Schatzsuche. Dazu war auch der Landesarchäologe eingeladen und meine Wenigkeit. Dort erklärte er öffentlich, dass NFG für SG mit Forschungsprojekt ausgestellt werden. Hat er mir nach der Sendung nochmals bestätigt.
Also, Forschungsprojekt aussuchen und NFG beantragen.

Viele Grüße

Walter


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(versteckt)Themen Schreiber
#4
16. August 2016, um 09:38:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Fragen zu Suchgenehmigung Thüringen

Moin,

Prinzipiell ist es auf Privatgrundstücken/ Äckern und Wiesen nur erlaubt, wenn eine Genehmigung von Grundstückseigentümer vorliegt?

Ja, aber das deckt nur das Privatrecht ab, nicht das öffentliche Recht. Die Genehmigung nach öffentlichen Recht erteilt die Denkmalschutzbehörde. Für eine Nachforschung – außer Du suchst tatsächlich einen Autoschlüssel – ist immer die Erlaubnis des Grundstückseigentümers UND die Nachforschungsgenehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich.

Zu Wäldern: Wer ist mir hier Weisungsberechtigt?

Der Förster, das Ordnungsamt und die Polizei. Die Erlaubnis für die Suche erteilt das zuständige Forstamt nach Vorlage einer Nachforschungsgenehmigung der Denkmalschutzbehörde

Bodendenkmal:
Wie erkenne ich dies hier in Thüringen? Gibt es dazu Karten im Internet?


Nein. Wo die BD’s liegen wird Dir von der Denkmalschutzbehörde bekannt gegeben, wenn Du Deine Nachforschungsgenehmigung bekommst

Wie gehe ich am Besten vor, wenn ich nun mal im Wald oder auf einer Wiese, wo mir der Eigentümer NICHT bekannt ist Sondeln möchte?
Absolut verboten nehme ich an?


Im Wald gibt es diese Situation nicht. Der größte Teil der Wälder werden in Landesbesitz sein und da ist das Forstamt zuständig. Ist ein Wald im Besitz der Gemeinde oder ist es Privatwald, dann klärt Dich darüber ebenfalls das Forstamt auf.
Bei Wiesen und Äckern kannst Du Dich beim Ortsbauern erkundigen – allerdings ist zunächst zu klären, ob es diese Ortsbauern in Thüringen gibt. Die Telefonnummer des Ortsbauern bekommst Du auf der Gemeinde. Der Ortsbauer ist meistens eh der Bauer mit dem meisten Land, so dass Du in den meisten Fällen bei ihm sowieso an der richtigen Stelle bist.

Gibt es nicht die Möglichkeit, falls mich jemand Anspricht zu sagen "Autoschlüssel" verloren den suche ich nun? Sicherlich nicht die richtige Art aber mal ehrlich als Notlösung ginge sowas?

Ja sicher, jeder der mal eben einen Autoschlüssel sucht schleppt einen Klappspaten oder eine Hacke mit sicher herum, kann ja sein, dass eine diebische Maus dem Schlüssel in ihren Bau geschleppt hat.


Ich möchte mich korrekt verhalten und keinen Ärger bekommen und versteht die Idee mit dem Autoschlüssel nicht falsch.

Wenn Du Dich korrekt verhalten willst, dann beantragst Du eine Nachfoprschungsgenehmigung.

Wie geht ihr bei Euren Touren vor?
Habt Ihr ein paar Tipps für mich?


Ja, habe ich, ein ganzes Buch voll – siehe unten

So, jetzt habe ich zigmal von einer Nachforschungsgenehmigung geschrieben. Diese wird in Thüringen nur erteilt, wenn Du ein Forschungsprojekt hast für das die Suche mit einem Metalldetektor zwingen notwendig ist. Ein Beispiel dazu. Es ist bekannt, dass es eine gute Stunde vom Dorf Hinterwasweisich in nördlicher Richtung einmal einen Ort gegeben hat, der inzwischen wüst gefallen ist. Die genaue Lage des Ortes ist nicht bekannt. Diese Angaben sind häufige Angaben für Wüstungen. Die genaue Lage lässt sich nur mit einem Detektor erforschen.
In Thüringen gibt es eine Sendung im Fernsehen oder es gab sie, eine halbe Stunde im Vorabendprogramm, moderiert von einer Peggy Paschke oder so ähnlich. In einer dieser Sendungen ging es über Schatzsuche. Dazu war auch der Landesarchäologe eingeladen und meine Wenigkeit. Dort erklärte er öffentlich, dass NFG für SG mit Forschungsprojekt ausgestellt werden. Hat er mir nach der Sendung nochmals bestätigt.
Also, Forschungsprojekt aussuchen und NFG beantragen.

