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 mit was soll ich starten und was brauche ich sonst noch ?

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Avatar  mit was soll ich starten und was brauche ich sonst noch ?  (Gelesen 4890 mal) 0
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#30
04. Mai 2017, um 13:52:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von baldur
Natürlich ist da etwas Wahres dran:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale/projekte/archaeologische-denkmalpflege/raubgraeber-und-sondengaenger/


"Diese kann nach § 27 Abs. 2 DSchG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 250.000 Euro geahndet werden."



Moin,

nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Gegen einen Bußgeldbescheid in solch astronomischen Höhen ist immer ein Widerspruch einzulegen und wenn diesem nicht abgeholfen wird vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Die Gerichte setzen das Bußgeld meistens zwischen 1000 und 2000 Euro fest. Bei einem monatlichen Einkommen über 20.000 Euro könnten die 50.000 aber vom Gericht bestätigt werden.  Grinsend

Viele Grüße und gut Fund

Walter

« Letzte Änderung: 04. Mai 2017, um 13:54:32 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#31
04. Mai 2017, um 17:47:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Gegen einen Bußgeldbescheid in solch astronomischen Höhen ist immer ein Widerspruch einzulegen und wenn diesem nicht abgeholfen wird vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Die Gerichte setzen das Bußgeld meistens zwischen 1000 und 2000 Euro fest. Bei einem monatlichen Einkommen über 20.000 Euro könnten die 50.000 aber vom Gericht bestätigt werden. Grinsend

Viele Grüße und gut Fund

Walter


Den Staatsanwalt möchte ich sehen, der einen Bürger ohne jegliche Vorstrafen wegen einer silber Münze
vor Gericht zerrt.


Michel   Winken

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