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 Fragen zu Suchgenehmigung Thüringen/ allgemein

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Avatar  Fragen zu Suchgenehmigung Thüringen/ allgemein  (Gelesen 20213 mal) 0
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#30
18. März 2017, um 11:46:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Skyver
@klaro, kannst du mal ein wenig mehr dazu schreiben?
Was beinhaltet die Nfg alles, muss er alle Funde abgeben?
Bekommt er Funde, welche nicht von Interesse sind, wieder zurück? Etc.
Also im Grunde steht in der NFG drin das alles was er findet dem Land gehört(Schatzregal)und er regelmäßig an Schulungen teilnehmen sollte wenn angeboten.Was mit den weniger interessanten Funden passiert ist nicht ersichtlich.Wird sicherlich von seinen Archi abhängen.
Sind ja auchnur Menschen.

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#31
18. März 2017, um 11:47:10 Uhr

Echt schade, das er nicht mehr dazu äußert. Abgesehen davon, das er in einem Heimatverein ist, hätte mich sehr interessiert, welche Auflagen in der NFG stehen. Tja so bleibt die Sache wohl weiter ein Mythos.

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#32
18. März 2017, um 11:49:22 Uhr

Hallo Siver,

ich zähle mal ein paar über meine Erfahrung auf bis ich dann mal eine Genehmigung hatte für das Jonastal.
Wenn du Baggern willst:
Ordnungsamt, Obere und Untere Wasserschutzbehörde, Forstamt, Stadt Arnstadt allgemein, Naturschutzbehörde
Bergbauamt Gera und die Krönung, die am meisten entscheiden ist das archäologische Denkmalamt Weimar!!!!
Wenn du nur sondeln willst, denke ich reicht das archäologische Amt und Ordnungsamt, dann biste auf dem richtigen Weg....

Beste Grüße
Achim

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#33
18. März 2017, um 11:53:00 Uhr

Ja stimmt da stand auchnoch drinne -ohne technische Hilfmittel zur Bergung-.
Hatte ich vergessen

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#34
18. März 2017, um 13:34:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von klaro1971
Ja stimmt da stand auchnoch drinne -ohne technische Hilfmittel zur Bergung-.
Hatte ich vergessen
Aber graben darf er oder zählt bei denen ein Spaten auch schon als technisches Hilfsmittel ?

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#35
18. März 2017, um 13:39:28 Uhr

Ja,er darf graben.
Immerhin,überlege ob ich auch mein Glück versuchen sollte.Bin nur in keinen Heimatverein.

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#36
19. März 2017, um 08:22:22 Uhr

Hallo zusammen..

interessante Diskussion! Leider finde ich sie etwas verworren, da mal wieder viel durcheiander gebracht wird. Wäre aber ein Hit, wenn tatsächlich gerade jetzt jemand tatsächlich eine NFG zum Sondeln bekommen hätte. Werde das später mal erklären, was ich damit meine. Mit Skyver habe ich das ja am Telefon schon mal besprochen^^

Um mal etwas "Ordnung" in das Ganze zu bringen..

1. Es ist nicht allein der Paragraph 17 "Schatzregal", der das Sondeln bei uns kompliziert macht! Der ist fast wortwörtlich wie in den anderen Gesetzen der einzelnen Länder. Das Problem ist, dass keine NFGs (so ist zumindest der Kenntnisstand bis dato!) in TH für Sondler vergeben werden. Somit wird der Paragraph für uns hier "scharf geschalten", denn somit sind unsere Suchen nicht verboten sondern unerlaubt (ein großer Unterschied!). Aber ALLE Funde aus unerlaubter Suche gehören automatisch dem Land!
Bei einer "erlaubten Suche" ist die Rechtslage somit eine völlig andere aber die gibt es eben bisher nicht...oder sie wird nicht nach außen getragen...

2. Der Paragraph 2 ist bei uns so schwammig formuliert, dass selbst bei einer genehmigten Suche jeder Fund als Kulturgut klassifiziert werden könnte, wonach das Land wiederum Zugriffsrechte auf unsere Funde erlangt.

3. Seid ihr wirklich gaanz sicher, dass es sich explizit um eine NFG fürs Sondeln handelt?
Mein Kenntnisstand ist der, dass sehr wohl NFGs vergeben werden...für Ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger. Hier steht aber wohl drin (ich habe noch keine gesehen aber kenne jemand der eine bekommen hat und mir das so sagte), dass "nur Sichtsuche ohne techn. Hilfsmittel" erlaubt ist.
Die Einschränkung der technischen Hilfsmittel bezieht sich also keineswegs auf das Grabungswerkzeug, wie hier beschrieben, sondern auf das Hilfsmittel zur Suche...sprich den Detektor!
Ach ja...und ehramtl. Bodendenkmalpfleger dürfte dann auch mit einer Verzichtserklärung auf Eigentumsrechte an den Funden verknüpft sein...  :Smiley

Sollte dies hier anders sein, wäre es wirklich interessant dies zu erfahren.