Viele Grüße

Walter


Vielen Dank für diese ausführliche Erläuterung.

Angenommen ich hätte eine Idee oder einen Grund für eine Nachforschung, da ich weiß, dass auf Gebiet X eine Schlacht im 2. Weltkrieg stattfand oder, da ich vermute auf einem anderen Gebiet Y sich eine Keltische/ römisch genutzte Straße befindet.

Wie gehe ich vor bei einer solchen Antragstellung? Fallen dabei Kosten für mich an?

Wenn eine Genehmigung erteilt wird gilt diese dann nur für den Landkreis in dem ich lebe/ wohne oder für ganz Thüringen? (oder wird sogar das Suchgebiet beschränkt?)

Wie lange dauert es bis ein solcher Schein vergeben wird und vor allem wie lange ist er gültig? 
Was passiert mit Gegenständen die ich finde? Muss ich alles melden und abgeben? Traurig

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(versteckt)
#5
16. August 2016, um 15:38:08 Uhr

Moin,

zunächst ist es sinnvoll alles zusammenzutragen, was zu dem Ort bekannt ist, Chroniken, Heimatforscher, Luftbilder.

Der Antrag wird formlos gestellt. Ob es etwas kosten weiß ich nicht, In Hessen ist es kostenlos in NW kostet es glaube ich 75 Euro.

In welchem Umkreis die NFG gilt weiß ich auch nicht, da ich nimenden kenne, der je in Thüringen eine NFG beantragt hat. Den meisten ist der Aufwand zu groß eine NFG zu beantragen. Den Gedanken an eine NFG für ganz Thüringen musst Du nicht weiter tragen, es wird eher an eine sehr begrenzte Fläche hinauslaufen. In Hessen gibt es NFG für Gemeinden, in anderen Bundesländer teilweise nur für Gemarkungen.

Die NFG sind im allgemeinen 1 Jahr gültig. Danach wird ein Fundbericht abgegeben mit den Fundmeldungen. Bei Bedarf werden Funde auch ausgewertet (selten) und unter das Schatzregal fallen ohnehin nur Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, was in Thüringen allerdings auch schon für eine Hipposandale zutreffen könnte.

Bisher hat - soweit mir bekannt ist - noch niemand versucht eine NFG zu bekommen. Du betrittst also vermutlich Neuland.

Versuche mal den Fernsehbericht beim MDR zu bekommen, das wäre hilfreich.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#6
16. August 2016, um 16:04:41 Uhr

Kann mir gar nicht vorstellen, das es noch keiner versucht hat. Das sie keiner bekommen hat stimmt allerdings.
Vielleicht meldet sich ja der ein oder andere, der mittlerweile woanders wohnt.

Gruß Michael

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(versteckt)
#7
29. August 2016, um 15:17:32 Uhr

Ich hab mich mal mit befasst, und bisher ist es mir nicht gelungen. Ausstellen tut die NFG die unterste Denkmalschutzbehörde. Nur, ob die das auch macht? Ich glaube nicht. Denn der Chef der Denkmalschutzbehörde aus Weimar ist strikt gegen Sondler- und will diese mit allen Mitteln unterdrücken bzw am liebsten gleich verbieten lassen.

Aber PN mich mal an, vielleicht kann ich ja helfen.

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(versteckt)
#8
18. September 2016, um 22:45:03 Uhr

Bin neu hier und auch aus Thüringen.
Ist wirklich schwierig Infos für unsere Gegend zu bekommen .
Google schon einige Tage aber die Ausbeute ist nicht wirklich groß !

wäre schön wenn sich mal jemand bei mir meldet. Smiley


Gruß siver


Hinzugefügt 18. September 2016, um 22:46:48 Uhr:

@d.kuebitz

vielleicht du  Smiley

« Letzte Änderung: 18. September 2016, um 22:46:49 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#9
19. September 2016, um 06:32:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Element74


Bodendenkmal:
Wie erkenne ich dies hier in Thüringen? Gibt es dazu Karten im Internet?


