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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Gehnehmigung in Niedersachsen

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Avatar  Gehnehmigung in Niedersachsen  (Gelesen 7260 mal) 0
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#30
09. August 2012, um 06:42:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch

die Sachen die du in dir nicht erlaubten Äckern verrotten lassen musst werden von uns gefunden wesentlich eher geschützt !
meine Funde bekommen gewiss immer noch mehr Leute zu sehen als die die du machst und welche dann in den Magazinen verstauben !

Moin,

da hast Du Recht, die Sachen werden durch das Ausgraben besser geschutz, aber wie schützt Du die Information, die mit der Sache verbunden ist?

Viele Grüße

Walter

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#31
09. August 2012, um 08:33:21 Uhr

Stimme Walter Franke völlig zu. Der Wert eines Fundes besteht nicht oder kaum im Fund, sondern in den Fundumständen. Ich habe bei mir im norddeutschen (!) Heimatort einen abgegriffenen römischen Sesterz und zwei Fibeln aus römischer Zeit gefunden.

Materieller Wert fast = 0.
Archäologischer Wert der Funde mit GPS-Einmessung und Veröffentlichung in nds. Fundchronik = unbezahlbar. 

Ich finde es schade um Funde, die bei (amtlich) unbekannten Sondlern ohne Funddokumentation im Keller verstauben. Ein nicht wieder gut zu machender Schaden für die Geschichtsforschung. Die leider weit verbreitete Eigenbrödlerei vieler Sucher ist m.E. schlichtweg Egoismus und Ignoranz ggü. dem öffentlichen Interesse an geschichtlichen Funden.

Hinzugefügt 09. August 2012, um 09:13:50 Uhr:

Beim zweiten Durchlesen wirkte mein Beitrag irgendwie beleidigend. Sorry, war net bös gemeint....  Smiley

« Letzte Änderung: 09. August 2012, um 09:13:50 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#32
09. August 2012, um 09:40:08 Uhr

die Behörden haben es doch in der Hand: liberale Regelungen, die den Sondler unterstützen, anstatt ihn einzuschränken oder einzuschüchtern, könnten Wunder wirken. Stattdessen schreit man überall nach Schatzregal, obwohl man eigentlich wissen müsste, dass der Schuß damit voll nach hinten losgeht. Zudem gibt man sich alle Mühe, den Sondler in den Medien als Grabräuber dastehen zu lassen, anstatt mit motivierender Berichterstattung zum Mitmachen anzuregen. Dazu kommen bei Erhalt einer NfG Gebühren für nix mit 1000 Einschränkungen. Eigentlich müsste ich etwas bekommen, wenn ich schon deren Arbeit mache...

Wiederholte ich mich nicht soeben...?

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#33
09. August 2012, um 13:32:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

da hast Du Recht, die Sachen werden durch das Ausgraben besser geschutz, aber wie schützt Du die Information, die mit der Sache verbunden ist?

Viele Grüße

Walter



na nicht mit GPS sondern eher mit Ackerquadranttüten für den KrimsKrams (is wirklich KrimsKrams) und bei klar ansprechbaren alten Sachen (oder Sachen die alt und durchaus irgendwie bestimmbar wirken) mit ner Nummer auf nem Luftbild von Fläche ……….das reicht schon auf Äckern ……..so ziemlich sämtliche Funde die in früherer Zeit und nicht von Archis gemacht worden kommen lediglich mit Flurnamen daher und trotzdem wird mit ihnen gearbeitet bzw sind häufig jene Funde die das gemeine ortsansässige Volk (interessierte Öffentlichkeit) eher zu begeistern wissen (Bronzeschwert schlägt Pfostenloch)………siehste ja z.B. auch daran das immer im Dutzend ausgerückt wird wenn mal wieder aufgepflügter Münzhort geborgen werden soll – selbst kleine Münzen werden vom Pflug noch meterweit durch die Gegend geschleift .

aber ich schätz mal das meintest du gar nicht unbedingt .
ist die Geschichte mit den Erben die nix damit anzufangen wissen und sie vielleicht noch aufm nächsten Flohmarkt oder gar im Sperrmüll, was ?
glaub viele Erben wissen um Leidenschaft ihrer Verstorbenen und würden so ne Kiste mit offensichtlich alten Sachen eher beim nächsten Museum abgeben ……..welche dann mithilfe von beiliegenden Karten auch was damit anfangen könnten Zwinkernd


@Holsen
mach was du für richtig hältst ..........aber verkneif dir in Zukunft bitte so Sachen wie "Schwarzsondler" handeln nicht "gesetzeskonform" - nur weil man sich nicht von der Rechtsverzerrungargumentation des Amtes einlullen lässt, heißt das noch lange nicht das man nicht gesetzeskonform handelt ..........wenn wir schon untereinander damit kommen das unser Treiben ja angeblich illegal sei, dann muss man sich auch nicht über gewisse Klischees wundern  Belehren

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#34
09. August 2012, um 16:01:14 Uhr

