Hallo zusammen..
interessante Diskussion! Leider finde ich sie etwas verworren, da mal wieder viel durcheiander gebracht wird. Wäre aber ein Hit, wenn tatsächlich gerade jetzt jemand tatsächlich eine NFG zum Sondeln bekommen hätte. Werde das später mal erklären, was ich damit meine. Mit Skyver habe ich das ja am Telefon schon mal besprochen^^
Um mal etwas "Ordnung" in das Ganze zu bringen..
1. Es ist nicht allein der Paragraph 17 "Schatzregal", der das Sondeln bei uns kompliziert macht! Der ist fast wortwörtlich wie in den anderen Gesetzen der einzelnen Länder.
Das Problem ist, dass keine NFGs (so ist zumindest der Kenntnisstand bis dato!) in TH für Sondler vergeben werden. Somit wird der Paragraph für uns hier "scharf geschalten", denn somit sind unsere Suchen nicht verboten sondern unerlaubt (ein großer Unterschied!). Aber ALLE Funde aus unerlaubter Suche gehören automatisch dem Land!
Bei einer "erlaubten Suche" ist die Rechtslage somit eine völlig andere aber die gibt es eben bisher nicht...oder sie wird nicht nach außen getragen...
2. Der Paragraph 2 ist bei uns so schwammig formuliert, dass selbst bei einer genehmigten Suche jeder Fund als Kulturgut klassifiziert werden könnte, wonach das Land wiederum Zugriffsrechte auf unsere Funde erlangt.
3. Seid ihr wirklich gaanz sicher, dass es sich explizit um eine NFG fürs Sondeln handelt?
Mein Kenntnisstand ist der, dass sehr wohl NFGs vergeben werden...für Ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger. Hier steht aber wohl drin (ich habe noch keine gesehen aber kenne jemand der eine bekommen hat und mir das so sagte), dass "nur Sichtsuche ohne techn. Hilfsmittel" erlaubt ist.
Die Einschränkung der technischen Hilfsmittel bezieht sich also keineswegs auf das Grabungswerkzeug, wie hier beschrieben, sondern auf das Hilfsmittel zur Suche...sprich den Detektor!
Ach ja...und ehramtl. Bodendenkmalpfleger dürfte dann auch mit einer Verzichtserklärung auf Eigentumsrechte an den Funden verknüpft sein... :

Sollte dies hier anders sein, wäre es wirklich interessant dies zu erfahren.
Eine weitere Vermutung ist, dass der besagte Sucher evtl. Mitglied im Jonastalverein ist? Diese haben evtl. im Bezug auf das Jonastal eine besondere Stellung in den Augen der Archäologie, da sie sich fast ausschließlich mit den Verbrechen der NS Zeit in diesem Tal beschäftigen und hier aus meiner Sicht wirklich integere Arbeit leisten.
Würde mich freuen, wenn meine Vermutungen nicht zutreffen ...^^