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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Magnetangeln

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Avatar  Magnetangeln  (Gelesen 2755 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. Januar 2019, um 22:28:04 Uhr

Hallo liebe Schatzsucher Gemeinde,
Ich habe mal eine grundlegende Frage zum Magnetangeln. 
Ich wohne in einem Gebiet welches grade im Bereich der Wasserstraßen stark von Bombenangriffen betroffen war. 
Nun zu meiner Frage, wer kommt im Falle für die Bergung einer Bombe auf?
Bin ich das als finder?
Oder wird das zu Lasten des Steuerzahlers beseitigt?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.. 
Liebe Grüße Gerrit.

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(versteckt)
#1
12. Januar 2019, um 22:51:47 Uhr

In dem Fall arbeitet die Kampfmittelbeseitigung zu Lasten des Bundeslandes.

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
12. Januar 2019, um 22:52:50 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort

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(versteckt)
#3
13. Januar 2019, um 11:41:34 Uhr

Ausser das Gewässer befindet sich in Privatbesitz.Dann muss der Eigentümer dafür aufkommen.
gruß
seth

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(versteckt)
#4
13. Januar 2019, um 12:19:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von seth666
Ausser das Gewässer befindet sich in Privatbesitz.Dann muss der Eigentümer dafür aufkommen.
gruß
seth
Verbreite keinen Unsinn.

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(versteckt)
#5
13. Januar 2019, um 13:15:36 Uhr

Unsinn zu verbreiten liegt mir fern.Mir sind da gleich mehrere Fehler passiert ,sorry.

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#6
08. April 2019, um 21:03:31 Uhr

Du haftest als Privatperson immer...wenn Du selber den Kampfmittelräumdienst beauftragst. Denn dann vergibst Du als Privatperson an die Privatfirma Kampfmittelräumdienst einen Auftrag, welcher nach dem HGB behandelt wird. Das ist so, als würdest Du einen Schlüsseldienst nach Hause bestellen.

Generell sollte man stets im Kopf haben:
Bei Munitionsfunden STETS erst die Polizei informieren. Die kommt, schaut sich das Fundstück an.
Und wenn DIE dann den Räumdienst anrufen, dann wird ein Auftrag durch eine Behörde ausgelöst.

Folgender autentischer Fall aus etwa 1999: Eine junge Familie erwirbt ein Grundstück mit baufälligen Bauernhaus, ein Teich ist auf dem großen Grundstück. Papa, Mama werkeln am Haus- Sohnematz geht in den Teich. Dort finde er Seitengewehr, rostige Pistolen etc. Papa schaut im Teich etwas näher nach und es kommen noch Handgranaten, Panzerfaust u.ä. zutage. (Volkssturm hatte seine Waffen dort reingeschmissen, als sie nach Hause türmten.)
Als gelernter DDR- Bürger ruft Papa- so hatte man das früher selbst in der Schule gerlernt- sofort den Munitionsbergungsdienst an. Die kamen natürlich gern und räumten alles ab und bedankten sich für den Auftrag! Dann kam eine Rechnung über etwa 230.000 DM!!! Tja, er hatte als Privatperson mit einer Privatfirma einen Auftrag ausgelöst- und stand nun nach HBG in der Haftung wegen Vertragserfüllung.
Die Sache ging damals bis ins Innenministerium und das BL übernahm letztendlich die Kosten- aber was für ein Nervenkrieg ging der Lösung voraus!

Bei Munition also immer die Polizei ranholen- und was die dann machen...nicht mehr Dein Problem, Du bist aus der Haftung!

Gruß,
Sachsenklaus

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#7
08. April 2019, um 21:25:59 Uhr

Hab ich so noch nicht gehört.
Kumpel hat in Leipzig Stabbrandbomben (auf Privatgrundstück)   direkt beim kmrd angezeigt und hat nüscht bezahlt.

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#8
08. April 2019, um 22:04:14 Uhr

Könnte sein, das diese Räumdienste mittlerweile davon abgegangen sind, gegen Privatpersonen, welche im "Guten Glauben" handeln, noch Rechnungen zu stellen. Denn das sind langwierige Verfahren, welche letztendlich eh vom BL übernommen werden (müssen!).
Die haben dann sicherlich nur noch der Stadt Leipzig die Rechnung gestellt und ein entsprechendes Foto erstellt.
Sonst würde es keine Fundmeldungen mehr geben bzw. die Leute halten einfach nur noch den Mund.

