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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Gehnehmigung in Niedersachsen

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Avatar  Gehnehmigung in Niedersachsen  (Gelesen 5917 mal) 0
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#15
07. August 2012, um 08:57:41 Uhr

Das ist doch mal eine umfangreiche Information :-)

Ich habe auch eine NFG in Nds erhalten. Ich habe mich bei der unteren Denkmalschutzbehörde und sogar beim Landesamt für Denkmalpflege persönlich vorgestellt und meine Beweggründe für dieses schöne Hobby dargelegt. Das ganze lief kostenfrei und problemlos. Momentan werden in Nds mW keine Genehmigungen ausgestellt, da zunächst Verfahrensfragen grundsätzlicher Art geklärt werden sollen (Pflicht zur Teilnahme an einem Einführungskurs o.ä..). Ich habe da größtes Verständnis für, da Sondler unbewusst ziemliche Schäden anrichten können.

Aus welcher Ecke Niedersachsens kommst du genau?!? Für Hannover und Umgebung werde ich in zwei Monaten wieder ein Stammtischtreffen ansetzen....

Gruß,
dave

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#16
07. August 2012, um 08:58:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von km121976
Die Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt funktioniert prima. Wälder sind natürlich Tabu, das ist nun mal so...
So einfach ist es nicht,aber wenn man vernünftige Argumente bringt geht es schon vorwärts.

Gruß Kai
Moin.
Ich hatte eigentlich vor einen NFG in NS zu beantragen. Ich habe auch schon Hilfestellung von einem Web-Side-Betreiber der sich auch mit dem Thema beschäftigt und mit dem ich in Kontakt stehe.
Es geht mir um die Belegung und Beweissuche von Vorfällen zur Zeit des zweiten Weltkriegs in und um meinem Heimatort. Allerdings wäre es unumgänglich im Wald zu suchen. Ich habe schon 'ne Menge Information recherchiert aber es fehlen die Beweisstücke. Ich mache das auf keinen Fall aus Eigennutz, ausser das ich natürlich meine Neugier befriedigen möchte, sondern möchte die gesammelte Information dem Heimatmuseum und andern Institutionen zu Verfügung stellen. Auch den Nachkommen der an den Vorfällen beteiligten.
Wie sieht das aus ? Habe ich Aussichten eine NFG zu bekommen ?
Gruss...

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#17
07. August 2012, um 09:13:13 Uhr

Schöne Geschichte Dave, leider ist das nicht überall richtig, ich wohne im Bayern und bei uns ist anderes, man darf ohne Genehmigung suchen nur beim privat Grundstück must der Besitzer einverstanden sein ohne seine Erlaubnis darfs du nicht. Gruß. Geo

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#18
07. August 2012, um 11:32:18 Uhr

@geo:
Wenn du mal auf die Überschrift dieses Threads schauen würdest? Dort steht "Genehmigung in Niedersachsen".
Natürlich ist es in Bayern anders. Jedes Bundesland hat seine eigene Denkmalschutz-Gesetzgebung.

Gruß
Oetti1

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#19
07. August 2012, um 13:04:22 Uhr

Ja oetii hab's gesehen ich wollte nur sagen wie bei uns ist,

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#20
08. August 2012, um 07:30:32 Uhr

Moin,

vielleicht wird es übersichtlicher, wenn hier keine Informationen zu anderen Bundesländern stehen würden.

Dein Problem wird die Waldsuche werden, da die DSchB in NI (der Zweilettercode für Niedersachsen lautet nicht NS, sondern NI) dafür keine NFG ausstellen und sie müssen es auch nicht, weil es dazu ein OVG Urteil gibt, welches genau das besagt. Natürlich dürfen sie eine NFG ausstellen, aber das liegt alleine in der Entscheidung der DSchB.

Eine umfassende Forschung über die regionalen Ereignisse zum Ende des WK II ist ohne eine Einbeziehung des Waldes kaum möglich. Letztlich sehe ich nur eine Möglichkeit. Zunächst die Forschung im Bereich der landwirtschaftlich genutzen Fläche durchzuführen und die Ergebnisse aufbereiten. Dann würde ich einen Antrag stellen auf eine NFG für Waldgebiete, da ohne die Waldgebiete eine wissenschaftliche Forschung nicht möglich ist. Damit kannst Du Dich dann auf Art 5 GG Abs. 3 berufen und ggf. auf eine Erteilung klagen. Das muss super gut vorbereitet werden, da Du die Argumente des Urteil des OVG ausräumen musst. Von Vorteil ist dabei, dass dieses OVG aus SH stammt.