@...übermensch.
Mag sein das der von mir genannte Begriff unschön klingt aber wenn man sich die Entwicklung der letzten Jahre so anschaut wird es mit grösster Warscheinlichkeit darauf hinauslaufen. Da kannst du dich querstellen Ausrasten und herumwinden wie du willst. Irgendwann kommt auch für dich der Punkt und du wirst dich fügen müssen Platt. Das war in der Vergangenheit mit Schwarzfahrern, Schwarzhändlern, Schwarzarbeitern und Schwarzbrennern...auch so.
Wenn das Volk nicht spurt dann gibt's eben eins drüber und wenn's dann immer noch nicht gefruchtet hat dann eben zwei drüber u.s.w. Knüppel
Ich will den Sondler auf keinen Fall auf die gleiche Stufe stellen wie die Oben genannten, nichts liegt mir ferner aber man muss zugeben das die Lücke leider, leider, Stück für Stück durch gesetzliche Regelungen immer kleiner wird. Und da sehe ich keinerlei positve Tendenz in die andere Richtung. Nono

Geschrieben von Zitat von Sondelix
die Behörden haben es doch in der Hand: liberale Regelungen, die den Sondler unterstützen, anstatt ihn einzuschränken oder einzuschüchtern, könnten Wunder wirken. Stattdessen schreit man überall nach Schatzregal, obwohl man eigentlich wissen müsste, dass der Schuß damit voll nach hinten losgeht. Zudem gibt man sich alle Mühe, den Sondler in den Medien als Grabräuber dastehen zu lassen, anstatt mit motivierender Berichterstattung zum Mitmachen anzuregen. Dazu kommen bei Erhalt einer NfG Gebühren für nix mit 1000 Einschränkungen. Eigentlich müsste ich etwas bekommen, wenn ich schon deren Arbeit mache...

Wiederholte ich mich nicht soeben...?

Das wäre wunderbar und das würde ich auch als den richtigen Weg sehen aber wie immer wird es wohl nicht dazu kommen. Warum nicht ?
Fürchtet der Staat das er die Kontrolle verliert ? Was hat der Staat an den Dingen die da im Boden vor sich hin rotten wenn sie nicht geborgen werden ? Ich würde die Liberalisierung auch als wesentlich vorteilhafter sehen, für alle Parteien.
Aber das scheint Wunschdenken denn wie ich schon schrieb, die Tendenz geht in die andere Richtung. So macht sich Vadder Staat die Sache einfach in dem er sagt: "Ohne mich ?, verboten !!!".
Gruss...

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#35
09. August 2012, um 16:18:56 Uhr

Wo kommen diese Viecher bloß immer wieder her?


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spray.jpg
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#36
09. August 2012, um 16:28:12 Uhr

schon klar das gewisse Kreise fleißig daran arbeiten in Zukunft, im Namen der Allgemeinheit, nur selbst ihr einzig eigenes Süppchen zu kochen, aber man muss diesem angestrebten Altertümerneostalinismus ja nicht noch Vorschub leisten indem man sie bestätigt und Treiben der eigenen Fraktion auch noch insgesamt grauzonenlastig genug darstellt, als das es demnächst eigentlich mal verboten gehört
müsste Sondelix in dem Fall ansonsten durchaus Recht geben mit seinem "die Detektorszene schafft sich ab"  Nono

Verhalten das laut klar genug formulierten Gesetzestext als nicht illegal zu werten ist ,sollte man nicht als Illegales Schwarzhobby bezeichnen !

Was eigentlich aus dem Themenstarter geworden ?
ausreichend verunsichert als das er es jetzt lieber bleiben lässt Lächelnd


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#37
09. August 2012, um 16:54:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Wo kommen diese Viecher bloß immer wieder her?

Hilft bei Dir doch auch nicht Zwinkernd

@ Oetti, vergiss es, mit Sondengänger-Herren-Menschen kann man nicht diskutieren.

Die tun so als ob sie keine BD suchen und plündern Gräberfelder nur für sich und finden sich auch noch toll dabei Lächelnd

Ehre und so  Grinsend

@ Holsen, am besten an das halten was Walter gesagt hat und an den Themenstarter, am besten mal bei der unteren Denkmalbehörde nachfragen. Dann wirst Du merken wie es läuft.

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#38
09. August 2012, um 17:08:31 Uhr

zumindest fledder ich nicht im Auftrag des Amtes irgendwelche Leichen und wohne mit der Gruppe dem aufgraben von Tumuli bei und fühle mich auch noch toll dabei Lächelnd

Ehre und so Grinsend

an den Themenstarter, am besten liest dir das Denkmalschutzgesetz deines Landes genau durch - dann du wirst sehen bei welchen Vorhaben du dich beim Amt zu melden hast .