Gibt es nicht die Möglichkeit, falls mich jemand Anspricht zu sagen "Autoschlüssel" verloren den suche ich nun? Sicherlich nicht die richtige Art aber mal ehrlich als Notlösung ginge sowas?



Moin Smiley

was die BD´s betrifft: es gibt/gab gegen Money mal eine Art Atlas.....wie der aufgebaut war keine Ahnung, ob es ihn noch gibt ...dito. Ich glaub aber der war nciht so detailliert aufgebaut wie der bayerische.
Gehe einfach mal davon aus, das jeder Hügel mit einem Wasserloch oben drauf unter General-Verdacht steht Smiley
Zum sondeln allgemein: was bekannte BD´s und deren Umgebung betrifft...und mir ist nicht bekannt das es in Thüringen ein Vermutungsumfeld gibt...weil sinnfrei...(sprich auch 2 km von einer Landwehr weg kann man sich noch hinstellen im im Falle des Falles sage: Kollege Sondler, Ausweis bitte!)....da werden die Leutz...zu recht...ziemlich usselig. Beispiel: auf der Henneburg wurde einer inflagranti erwischt....von einer Kommision des LDA die dort eine Begehung machten. Jetzt stell Dir mal vor, Du wirst genau gegenüber auf dem Heiligen Berg erwischt, weil Dich der Name schon hinzieht. Nix gut...glaubs mir. Noch besseres Beispiel:  In Römhild, bei den Gleichbergen, liegt das Steinsburg-Museum. Dort schlage ich immer wieder mal auf, weil mir die Gegend gefällt, und ich die Leutchen, die die Führungen machen...mag. Da das Musum nun nicht so frequentiert wird wie man denken sollte, sitzt man öfters auch mal draußen und ratscht ein wenig. Und immer wieder heißt es: "...da schau...jetzt steigen wieder welche in die Steinsburg ein. Auftragssucher...Wie ich das erkenne?? Die Route die genommen wird....und im Zweifelsfall danach die umgwälzte Landschaft. Wie? Polizei rufen?? Klar, machen wir auch, aber wer sich nur n bissl auskennt wird nur per Hubschrauber mit Wärmebild gefunden. Und dann muss man die noch auf frischer Tat usw.". Jetzt geh mal nach Haina, ein Dorf weit unterhalb der Berge, wo anbei eine Wüstung sein soll und sondel da....auch...NIX GUT! Weiter: nun ist der Dr. Seidel, u.a., Leiter des Museums. Nebenbei ist der, nach meinem Wissen, zuständig für ganz Süd-Thüringen. Und wie der zu vergebenden NFG´s steht, kann ich nur erahnen, da ich ihn nicht weiter kenne (hatte nur einmal mit ihm Kontakt und wurde in einer andren Sache abschlägig beschieden), aber bei den Erfahrungen, die er wohl öfters macht, kann ich  mir das Gesicht vorstellen das er zieht, was Hobby-Sondler/Forscher betrifft (meine Meinung). Probier es mal wie von Walter beschrieben, Du kannst mit Hilfe von meiner Seite rechnen...aber ob da was raus kommt....

Das mit dem Schlüssel......hust hust....ich weis net von wem es kam...aber recht hat der....Spaten, Hacke, GPS, MD und PP...alter Verwalter...wenn dann die BlauWeißen stinkig werden sollten (oder andere)....auch das kann ich nicht verdenken

GF
Asablot

« Letzte Änderung: 19. September 2016, um 06:42:59 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#10
19. September 2016, um 18:01:10 Uhr

Fast jeder Thüringer Bürger, eingeschlossen alle Denkmalschützer, verstoßen gegen das Denkmalschutzgesetz Thüringen.

Jeder Bürger ob privat oder beruflich der in Thüringen einen Bodeneingriff
vor nimmt begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem DschG und alle mit
dem Denkmalschutz beauftragten einen Verstoß gegen §1 ThürDschG.