Eine weitere Vermutung ist, dass der besagte Sucher evtl. Mitglied im Jonastalverein ist? Diese haben evtl. im Bezug auf das Jonastal eine besondere Stellung in den Augen der Archäologie, da sie sich fast ausschließlich mit den Verbrechen der NS Zeit in diesem Tal beschäftigen und hier aus meiner Sicht wirklich integere Arbeit leisten.

Würde mich freuen, wenn meine Vermutungen nicht zutreffen ...^^

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#37
21. März 2017, um 21:01:34 Uhr

SteiniPlatte hat Recht,bei der NFG meines Sondelbekannten.
Er ist mit den Schreiben ein ,,ehrenamtlicher Mitarbeiter,,.

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#38
21. März 2017, um 21:42:48 Uhr

Ist aber im ganzen Osten so

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#39
21. März 2017, um 21:47:44 Uhr

Das würde mir schon reichen.Ich bin gerne in der Natur und das Sondeln entspannt mich.
Wenn ich was tolles finde umsobesser.Ich muss das nicht haben.Kann gerne ein Archi haben.
Mir reicht das suchen.  Suchen

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#40
22. März 2017, um 09:22:15 Uhr

Ich selbst hatte vor ein paar Jahren eine schlechte Erfahrung mit Weimar gemacht.
Eine Leihgabe für unser Heimatmuseum wurde durch das Amt einbehalten und mir in einer "lieben" E-Mail mitgeteilt,
dass alle Bodenfunde (auch Sichtfunde) dem Land gehören. Auf die Nachfrage nach einer Suchgenehmigung kam noch eine "liebere" Mail mit der Warnung davor (zu suchen) bei mir an. Ich sollte doch mit meinem Geschichtsinteresse erst einmal in einem Heimatverein ehrenamtliche Arbeit leisten.

« Letzte Änderung: 22. März 2017, um 09:43:33 Uhr von (versteckt) »

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#41
22. März 2017, um 09:34:52 Uhr

. Mit einen Heimatverein habe ich kein Problem.Doch ich habe mir mal den Vorstand angeguckt.Zu 75% meiner Meinung nach Politiker die nicht unbedingt die Wahrheit sagen. Da möchte ich nicht unbedingt beitreten.

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#42
22. März 2017, um 09:54:49 Uhr

Also es gibt eine NFG für Thüringen, ABER reinen Spass-Sondlern mache ich da wenig Hoffnung! Das geht nur wenn ein geschichtliches Interesse vorhanden ist bzw. man selbst ein Projekt am laufen hat ( Erforschung Wüstungen / Altwege etc.)

Als erstes erfolgt die Bestellung zum ehrenamtlichen Mitarbeiter des TLDA (Dies beinhaltet die reine Nachforschung, ohne Metalldetektor) Danach bekommt man vom Archäologen die Erlaubnis für den Einsatz eines Metalldetektor für das entsprechende Gebiet/Landkreis erteilt.

Alle Funde vor 1806 gehen ans Land!

MfG

PS: Bitte keine Anfragen diesbezüglich, ich gebe keinerlei Hilfestellung dazu, da müsst ihr selbst durch!

« Letzte Änderung: 22. März 2017, um 10:45:25 Uhr von (versteckt) »

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#43
22. März 2017, um 10:17:00 Uhr

Hier ein Netzfund.


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#44
22. März 2017, um 13:12:23 Uhr

Erinnert mich stark an Hessen drüben. Der eine Kollege durfte erstmal nur ein Jahr auf Sicht suchen, der andere für seinen Landkreis direkt mit dem Detektor los. Allerdings hatte der wohl auch konkrete Projekte genannt.

Wenn die für einen zuständigen Archies allerdings in der Steinzeit leben, hat man dann Pech. Kann ja auch nicht sein. Das ist doch Kopf-in-den-Sand-Methode. "Ich mach die Augen zu, dann hören die bösen Sondler auf, zu existieren, oder verkaufen bestimmt alle ihre Detektoren".

Ich habs ja auch schon gesagt. Ich arbeite gern mit denen zusammen, bei uns geht das ja. Würde es nicht gehen, würde ich trotzdem nicht mit dem Sondeln aufhören. Das wäre dann deren Verlust, nicht meiner.
Dafür ist es in Bayern allerdings auch schwieriger, sich zum vollen "Ehrenamtler" hochzuarbeiten. Vor allem, wenn man nicht in einem Geschichtsverein ist. Wir überlegen gerade deswegen, nach englischem Vorbild einen lokalen Sondlerclub als Verein zu gründen. Vielleicht hilft das. Smiley

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