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#39
09. August 2012, um 17:35:03 Uhr

Ich muss ehrlich sagen, dass mir die Kriminalisierung der Sondengänger ohne NFG hier deutlich zu weit geht. Ich habe keine Amtsgenehmigung und werde auch in Zukunft keine haben (wollen). Kein Gesetz in unserem Land stellt die Benutzung von Metallsonden unter Genehmigungszwang. Und ... ob man es jetzt glaubt oder nicht ... ich suche nicht nach Bodendenkmälern. Wüsste auch gar nicht wie ich das tun könnte. Wenn jemand mit Hilfe des Amtes forschen möchte, soll er es machen. Ich habe dieses Bedürfnis nicht. Ich möchte in Ruhe mitten in der Natur schauen, welche metallischen Gegenstände sich in unserer Erde verbergen. Einfach weil es mir Spaß macht. Und selbstverständlich weiß ich, was ich tun muss, wenn wider Erwarten ein kulturhistorisch interessantes Teil zum Vorschein kommt. Deswegen brauche ich mich hier nicht als Schwarzsondler, Raubgräber oder sonst was beschimpfen zu lassen.

Hinzugefügt 09. August 2012, um 20:22:42 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Holsen
Die Behörden sitzen am längeren Hebel und somit meine ich ist es vorteilhafter sie auf die eigene Seite zu ziehen und im Licht zu arbeiten als sich geduckt im Zwielicht zu bewegen und möglicherweise Probleme herauf zu beschwören.
Bitte nicht persönlich nehmen, aber genau diese Mentalität hat Diktaturen wie Hitler, Stalin, Ulbricht und Honnecker erst möglich gemacht. Sorry, aber das musste jetzt mal sein.


« Letzte Änderung: 09. August 2012, um 20:22:43 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#40
10. August 2012, um 07:45:32 Uhr

Moin,

es ist falsch zu sagen, die Behörden sitzen am längeren Hebel. Richtig ist, dass ihr Hebel sehr kurz ist und nur weil es der einzige Hebel ist, ist er länger als kein Hebel. Wie kurz der Hebel wirklich ist, hat sich bei unserem Prozess gegen das Landesamt für Denkmalpflege Hessen gezeigt.

Nur braucht man dazu eben auch eben Hebel.

Viele Grüße

Walter

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#41
10. August 2012, um 10:09:58 Uhr

Moin.
Auszüge aus dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz, aktuelle Fassung 2011. Passagen die wohl uns Sondengänger was angeht.
Meiner Meinung nach ist das alles äusserst dehnbar.
"Begriffserklärung"
(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Baudenkmale, Bodendenkmale, be-wegliche Denkmale und Denkmale der Erdgeschichte.
(5) Bewegliche Denkmale sind bewegliche Sachen und Sachgesamtheiten, die von Men-schen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit geben und die aus den in Absatz 2 genannten Gründen erhaltenswert sind, sofern sie nicht Bodendenkmale sind.
"Ausgrabungen und Bodenfunde"
(1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verant-wortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden.
"Ordnungwiedrigkeiten"
2. Maßnahmen, die nach § 10 Abs.1, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 2 der Ge-nehmigung bedürfen, ohne Genehmigung oder abweichend von ihr durchführt oder durch-führen lässt,
3. Auflagen nach § 10 Abs. 3, § 12 Abs. 2 oder § 13 Abs. 2 nicht erfüllt,
4. gefundene Gegenstände und die Fundstelle nicht gemäß § 14 Abs. 2 unverändert lässt.

Ich denke damit ist alles gesagt. Der Sack ist zu.
Jetzt kann man mich wieder "Troll" oder "Fiech" nennen aber das ändert nichts an der Tatsache.
Gruss...


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1124_Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz_aktuelle Fassung 2011.pdf

« Letzte Änderung: 10. August 2012, um 10:21:31 Uhr von (versteckt) »

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#42
10. August 2012, um 10:56:20 Uhr

na warum Troll nennen ? der Paragraphenverweis ist doch vollkommen korrekt ………..allerdings hast du einen Absatz vergessen ……..jener der die Sache mit dem "alles was der Mensch mal in den Händen hatte kann Denkmal sein" wieder etwas einschränkt ........braucht man um den von dir genannten §3 Absatz 5 zu verstehen Zwinkernd
ist Absatz §3 Absatz 2 :
***Baudenkmale sind bauliche Anlagen (§ 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung), Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wis­senschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.***

das Baudenkmal soll nicht stören (siehe §3 (5) ) da dessen Definition auch für alle anderen Denkmäler gilt ..........zum Glück weil ansonsten Deutschland genau das wäre was sich Einige so sehnlich wünschen - ein einziges übergroßes Denkmal  Nono





« Letzte Änderung: 10. August 2012, um 10:56:43 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#43
10. August 2012, um 11:41:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
...jener der die Sache mit dem "alles was der Mensch mal in den Händen hatte kann Denkmal sein" wieder etwas einschränkt ........braucht man um den von dir genannten §3 Absatz 5 zu verstehen...
Deshalb ja auch meine Aussage: "Meiner Meinung nach ist das alles äusserst dehnbar"

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#44
10. August 2012, um 12:02:46 Uhr

Moin,

aufgrund des Abs. 2 benötigst Du für Dein Vorhaben keine NFG, das habe ich Dir bereits in der Antwort Nr. 24 geschrieben. Die Suche nach den Resten eines Flugzeuges fällt nicht unter den Abs. 2

Viele Grüße

Walter

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