Ich gehe nicht mit dem Ziel los Bodendenkmäler (BDs) zu suchen. U.a. deswegen heisst das ganze hier weder "Schatz.... noch Sonden.... sondern Explorate, nämlich forschen und finden.
Da ich keine BDs suche schon gar nicht gezielt, ist für mich erst mal kein Denkmalschutzgesetz massgebend. Wenn ich dabei ein BD finde IST ES EIN ZUFALLSFUND, auch wenn dir das nicht gefällt... so IST die Auskunft des Ministeriums, und DIE ist massgebend. Und da ist es völlig nebensächlich ob MIT oder OHNE Detektor.
Das ganze Dilemma haben wir uns selber zu verdanken. Wie Master sehr zutreffend beschrieben hat. Nämlich durch das andauernde hinterherhecheln nach Anerkennung durch LDAs, und ständigem rechtfertigen wo es überhaupt keiner Rechtfertigung bedarf.
Sehr deutlich wird dies durch das jahrelange Fehlinformieren von Medien durch Archäologie. Keiner hat mal angemerkt dass es RAUBgräber gar nicht geben kann, dass Eigentumsfragen (brauche ich eine Genehmigung des Bauern) prinzipiell erst mal rein gar nichts mit Denkmalschutzgesetzen zu tun haben und konstruierte Stratftabestände a la Laufer (gemeinschädliche Sachbeschädigung und Co
) allesamt Hilfskrücken sind.
Derjenige, der "seine Neuzeitsachen" sucht ist primär nicht angreifbar, nicht rechtlich und nicht moralisch. Das wissen auch die Behörden, und deswegen müssen solche Hilfskrücken her damit man wenigstens SO TUN KANN als mache der was verbotenes.
Und DESWEGEN wird nach "anderen Gesetzen" gerufen... die bestehenden sind nämlich VOLLKOMMEN AUSREICHEND: Sie sagen klar "wer nach BDs sucht bedarf der Genehmigung, wer nicht eben nicht". Alles darüber hinausgehende ist FREIWILLIG, und so etwas können nun einige Leute auf den Tod nicht haben: Sie haben keinen EINFLUSS.
habe diesen auszug gefunden und denke mal das ist doch

mfg.zenzi