Viele Grüße

Walter

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#21
08. August 2012, um 10:27:08 Uhr

@ Walter
Moin.
Vielen Dank für deine aufschlussreichen Infos.
Argumente brauche ich also. Es geht um Ereignisse die kaum oder sehr wenig bekannt sind und wo Nachforschungs-und Aufklärungsbedarf besteht. Ich wusste bis vor kurzem zum Beispiel nicht das es ein Waldlager mit Gefangenen gab.
Diverse Flugzeugabstürze wobei einer immer noch nicht aufgeklärt ist und es sich um einen unbekannten Flugzeugführer handelt der dort immernoch in der Tiefe des Moores zwischen den Resten seiner Maschine ruht. Das traurige Ereigniss der spontanen Erschiessung von zwölf Jugendlichen durch zurecht wütende englische Truppen und und und. Das ist ein riesiges Puzzle mit jede Menge fehlender Teile. Jede Menge Einzelschicksale wo es Aufklärung bedarf. Orte wo etwas vorgefallen ist aber keiner weiss was und Vorfälle wo die Orte nicht bekannt sind. Mir ist klar das solche Nachforschungen ohne Hinterlassung von Spuren vorzunehmen sind und das sollte auch kein Problem sein. Die Einbeziehung des zuständigen Forstamtes ist unabdingbar da dieses am besten über die örtlichen Gegebenheiten bescheid weiss und Hinweise geben kann.
Da gibt's noch viel zu tun aber als erstes sind die behördlichen Hürden zu überwinden.
In diesem Sinne, Gruss und nochmals vielen Dank,

Holsen.

« Letzte Änderung: 08. August 2012, um 10:38:08 Uhr von (versteckt), Grund: Ergänzung »

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#22
08. August 2012, um 11:01:12 Uhr

man kann sich das Leben auch künstlich schwer machen   Platt
fragt die Flächenbesitzer und sucht nicht nach Denkmälern ,dann braucht ihr euch auch nicht, mit vielfältigen Einschränkungen beglückt und reichlich entrechtet, vom Amt ausbeuten zu lassen .
allgemeine Regel - wenn ein Angebot unfair ist und schlichtweg zum Himmel stinkt ,dann geht man nicht darauf ein !
nicht nur das es einen selbst nix bringt man wird was solches Volk angeht auch noch zum Ermöglicher und bestätigt deren Praktiken  Nono

bei gewissen Gruppen die in mehrerlei Hinsicht mit absolut schäbigen Verhalten glänzen würd ich persönlich noch nicht mal auf durchaus faires Angebot eingehen …….is son Prinzipiending ……Ehre undso ……kennen vielleicht Einige …..


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#23
08. August 2012, um 11:23:30 Uhr

Also wenn ich Holsen wäre, würde ich den "ehrlichen" Weg gehen.






**---Spoiler-Alarm---**

Erstmal ein halbes Jahr warten auf die Genehmigung der Feldsuche.
Dann 3 Monate Belege sammeln + Aufbereitung der Feldsuche.
Dann 6 Monate warten für die Waldgenehmigung.
Teilnahme erstmal 2 Monate an 'nem Seminar (Kosten zahlt man selber), was man im Wald alles falsch machen könnte  Zwinkernd
Dann eine Genehmigung für einen klitzekleinen Waldabschnitt, weil der andere eventuell Denkmäler beinhalten könnte.
Nach 1 Tag Suche bemerken, dass der Wald total vermüllt ist und sich das ganze Projekt nicht lohnt, da zu wenig Waldfläche zum Suchen freigegeben wurde.
Sich ärgern, dass man für diese Erkenntnis soviel Zeit seines Lebens verschwendet hat.

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#24
08. August 2012, um 11:36:12 Uhr

Moin,

also, das oder die Flugzeuge fallen nicht unter das nieders. DsSchG.

Damit würde ich anfangen, d. h. ganz am Anfang steht eine Rechtsschutzversicherung die auch Verwaltungsrecht mit einschließt.