Ähnlich verquer verhält es sich ja mit dem leidlichen "Schatzregal". Ich möchte nicht wissen, wieviel gute Funde dadurch ins Ausland gelangen, da eine einvernehmliche Lösung Sondler/ Archäologen/BL flächendeckend bisher nicht zustande kam.

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#9
09. April 2019, um 08:25:16 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.lgln.niedersachsen.de/download/126503/Merkblatt_zur_Abwehr_von_Gefahren_durch_Kampfmittel_-_Hinweise_Informationen_Empfehlungen_Zustaendigkeiten_und_Kostenregelungen.pdf


Hier mal was offizielles zum lesen.

Als Tipp: lieber im Bedarfsfall gleich an den KMRD wenden, da ich die Erfahrung gemacht habe, dass die Polizei mit so etwas teilweise völlig überfordert ist...  Irre.

Aber den offiziellen KMRD vom Land NDS informieren, keine Bergungsfirma. Nix unterschreiben oder beauftragen, lediglich anzeigen. in meinen Fällen waren die immer freundlich, sammelten kostenlos ein und verschwanden wieder;) 

Polizei erst, wenn akute Gefahr im Verzug oder gar Evakuierung erforderlich. (hatten mal ne teilexplodierte 10 Zentner-Bombe bei Baggerarbeiten, da wurde dann erstmal der ganze Familamarkt und Wohngebiete geräumt)

« Letzte Änderung: 09. April 2019, um 08:42:54 Uhr von (versteckt) »

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#10
09. April 2019, um 12:00:00 Uhr

Hallo,

die Kampfmittelräumung ist Sache der Länder und somit unterschiedlich geregel.
Laut dem verlinkten Dokument ist für Niedersachsen eindeutig geregelt:
Zitat aus Absatz 4.2
"Das führt im Ergebnis dazu, dass der Grundstückseigentümer nach geltender Rechtslage grundsätzlich sämtliche für die Beseitigung der Gefahr (des Kampfmittels) auf seinem Grundstück entstehende Kosten zu tragen hat."

Nicht der, der den Fund gemeldet hat, sondern der Grundstückeigentümer ist in NDS der Dumme!

Grüße
HaWe

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#11
09. April 2019, um 13:10:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von HaWe55
Hallo,

die Kampfmittelräumung ist Sache der Länder und somit unterschiedlich geregel.
Laut dem verlinkten Dokument ist für Niedersachsen eindeutig geregelt:
Zitat aus Absatz 4.2
"Das führt im Ergebnis dazu, dass der Grundstückseigentümer nach geltender Rechtslage grundsätzlich sämtliche für die Beseitigung der Gefahr (des Kampfmittels) auf seinem Grundstück entstehende Kosten zu tragen hat."

Nicht der, der den Fund gemeldet hat, sondern der Grundstückeigentümer ist in NDS der Dumme!

Grüße
HaWe
Und an dem Punkt hast du dann alles gelesen, was du lesen wolltest. Da spiel der folgende Absatz dann bestimmt keine Rolle mehr für dich:












..

















Geschrieben von {author}

Um die finanziellen Belastungen für den Grundstückseigentümer bei der Kampfmittelbeseitigung jedoch ungeachtet der geltenden Rechtslage möglichst gering zu halten, wird er in Niedersachsen zur Deckung der entstehenden Kosten für die tatsächliche Bergung, die Entschärfung oder Sprengung, den Transport und die Vernichtung eines Kampfmittels nicht herangezogen. Diese Kosten trägt das Land Niedersachsen.




..


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#12
09. April 2019, um 13:36:07 Uhr

@Jott

Vielen Dank für den Hinweis!
 Du hast recht, den Absatz habe ich überlesen. Nach der klaren rechtlichen Aussage zwei Absätze darüber, spiel der Absatz für mich in NDS eine große, weil finazielle Rolle.

Grüße
HaWe

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