Nach §2(1) gehören zu den Kulturdenkmalen auch Bodendenkmale.

„(7) Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) oder tierischen oder pflanzlichen Lebens (paläontologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.“

Wie man sieht gibt es zwei Arten von Bodendenkmale, archäologische und
paläontologische Denkmale.

Archäologische Denkmale sind, nicht etwa können sein, nein sind:
- Zeugnisse menschlicher Kultur
- Überreste menschlicher Kultur oder
- Spuren menschlicher Kultur
die im Boden verborgen sind oder waren.

Laut WIKIPEDIA bezeichnet Kultur im weitesten Sinne alles, was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt, im Unterschied zu der von ihm nicht geschaffenen und nicht veränderten Natur. Kulturleistungen sind alle formenden Umgestaltungen eines gegebenen Materials.

Das bedeutet zusammenfassend, nach dem ThürDschG ist alles, was vom
Menschen geschaffen oder verändert wurde und im Boden verborgen ist
oder war, ein Bodendenkmal.
Es gibt keinerlei Konkretisierung  wie es in §2(1) Satz 1 gibt denn Bodendenkmale werden nach §2(1) Satz 2 allein über §2(7) definiert.

In der Praxis heißt dies, bei jedem Aushub und jedem Umgraben werden
Schrott, Scherben und alle Sorten Müll frei gelegt was alles Zeugnisse,
Überreste oder Spuren menschlicher Kultur ist und somit nach §16(1)
meldepflichtig ist.
Wer nicht meldet muß mit einem Bußgeld nach §29(1) Ziff.6 rechnen, begeht
also eine Ordnungswidrigkeit.

Analoges trifft für die paläologischen Denkmal zu.

Zu den Personen welche vom Gesetz her mit dem Kulturgüterschutz beauftragt
Sind.:

Diese sind nach §1 verpflichtet, Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten.

Da nun oben festgestellt wurde das nach dem ThürDschg aller vom Menschen
geschaffene Müll ein Kulturdenkmal ist, dieser jedoch keines Weges in seiner
Gesamtheit weder geschützt noch erhalten wird, verstößt der genannte
Personenkreis zumindest gegen §1(1) ThürDschG.

Dies ich meine Auslegung von Teilen dieses Gesetzes. Nicht mehr und nicht
weniger.

Ob solch ein Gesetz bei einem Rechtsstreit Stand hält, bezweifele ich.

Gut Fund
Charlie


Offline
(versteckt)
#11
19. September 2016, um 18:21:58 Uhr

@ Charlie

vielen Dank für deine Info und auch deine interessante Darsrellung  Smiley !

Gruß siver

Offline
(versteckt)
#12
10. März 2017, um 16:55:37 Uhr

Hallo Siver.
Hat sich mitlerweile was ergeben mit deiner NFG in Thüringen?
Ich würde auch gerne eine beantragen doch ich vermute das ich nur durch den Antrag schon Ärger bekomme.
Gruß Klaro

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(versteckt)
#13
10. März 2017, um 17:32:06 Uhr

Hi Klaro,

habe um ehrlich zu sein noch nichts unternommen.
Wie du schon schreibst bist du beim Antrag warscheinlich schon auf irgend einer Liste.

Ich finde es sehr schade das wir mit unserem Hobbi keine Lobi haben Unentschlossen
!

 Wenn dann auch noch jedes Bundesland sein eigenes ' Süppchen ' kocht.
Ja und eigentlich sind wir ja auch noch in der EU mit unterschiedlichen Auslegungen !

Einfach nur traurig.

Grüße siver

Offline
(versteckt)
#14
10. März 2017, um 17:46:08 Uhr

Danke für deine schnelle Antwort.
Ich bin ja auch bereit Lehrgänge mitzumachen und die Kosten zu tragen.Ein Hobby kostet ebend Geld aber anscheinend soll es so sein.Da legen sich die Archis selber Steine in Weg.So wird wohl einiges in privaten Schränken liegen anstadt in Museum weil man befürchtet noch bestraft zu werden.Und-Ja, es ist ein Gesetz aber ein ungerechtes.
Scheinbar gibt es keine NFG mit der Sonde in Thüringen Weinen

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