Eine NFG brauchst Du für die Flugzeugsuche nicht, aber die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Eine Mitgliedschaft im örtlichen Geschichstverein sollte in jedem Fall bestehen.

Mit einer wissenschaftlichen Aufnahme aller Flugzeugfunde, Einmessung der Absturzstelle, Fundliste kannst Du punkten. Entweder erkennen die Archäologen die korrekte Arbeit an und wenn die nicht, dann die Richter am Verwaltungsgericht.

Hast Du ein Flugzeugabsturz aufgearbeitet, Kopie an die DSchB, den Heimatverein, das Gemeindearchiv, nimmst Du Dir die nächste Stelle vor. Archäologische Zufallsfunde immer sofort melden, Quittung der DSchB nicht vergessen.

Viele Grüße

Walter



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#25
08. August 2012, um 14:13:42 Uhr

Wenn man still und heimlich nur für die eigene Vitrine suchen und sich ansonsten nicht um den Denkmalschutz kümmern will, mag die Vorgehensweise von Sondengängerübermensch und Ernte AG ja hinhauen.
Ich habe es aber so verstanden, dass Holsen einen geschichtlich schwarzen Fleck erforschen und dann die Ergebnisse publizieren/veröffentlichen möchte. Ob da eine Vorgehensweise konträr zu den Denkmalschutzbehörden angesagt ist, wage ich zu bezweifeln.

Gruß
Oetti1

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#26
08. August 2012, um 14:31:14 Uhr

ich hab keine Vitrine und forschen kann ich ohne euren Verein wesentlich besser !
die Sachen die du in dir nicht erlaubten Äckern verrotten lassen musst werden von uns gefunden wesentlich eher geschützt !
meine Funde bekommen gewiss immer noch mehr Leute zu sehen als die die du machst und welche dann in den Magazinen verstauben !

zeig doch der interessierten Öffentlichkeit für die du ja suchst mal paar deiner Funde ,Oetti !
kannst gleich hier unter uns Geschichtsinteressierten damit anfangen und uns mit Fundzeigepremiere deinerseits überraschen ........spricht doch nix dagegen ,oder .....ODER ?

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#27
08. August 2012, um 15:00:44 Uhr

Hehe, frei nach Tilo Sondelzin: Die Detektorszene schafft sich ab...

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#28
08. August 2012, um 16:29:46 Uhr

wegen der Waldsuche.

Wenn die Behördekeine NFG für Wälder ausstellt wer sagt denn das da das Sondeln nicht erlaubt ist?

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#29
08. August 2012, um 16:37:00 Uhr

Tachchen.
Ich freue mich über so viel Resonanz und Diskusionsbereitschaft, is ja auch ein interessantes Thema.
Was meine persönliche Einsatzbereitschaft und Zeitaufopferung sowie finanziellen Aufwendungen betrifft so sind die rein privater natur und vollkommen freiwillig.
Es ist einfach die Neugier die mich antreibt stundenlang, über Wochen, Monate und Jahre im deutschen, englischen und amerikanischen Net Information zu sammeln. Um soetwas zu tun bedarf es eigentlich nur Geduld. Ich sehe meine eingesetzte Zeit und Mühen nicht als Zeitverschwendung den Stück für Stück fügen sich die Erkenntnisse zu einem Ganzen. Ich bin wahrlich kein Behördenfreund aber mit dem Alter beruhigt sich das Gemüt und man geht solche Dinge anders an als ein junger Heisssporn. Ich bin also bereit mich auf die Behörden einzulassen weil es erstens, dann Gesetzeskonform abläuft und zweitens, ich noch mehr Möglichkeiten in Aussicht glaube, an Informationen ranzukommen an die man als "Schwarzsondler" und "Privatforscher" sonst nicht rankommt. Das ist eine langsame aber stetige Weiterentwicklung. Die Behörden sitzen am längeren Hebel und somit meine ich ist es vorteilhafter sie auf die eigene Seite zu ziehen und im Licht zu arbeiten als sich geduckt im Zwielicht zu bewegen und möglicherweise Probleme herauf zu beschwören. Ich werde den langen Weg nehmen da er für mich und meinem Gewissen der richtige und auf lange Sicht der Erfolg versprechendere ist.
Gruss,

Holsen.

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