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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Ohne Genehmigung ?

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
26. Januar 2012, um 14:46:31 Uhr

Hallo,

ich habe nun schon ein wenig gelesen, frage mich jetzt aber ob das mit der Genehmigung ein absolutes Muß oder nur ein Soll ist.
Sind diejenigen, die speziell in Foren den Zeigefinger heben nur überpingelige Gutmenschen oder gar hier angemeldete Archäologen oder ist es tatsächlich eine so heikle Angelegenheit?
Am einfachsten lässt sich das doch mit dem Autofahren vergleichen. Man kann die Regeln überschreiten und solange das in einem gewissen Rahmen ist, passiert nichts oder kaum etwas. Wer sich exakt daran hält kann das tun, aber muß dies ja nicht anderen aufzwingen.
Oder ist das Sondengehen eher mit dem (Schwarz)angeln zu vergleichen, wo konkret geregelt ist, dass dies eine Straftat ist.

Ich bin absoluter Anfänger doch würde ich von meinen ersten Informationen eher auf Beispiel 1 tippen.
Sehe ich das korrekt?

Hintergrund ist das ich mir notfalls schon eine Genehmigung holen würde, aber ich auch dort sondeln würde wo ich gar keine bekäme, nicht weil ich raubgräbern will, sondern weil ich davon ausgehe das zB in bestimmten Waldgebieten oder Parks die Wahrscheinlichkeit höher ist, doch mal etwas interessantes zu finden. Die Zeigefingerfraktion wird jetzt gleich schreien, dass das ja Raubgraben wäre. Nun ja, alles Auslegungssache, in erster Linie muß ja jeder selbst entscheiden, wo die Moralgrenze ist. Sicherlich dort wo das öffentliche Interesse gegeben wäre. (zB so eine sensation wie die Himmelsscheibe). Wenn ich aber jetzt nur heiß auf ein Paar Orden oder ein EK bin, bin ich dann ein böser Raubgräber? (moralisch nicht juristisch gesehen?)

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(versteckt)
#1
26. Januar 2012, um 15:00:56 Uhr

Entweder liegts an meinem Fieber oder an deiner Schreibweise.
Ich steig da nicht ganz durch.
Aus welchem Bundesland kommst du denn?

Gruß mücke

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(versteckt)
#2
26. Januar 2012, um 15:07:51 Uhr

Nun ja Lolthy,
entweder habe ich es überlesen, oder du hast dich noch nicht richtig vorgestellt.
Bei deiner Neuvorstellung konnte ich nicht raus lesen, wo du herkommst und die Bundesländer haben nun mal verschiedene (sagen wir mal) Regeln  Belehren.
Halt dich einfach von den Bodendenkmäler fern und frage den Bauern, wenn du auf Felder gehst.
Solange du keine Archäologischen Ausgrabungen tätigst, wirst du auch keine Probleme bekommen.
Auf Spielplätzen, Parks und Seen wirst du eh nur Neuzeitliche Sachen finden.
Auf harmlose WK - Sachen schreit kein Hahn danach.
Solltest du wirklich versehentlich die Himmelsscheibe II finden  :Smiley, dann machst du halt einfach ne brave Meldung.
Wünsch die Allzeit gut Fund und freu mich schon auf deine ersten Bilder deiner Funde.
Lg. Erwin

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(versteckt)
#3
26. Januar 2012, um 15:12:03 Uhr

@Lolthy:
Da sprichst du eine heikle Sache an. Eine Sache, die sowohl Anfänger als auch "alte Hasen" unterschiedlich sehen.
Der rechtliche Aspekt des Sondelns wird über das Denkmalschutzgesetz geregelt. Und da Denkmalschutz Ländersache ist, hat ein jedes Bundesland unterschiedliche Gesetze. Lies dir am Besten mal das Denkmalschutzgesetz deines Landes durch. Und schau auch hier im Forum auf solche Beiträge, die das Thema für dein Bundesland thematisieren.
Illegales Sondeln ist wohl in den meisten Bundesländern keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. In einigen Ländern ist es leicht, eine Genehmigung zu erhalten, in anderen nahezu unmöglich.

