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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 In NRW ohne NFG aber mit Erlaubnis des Eigentümers aufn Acker ??

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Avatar  In NRW ohne NFG aber mit Erlaubnis des Eigentümers aufn Acker ??  (Gelesen 3215 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
17. Oktober 2014, um 08:35:31 Uhr

Hallo,

ich könnte in NRW auf den Acker eines Bauern mit seiner Genehmigung.
Allerdings liegt mir keine NFG des Landes vor.

Wie sieht das rechtlich aus? Würdet ihr ohne NFG auf den Acker?

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(versteckt)
#1
17. Oktober 2014, um 09:19:12 Uhr

Das muß jeder selber entscheiden,wenn kein BD(Bodendenkmal) vorliegt  Nullahnung Smiley

Hier im Forum gibt es viel Info über NRW/NFG

Einfach in der Suchleiste eingeben.

 Winken

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(versteckt)
#2
17. Oktober 2014, um 09:25:26 Uhr

Also ich halte es immer so, und hatte deshalb noch keine Probleme...wenn es ein BD ist gibt Dir der Bauer eh keine Genehmigung. Ich sage Ihm dann, dass ich auch den Müll mitnehme, den ich auf seinem Feld finde. Dann ist er auch meistens schon zufrieden. 

VG

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#3
17. Oktober 2014, um 10:53:46 Uhr

Bei mir gibt es keine Flächen ohne Bodendenkmal. Ich denke, der Eigentümer erfährt davon erst, wenn er einen Bauantrag stellt. Warum sollte man ihn vorher damit belästigen?

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#4
17. Oktober 2014, um 15:24:46 Uhr

Wenn nur die mit NFG  unterwegs wären, dann könnten die Händler ihre Türen zu machen. Smiley

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#5
21. Oktober 2014, um 09:22:44 Uhr

Ohne einer NFG latsch ich nicht durch die gegend (deswegen hab ich eine).
Ich mag auch nicht wenn Sondler auf meinen Äcker ohne NFG unterwegs sind.
Schließlich bezahl ich Jahr für Jahr dafür . So schwer ist es nicht einen antrag zu stellen .
Ich denke das daß Hobby einfach mehr spass macht ,wenn mann sich nicht ständig umschauen muß und mit einen
guten gewissen sondellt.

Das aber soll jeder für sich entscheiden !

Gruß B-Porsche

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#6
21. Oktober 2014, um 09:43:03 Uhr

Die NFG haben wir zumindest hier bei uns im Rhein-Sieg Kreis schnell und ohne Probleme bekommen.
Ist in meinen Augen keine Hürde und wir fühlen uns beim sondeln deutlich wohler.

Grüße, die souldivider

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#7
21. Oktober 2014, um 10:36:40 Uhr

Ist in manchen Bundesländern nicht so einfach souldivider... 


Jäger

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#8
21. Oktober 2014, um 10:42:45 Uhr

Ich bin nur ein einfacher Mensch, aber was heist souldivider.
Geht es auch in Deutsch HuchHuchHuchHuchHuchHuch?

Oh sorry und ich dachte das wäre eine speziele Bezeichnung,

« Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, um 10:47:21 Uhr von (versteckt) »

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#9
21. Oktober 2014, um 10:45:21 Uhr

@Jäger1 : Ja, leider ... das habe ich schon gelesen. Unentschlossen 

Aber T3ddy fragte ja nach NRW und die Erfahrungen von uns in unserem Kreis sind gut.
Kann sicherlich auch in anderen Kreisen in NRW schwierig sein.
Vermutlich kommt es stark darauf an, wer einem da gegenüber sitzt.

Überlegs Dir T3ddy.

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#10
21. Oktober 2014, um 10:49:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von gawan
Ich bin nur ein einfacher Mensch, aber was heist souldivider.


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Registrieren oder Einlogen
http://www.lastfm.de/music/Souldivider


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#11
21. Oktober 2014, um 10:54:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von souldivider
Die NFG haben wir zumindest hier bei uns im Rhein-Sieg Kreis schnell und ohne Probleme bekommen.
Ist in meinen Augen keine Hürde und wir fühlen uns beim sondeln deutlich wohler.

Grüße, die souldivider
Ich wollte grad sagen, vielleicht ist es bei euch relativ einfach. Das ist schön...
Bei uns ist dies aber leider nicht der Fall, sollen wir deswegen das Hobby aufgeben?
Bislang hatte ich jedenfalls auch ohne keine Probleme.

Gruß

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#12
21. Oktober 2014, um 10:59:00 Uhr

Smiley
das ist eine Möglichkeit, die aber nicht von uns bedacht wurde. @Niete

Unser Username ist einfach eine stupide Übersetzung unseres Wohnortes.
Seelscheid Winken

edit: Sorry Gawan, ich habe deinen Post übersehen. Verlegen

« Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, um 11:00:27 Uhr von (versteckt) »

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#13
21. Oktober 2014, um 11:44:26 Uhr

Die NFG ist kein Freifahrtschein und oft abhängig von Willkür und Bürokratismus. Auch mit NFG ist zB das Graben im Wald verboten. Eine Genehmigung wird von den Forstbehörden nicht erteilt allenfalls von privaten Eigentümern. Dann ist aber wieder das Naturschutzgesetz zu beachten. Auch mit NFG brauche ich immer die Genehmigung des Grundstückseigentümers von Wiesen und Äckern.
Im Grunde brauche ich aber keine NFG...denn....zumindest für mich gilt:
1. Ich suche nicht gezielt nach Bodendenkmälern.
2. Nicht unter die Definition des § 19 HDSchG fallen zumindest in Hessen historische Sachen, die aus der Zeit nach dem 30jährigen Krieg stammen, da ab dieser Zeit Ausgrabungen und Funde nicht die Hauptquelle wissenschaftlicher Erkenntnis sind sondern schriftliche, bildliche und kartographische Quellen. Dies gilt evtl. analog auch für andere Bundesländer.
3. Gem. DSchG ist sowieso jeder verpflichtet, historische Funde zu melden. Würde ich auch gern machen, sollte ich mal etwas Historisches finden. Wenn man sich die Fundforen ansieht, ist aber genau das fast nie der Fall. Verrottete neuzeitliche Münzen vom Acker, Knöpfe, Musketenkugeln und olle Orden interessieren keinen Wissenschaftler. Nur wir freuen uns daran. Diese Dinge erfüllen nicht der Tatbestand der OWi.

4. Jeder darf ungestraft nach Meteoriten, Hundemarken oder dem verlorenen Ehering der Frau mit einem Detektor suchen. Es ist schon extrem schwierig, jemandem eine Owi gem DSchG anzuhängen.
Eine Durchsuchung von Taschen und Rucksack ist bei einer OWi und ohne Mitnahme durch die Polizei unzulässig. Beschlagnahme des Gerätes sowieso. Dann hagelts aber eine mächtige Dienstaufsichtsbeschwerde.
Egal also ob mit oder ohne NFG, willst du alle rechtlichen Aspekte einhalten, brauchst Du gar nicht erst suchen gehen.
Und für unsere mitlesenden Mitarbeiter der Denkmalschutzbehörden: Auch eine erteilte NFG besagt nichts über die Ehrlichkeit des Suchers.

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#14
21. Oktober 2014, um 12:32:36 Uhr

3. Gem. DSchG Verpflichtung historische Funde zu melden.... 

Frage: Was ist historisch? Wo fängt die an? 

50,70,100,oder 200 Jahre?

Mein Motorrad und Auto haben ein H......

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