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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Gesetz SH

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Avatar  Gesetz SH  (Gelesen 3851 mal) 0
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#30
28. Dezember 2015, um 21:32:44 Uhr

So hab jetzt einfach mal eine Email geschrieben schau mer mol was passiert













..

















Geschrieben von {author}

Hallo Frau Schuhmacher-Puls,

ich möchte hiermit eine Strandsuchgenehmigung, gemäß der Publizierung im Internet Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/Service/Suchgenehmigungen/strandsuchgenehmigungen.html

beantragen.

Bitte teilen sie mir mit welche Daten Sie für die Erteilung einer solchen Genehmigung benötigen.

Mit freundlichen Grüssen




..


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#31
28. Dezember 2015, um 21:38:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von ikognito
So hab jetzt einfach mal eine Email geschrieben schau mer mol was passiert


Na Deine Adresse, damit der Brief ankommt.

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#32
28. Dezember 2015, um 21:45:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Na Deine Adresse, damit der Brief ankommt.

Grinsend Deswegen soll sie mir ja schreiben was sie für Daten haben will.

ich geb nix freiwillig her Rundumschlag


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#33
29. Dezember 2015, um 15:07:12 Uhr

@ Sternestrahl, wenn er schon Angeschrieben hat wir er AUTOMATISCH in einer E-Mail gefragt, ob er schon eine Sonde besitzt und auch schon Erfahrung damit gemacht hat, da es auch wichtig ist für den Kurs.

Das was ich mit dem Paragraphenkram ist schon richtig musst halt kennen, aber du hast ja gleich alles davon gepostet und fingst ja an mit Straftat, Knast usw. als Anfänger kann man das auch Falsch verstehen (ging mir am Anfang auch so) und ich benutze meine Sonde auch, obwohl ich noch keine Genehmigung habe!

Bleibe halt im eigenen Garten, um erstmal zu üben. Erfahrung musst ja irgendwie Sammeln Zunge

Ich hoffe wir können es jetzt mit dem §§  sein lassen, das wichtigste wurde ja dazu schon geschrieben Smiley

Gruß SH-Sucher

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#34
20. Januar 2016, um 14:17:54 Uhr

So Loide kleiner update;

durch Urlaub der Sachbearbeiterin der Frau Schuhmacher-Puls, bekam ich erst letzte Woche Antwort auf meine Anfrage.


Op 13-1-2016 om 8:59 schreef
Hallo Herr ........,

gerade aus dem Urlaub zurück fand ich Ihre Mail vor. Vielen Dank.
Für die Strandsuchgenehmigung benötige ich noch Ihren Vornamen und Ihre Anschrift.
Vielleicht könnten Sie mir diese kurz mailen.

Mit freundlichen Grüßen


Wiederum verzögert durch meine OP habe ich dann am 16.01.2016 geantwortet;

Hallo Frau Schumacher-Puls

Vielen Dank für Ihre Antwort, leider hat sich meine Antwort durch einen Krankenhaus Aufenthalt ebenfalls verzögert.

Meine Daten;
Name
Strasse
Wohnort

Ich hoffe mein Niederländischer Wohnort ist kein Hinderungsgrund, für die Erteilung der Genehmigung.

Mit freundichen Grüßen


.........und siehe da, heute bekam ich mit der Schneckenpost abgestempelt am 18.01.2016 meine Genehmigung  Super








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IMG_1653.JPG
IMG_1654.JPG

« Letzte Änderung: 20. Januar 2016, um 14:18:58 Uhr von (versteckt) »

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#35
20. Januar 2016, um 17:31:35 Uhr

Gibt es sowas auch für Mecklenburg oder gar auch für Niedersachsen?

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#36
20. Januar 2016, um 18:01:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von dummmel
Gibt es sowas auch für Mecklenburg oder gar auch für Niedersachsen?

So weit ich weiß, ist SH dass einzige Bundesland die das so machen.

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#37
20. Januar 2016, um 21:15:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von dummmel
Gibt es sowas auch für Mecklenburg oder gar auch für Niedersachsen?

Nein.
Für MV siehe hier:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.kulturwerte-mv.de/cms2/LAKD1_prod/LAKD1/de/Landesarchaeologie/Haeufige_Fragen/Strandsuche_in_Mecklenburg-Vorpommern/index.jsp


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#38
20. Januar 2016, um 21:49:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jott
Nein.
Für MV siehe hier:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.kulturwerte-mv.de/cms2/LAKD1_prod/LAKD1/de/Landesarchaeologie/Haeufige_Fragen/Strandsuche_in_Mecklenburg-Vorpommern/index.jsp



Und das nur wegen diesem Störtebecker. 

Schon interessant wie Archäologen aus SH einen anderen Wissenstand haben als Archäologen aus MV. Zitat: 
"In der Regel sind die Funde jedoch bereits durch erosive Prozesse wie Küstenabbrüche, Brandung etc. auf natürlichem Weg ihres Zusammenhanges beraubt."

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#39
22. Januar 2016, um 11:23:46 Uhr

Noch ein kleiner Nachtrag zum Thema. Ich hatte nochmal Kontakt mit Frau Schumacher-Puls.

Frage;
Hallo Frau Schumacher-Puls

vielen Dank für die Erteilung und Zusendung der Genehmigung. Ich habe sie heute auf dem Postweg erhalten.

Allerdings hätte ich noch eine Frage zur Praxis. Muss ich die Genehmigung bei einer Strandsuche mitführen, um sie bei einer evt.
Kontrolle vorweisen zu können?

Mit freundichen Grüßen


Antwort;

Guten Morgen Herr ...........,

das Schreiben sollten Sie schon bei der Strandsuche bei sich haben, falls Sie doch mal angesprochen werden. Ist bei einigen Strandsuchern schon vorgekommen.
Die Genehmigung ist nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Schumacher-Puls

Damit sollten nun alle Klarheiten beseitugt sein Narr

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