Um bei deinem Beispiel des Autofahrens zu bleiben. Das passt hier nicht ganz. Es ist gesellschaftlicher Konsens, dass jeder Autofahrer eine Lizenz braucht (Führerschein). Lediglich verstoßen einige eher gegen die Vekehrsregeln als andere. Aber eine Lizenz haben sie alle (zumindest fast alle). Anders ist es beim Sondeln. Hier lehnen einige es sogar ab, mit den Archäologen oder den Behörden zusammenzuarbeiten.

Ist halt ein schwieriges Thema, mit dem jeder selbst klarkommen muß.

Gruß
Oetti1

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
26. Januar 2012, um 22:23:33 Uhr

Ich wohne in Sachsen-Anhalt, also werde ich mir mal das entsprechende Gesetz besorgen, gleich mal googeln...

So wie Eriwan007 das geschrieben hat wollte ich das gerne hören.
Als Neuling bekommt man schnell Panik wenn man so manche Beiträge (nicht speziell in diesem Forum) liest.
Manch einer würde ja nicht mal auf dem eigenen Grundstück ohne Genehmigung sondeln. Ich sag mal soweit kommts noch, denn auf meinem Grundstück hat ja niemand was verloren. Und genauso kann ich das ja auf dem Grundstück vom Bauer XY sehen der mir das erlaubt hat. usw.
Ich schließe mal bekannte Bodendenkmale aus und das Argument "man nimmt in kauf ein unbekanntes Bodendenkmal zu finden" halte ich für Schwachsinn verbreitet von überängstlichen Leuten, Gutmenschen oder den Archäologen selbst, die ein bisschen Angst machen wollen.

Im Gesetz von Sachsen-Anhalt heisst es die Genehmigung braucht:












..

















Geschrieben von {author}

3) Wer Nachforschungen anstellen, insbesondere nach Kulturdenkmalen graben will




..
Das ist mal wieder ein geiler Text, kann man alles und nix reinlesen. Nach Kulturdenkmälern (die sind da auch genau definiert) will ich nicht graben und Nachforschungen hmmm naja in Bezug auf Kulturdenkmäler nicht, ansonsten ist ja schon das Suchen des verlorenen Rings eine Nachforschung.

Also wahrscheinlich ist es am Besten, man hängt das sondeln, wann und wo nicht an die große Glocke, machts einfach und wenn man wirklich eine Sensation findet, meldet mans brav.  Amen


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#5
26. Januar 2012, um 23:11:59 Uhr

Im Gesetz von Sachsen-Anhalt heisst es die Genehmigung braucht:

"3) Wer Nachforschungen anstellen, insbesondere nach Kulturdenkmalen graben will"


=> Das Kuriose hierbei ist, dass es keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat in SA darstellt, ohne Genehmigung nach Kulturdenkmälern zu graben.
Siehe: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten §§ 21, 22.


Im Übrigen wurden die Entdecker der Himmelsscheibe von Nebra wegen Unterschlagung, einer Straftat, verurteilt. Nicht wegen Verstoß gegen den Denkmalschutz.

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#6
26. Januar 2012, um 23:23:56 Uhr

Ach wie schön, eine Rechtliche Frage, und nur einfache , klare, positive Antworten...
das Sondlerleben ist garnicht so schwer Küsschen.


7Eichen , der immer  entspannter Sondeln geht.



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#7
26. Januar 2012, um 23:29:51 Uhr

Hallo Ernte AG,

Du schreibst :" Im Gesetz von Sachsen-Anhalt heisst es die Genehmigung braucht:

"3) Wer Nachforschungen anstellen, insbesondere nach Kulturdenkmalen graben will"

Streng genommen wäredamit ja bereits das Lesen eines Heimat-Geschichtsbuches genehmigungspflichtig, oder sehe ich das falsch?

LG Hans


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#8
26. Januar 2012, um 23:54:38 Uhr

"(3) Wer Nachforschungen anstellen, insbesondere nach Kulturdenkmalen graben will, bedarf der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. "

=> "Nachforschen" heißt bereits, wenn ich über ein Feld oder durch den Wald gehe und nach KD in Form von Lesefunden Ausschau halte oder in einem Buch nachlese, um nach KD zu forschen.

Das Wort "insbesondere" gibt in meinen Augen ein konkretes Beispiel der Nachforschungsform an. Man kann, wie oben beschrieben, mit verschiedenen Arten "nachforschen".
Die Form der Nachforschung wäre im Gesetz also: "Nach KD graben"
Denke, dass dieses Beispiel gewählt wurde, weil es praxisnäher ist.
Es gibt halt mehr "Gräber" als "Lesefinder".

Gruß  Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
27. Januar 2012, um 10:36:08 Uhr

Danke schön für die gute Erklärung.
Insbesondere im "Sucherforum" wird einem ganz schön Angst gemacht.
Ich denke mal relaxt rangehen, immer freundlich und notfalls brav abliefern sind die richtigen Grundsätze! Smiley

So und jetzt übe ich mal zu Hause und warte dann auf besseres Wetter!

P:S. Ich konnte auf die PN nicht antworten. Liegts daran weil ich noch frisch bin!?

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#10
27. Januar 2012, um 10:51:24 Uhr

Wenn du in SA von LfA-Seiten mit einem MD erwischt wirst, bekommst du eine Anzeige. So war zumindest der Stand vor einigen Jahren.

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#11
27. Januar 2012, um 10:56:19 Uhr

Anzeigen heist nicht gleich bestraft werden..... Weise

Außerdem wann trifft man schon jemandem von Lfa, es sei denn man bewegt sich in aktuellen Augrabungsgebieten oder Bd`s.
Das soll man eh nicht.

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#12
27. Januar 2012, um 11:10:45 Uhr

Hallo Pipensack,

ich bin zwar nicht aus SA sondern BW. Trotzdem würde mich interessieren, weshalb bzw. wofür man eine Anzeige bekommen sollte. Unter Ordnungswidrigkeiten ist im Gesetz von SA da nichts aufgeführt, falls ich mit einem MD zugange bin. Weisst Du da also genaueres oder mehr?

LG Hans

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(versteckt)Themen Schreiber
#13
27. Januar 2012, um 11:23:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pipensack
Wenn du in SA von LfA-Seiten mit einem MD erwischt wirst, bekommst du eine Anzeige. So war zumindest der Stand vor einigen Jahren.
Da drängen sich zwei Fragen auf:
In welchem Landkreis ist das passiert?
Weisst Du das genau oder nur vom HörenSagen?

Eine Anzeige nur für das Benutzen eines MD ist lächerlich und nicht haltbar, man kann wegen allem Möglichen Anzeigen und angezeigt werden. Die Frage ist, ob dahinter ein Tatbestand steht und der ist doch frühestens gegeben, wenn ich ungenehmigt grabe und zwar in einem Kulturdenkmal.
ODER!?

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#14
27. Januar 2012, um 12:06:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pipensack
Wenn du in SA von LfA-Seiten mit einem MD erwischt wirst, bekommst du eine Anzeige. So war zumindest der Stand vor einigen Jahren.

Jemanden erfolgreich anzeigen kann man nur, wenn er gegen geltendes Recht verstoßen hat.

In SA kann dies (für Sondengänger relevant) nur sein:
-Neue entdeckte KD: ein entdecktes KD im Boden wird nicht unverändert gelassen und der Denkmalbehörde nicht angezeigt
-Bereits bekannte KD: es wurde in ein (bekanntes und in die Liste eingetragenes) KD eingegriffen (verändern, entfernen, zerstören - die Liste mit den KD ist öffentlich einsehbar!)
-Erdarbeiten, wo "begründete Anhaltspunkte" bestehen, dass Kulturdenkmale entdeckt werden (sehr schwammige Formulierung - wäre vor Gericht sicher nicht präzise genug) dazu Auszug aus dem gleichen Gesetz:

"(5) Die Denkmalschutzbehörde kann durch Anordnung abgegrenzte Flächen, in denen archäologische Kulturdenkmale vorhanden sind oder "begründete Anhaltspunkte" für ihr Vorhandensein existieren, befristet zu Grabungsschutzgebieten erklären. "
=> Dürften also Grabungsschutzgebiete und bekannten Kulturdenkmäler gemeint sein. Dort gibt es "begründete Anhaltspunkte". Ergo, dort nicht suchen + graben.

In SA kann man also offen sagen, dass man nach Schätzen suchen will, da man zwar eine Nachforschgenehmigung bräuchte, das Nichtvorhandensein dieser jedoch unbestraft bleibt!
Somit ist die Schatzsuche in SA dem DSchGesetz nach nicht verfolgbar und dadurch praktisch erlaubt! Die Einschränkungen bei dieser Schatzsuche sind oben gepostet. Smiley


(Wie immer, keine Rechtsberatung!)

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